Der Diplomaten-Pass. Dr. Goldmann

Der Diplomaten-Pass - Dr. Goldmann


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      1. Auflage Mai 2016

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      Layout/Satz/Konvertierung: Ebozon Verlag

      ISBN 978-3-95963-252-2 (PDF)

      ISBN 978-3-95963-250-8 (ePUB)

      ISBN 978-3-95963-251-5 (Mobipocket)

      ISBN der Printausgabe 978-3-95963-253-9

      Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Autors/Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für Veröffentlichung, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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      Dr. Goldmann

      DER DIPLOMATEN-PASS

      SO ERHALTEN SIE TITEL UND IMMUNITÄT

      Ebozon Verlag

      1 | DER DIPLOMATEN – PASS

      DER DIPLOMATENSTATUS

      Die Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten werden durch schriftliche Vereinbarungen und unausgesprochene Regeln bestimmt. Die diplomatischen Beziehungen und deren Regeln und Vorschriften wurden 1961 im Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen festgehalten. Verbindlich ist die Konvention allerdings nur für jene Staaten, deren Repräsentanten die Vereinbarung unterzeichnet haben.

      Das Errichten einer Botschaft bedingt eine so genannte »Akkreditierung«, eine Erlaubnis seitens des jeweiligen Staates. Mit der offiziellen Akkreditierung wird dem Personal und den Gebäuden gleichzeitig der Diplomaten-Status verliehen: das Gebäude samt Grundstück werden zu einer Insel bzw. zu einem kleinen Staat im Staat. Nach den Wiener Regeln unterteilt sich das Botschaftspersonal in drei Klassen. Zur ersten Klasse gehören:

       Botschafter

       Minister

       Gesandte

       Chargé d’Affaires

      Zur zweiten Klasse gehören die Mitglieder des Botschaftsstabes (Kofferträger, Referenten, Sekretäre o. Ä.). Auch diesen wird die volle diplomatische Immunität gewährt. Die dritte Klasse ist das Personal (Bodyguards, Butler, Fahrer usw.). Hier gibt es eine begrenzte Immunität, die sich nur auf die Arbeitszeit beschränkt.

      DER DIPLOMATENPASS

      Es gibt drei Arten von Pässen

      1. Diplomatenpass

      2. Dienstausweis

      3. Normaler Pass

      Staaten mit einem ernst zu nehmenden, anerkannten Corps stellen in der Regel nur Diplomaten-Pässe an Botschaftsangehörige, die direkt zum Corps gehören, aus. Eine Sekretärin kann durchaus einen Diplomatenpass erhalten, während ein gewöhnlicher Fahrer nur einen Dienstausweis erhält. Benötigen die Botschaftsangehörigen und -angestellten aufgrund einer politischen Situation einen besonderen Schutz, z.B. vor der Willkür des Behördenapparates im Empfängerland, kann natürlich auch dem Gärtner ein Diplomatenpass ausgestellt werden. Der Status kann bei unehrenhaftem Verhalten entzogen werden. Auch ein Gerücht reicht schon (denken Sie an die Story des Schweizer Botschafters in Berlin). Eine »Persona non grata« ist eine Person, die im diplomatischen Dienst unerwünscht ist.

      Vorteile eines Diplomatenpasses

      Die Vorteile ergeben sich zum einen aus der Festlegung der Begrifflichkeit der Immunität, zum anderen aus der Exklusivität.

      Immunität

      So kann es bei einer von der Polizei durchgeführten Kontrolle schon hilfreich sein, wenn man einen Diplomatenpass vorweisen kann, um behaupten zu können, dass das Auto – in dem Sie angetrunken sitzen – ein Hoheitsgebiet sei. Ferner sind Sie sicher vor Durchsuchungen Ihres Gepäcks am Flughafen, auch vor Hausdurchsuchungen.

