Internetkriminalität. Peter Hirsch

Internetkriminalität - Peter Hirsch


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      Internetkriminalität

      Internetkriminalität

       Phänomene – Ermittlungshilfen – Prävention

      Von

       Michael Büchel

      und

       Peter Hirsch

      2., neu bearbeitete Auflage

       www.kriminalistik.de

      Impressum

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      Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-7832-0754-5

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 89 2183 7923

      Telefax: +49 89 2183 7620

       www.cfmueller.de

      © 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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      Vorwort

      Nichts ist beständiger als der Wandel! Diese Weisheit, deren Urheberschaft den unterschiedlichen Personen zugeschrieben wird, passt ebenso auf die unterschiedlichen Phänomene der Internetkriminalität. Dabei wird die Wandlungsfähigkeit vor allem den im Netz agierenden Personen zugeschrieben, welche das Netz in unerlaubter Weise zu ihrem (finanziellen) Vorteil nutzen. Als Beispiele lassen sich die professionelleren Phishingmails der letzten Jahre oder die erweiterte Programmierung von Malware, die abwartet bis beispielsweise eine externe Festplatte zur Datensicherung an den Rechner angeschlossen wird und diese dann gleich mitverschlüsselt. Wandlungsfähig müssen dahingehend auch die Ermittler im staatlichen und privaten Bereich sein.

      In dieser Neuauflage wurden daher die Phänomene der Internetkriminalität aktualisiert. Neu mit aufgenommen wurden zum Beispiel die Erscheinungen „Sexpressung“ oder der „Video-Ident-Betrug“. Nicht eingearbeitet wurden Betrugsmaschen im Zuge der im Jahr 2020 grassierenden „Corona-Pandemie“, da es sich nicht um neue Phänomene, sondern lediglich einen geänderten Anlass zum Versand von Phishingmails handelt.

      Weggefallen sind dafür beispielsweise einige PIN-Verfahren, die das Onlinebanking betreffen. Da diese potenziell unsicher waren, wurden sie durch neue ersetzt.

      Die Grundzüge der Computerforensik wurden um einen kurzen Einblick in die „Mobile Forensik“ erweitert. Und schließlich wurde der Überblick über staatliche und private Organisationen, die sich mit der Bekämpfung der Internetkriminalität im weitesten Sinn beschäftigen. Auch in diesem Bereich gab es einen minimalen Wandel.

      Wie auch in der ersten Ausgabe bitten die Autoren um eine kurze Mail für den Fall, dass wir ein Phänomen aufgrund unserer Interpretation falsch dargestellt haben. Die Adresse lautet immer noch wie in der ersten Auflage [email protected].

      Heidelberg, im Mai 2020 Michael Büchel und Peter Hirsch

      Vorwort zur 1. Auflage

      Es gibt bereits eine Vielzahl von Büchern, die sich mit dem Thema Internetkriminalität beschäftigen. Wer also sollte dieses Buch lesen? Es wendet sich an Polizeibeamte in Ausbildung und Ermittler in Ermittlungsgruppen der Dienststellen der Schutzpolizei, die sich einen ersten Überblick über Phänomene der Internetkriminalität verschaffen wollen. Ebenso geeignet ist es für Privatermittler und alle, die sich aus anderen Gründen mit der Materie vertraut machen wollen. Für Berufsgruppen, die fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Internetkriminalität haben (Strafverfolgung, Forensik zur Auswertung, Penetration von Systemen zur Aufdeckung von Sicherheitslücken oder Prävention), wird es ausreichend sein zu wissen, dass es dieses Werk gibt. Einen essentiellen Mehrwert an Wissen wird diesem Personenkreis die Lektüre nicht verschaffen.

      Der Inhalt des Buches ist so aufgebaut, dass zuerst eine kurze Einführung in die Thematik gegeben wird. Dazu gehört neben einem Blick darauf, warum das World-Wide-Web für Straftäter so interessant geworden ist, auch der auf die Schwierigkeiten, die vielschichtigen Möglichkeiten der Begehung von Delikten im, mit dem, durch das und auf das Medium Internet in eine Definition zu fassen. Die Betrachtung der Begriffsbestimmung ist eng verwoben mit den rechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene, weswegen auch diese kurz gestreift werden.

      In den einzelnen Kapiteln werden aktuelle Phänomene der Internetkriminalität aufgegriffen und beschrieben. Dazu wird ein bewusst straff geführter Abriss über mögliche Strafrechtsnormen und zivilrechtlicher Bestimmungen gegeben. Straff deshalb, da im Buch die Phänomene als solche im Mittelpunkt stehen sollen und die Autoren davon ausgehen, dass die Themen im Strafrechtsunterricht in der Aus- und Fortbildung tiefergehender behandelt werden. Die im Anschluss an die Erscheinungsformen aufgeführte Checkliste soll die in der Aus- und Fortbildung vermittelte Vorgehensweise zur Sachbearbeitung um praxisnahe Tipps und Hinweise auf mögliche Ermittlungsansätze ergänzen. Breiter Raum wird am Ende eines jeden Kapitels den Präventionsmöglichkeiten geboten. Die Vermittlung dieser Hinweise sollte nicht nur bei einer Anzeigenerstattung gegenüber dem Geschädigten für zukünftiges Verhalten obligatorisch sein, sondern auch bisher nicht betroffene User – auch Polizeibeamte und sonstige Ermittler – vor Nachteilen schützen.

      In diesem Zusammenhang darf auf keinen Fall ein Kapitel über die Passwortsicherheit fehlen. Abgerundet wird der Inhalt durch einen Einblick in die Grundzüge der Computerforensik und eine kurze Vorstellung von stattlichen und privaten Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von Internetkriminalität im weitesten Sinn beschäftigen.

      Ungeachtet gewissenhafter Recherche zu den Inhalten des Buches wird es vorkommen, dass von den Autoren, trotz mehrseitiger Absicherungen, Sachverhalte falsch interpretiert wurden. Sollte dies vorgekommen sein, steckt keine böse Absicht oder Gedankenlosigkeit dahinter. Allerdings würden wir uns in diesem Fall über konstruktive Kritik freuen, die unter [email protected] an uns gerichtet werden kann. Die Kontaktaufnahme in diesem Fall bringt nicht nur uns weiter, sondern es profitieren in Zukunft alle Leserinnen und Leser, da wir diese Fehlinterpretation dann vermeiden können.

      Heidelberg, im Mai 2014 Michael Büchel und Peter


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