      Prestige

      Wenn Sie die Wahl zwischen einem Porsche und einem Diplomatenpass haben, nehmen Sie den Porsche. Wenn Sie den Porsche ohnehin schon fahren, ist ein Diplomatenpass die Krönung. Exotik verführt und man wird sich fragen, was sich hinter Ihnen wirklich verbirgt. Sie vermitteln den Eindruck des Weltmannes, der internationale Beziehungen besitzt. Wissen Sie es geschickt einzusetzen, können Sie Ihren neuen Pass auch geschäftlich nutzen.

      Schutz

      Natürlich können Sie mit Ihrem Diplomatenpass genauso wie mit einem normalen Reisepass reisen. Besonders bezahlt macht sich das Dokument aber in Staaten, in denen entweder Geld (sprich: Korruption) oder Obrigkeitshörigkeit alles ist. Hier kann Sie das Dokument vor Willkür bewahren. Als Diplomat wird man in Ihnen einen “Übermenschen” sehen. Keiner wird sich mit Ihnen anlegen, denn Sie haben großen Einfluss.

      Die Erlangung eines Diplomatenpasses

      Wenn Sie einen Diplomatenpass, den Diplomaten-Status, ein Konsulat oder den »Lettre de Chancellerie« erlangen wollen, sind Sie auf die Zusammenarbeit mit einem Repräsentanten eines fremden Staates angewiesen. Aber wie erhalten Sie einen Pass, ohne dem Botschafteralltag zu frönen, ohne sich offiziell beim Auswärtigen Amt zu bewerben?

      Der offizielle Weg

      Werden Sie »Diplomat ad hoc« – ein »Situationsdiplomat«.

      Nehmen wir an, dass irgendwo eine multinationale Konferenz abgehalten wird. Thema: Die Verschuldung der Dritten Welt und die allgemeine Wirtschaftslage. Alle beteiligten Staaten schicken Delegierte auf diese Konferenz. Einige davon sind sicher Diplomaten. Da es sich um ein Finanzprojekt handelt, ist es aber auch durchaus denkbar, dass ein Mitglied der Delegation ein Bankier ist. Dieser erhält für diese Zeit den »Diplomatenstatus ad hoc«.

      Der »Diplomat ad hoc« genießt also die volle diplomatische Immunität, ohne von irgendeiner Regierung als Diplomat akkreditiert worden zu sein. Seine Berufung hängt von der jeweiligen Situation und seiner Aufgabe ab.

      Andere Wege

      Sollte Ihnen der vorab genannte Weg zu offiziell oder zu unrealistisch erscheinen, nenne ich Ihnen im Folgenden vier Alternativen.

      1. Sie kaufen den Pass von einem Vermittler. Seriöse Vermittler haben es nicht nötig, in der Tagespresse zu inserieren, sie verkaufen durch Mundpropaganda. Die Preise liegen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Natürlich ist dieses Vorgehen illegal.

      2. Der Außenminister stellt Ihnen das Dokument aus. Vielleicht versuchen Sie es mit einem kleinen Geschenk (ein kleiner Porsche oder so) für den “Genscher von Nepal”. Arme gemäßigte Diktaturen sind für diesen Zweck günstiger als Demokratien. Natürlich ist dieses Vorgehen ebenfalls illegal.

      3. Sie lassen sich von einem willigen Staat zum Konsul ernennen. Aufgrund dieses Verdienstes wird man Ihnen unter Umständen auch den Diplomatenpass einer europäischen Nation ausstellen. Fragen Sie bei den Botschaften an. Geld darf dabei natürlich keines fließen.

      4. Sie besorgen sich einen »Lettre de Chancellerie«, die Bestätigung eines Konsulates oder einer Botschaft, die belegt, dass Sie im Auftrag der jeweiligen Regierung handeln. So könnte Ihnen z.B. die Botschaft von Myanmar die Bestätigung ausstellen, dass Sie den Auftrag haben, die deutsche Bevölkerung


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