Eltern werden - Finanzen im Griff. Michael J. Hartmann
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Michael J. Hartmann
Eltern werden - Finanzen im Griff
Band 1 der E-Book-Serie FinanzwissenKompakt
Dieses eBook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld - die Phase um die Geburt
Elternzeit – mehr Zeit für die Familie
Elterngeld - einkommensabhängig
Kindergeld – jahrelange Unterstützung für alle Eltern
Der Kinderzuschlag – gegen Kinderarmut
Gesetzliche Rentenversicherung: mehr Rente
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Unterhalt – nach Trennungen oder Scheidungen
Riester-Rente: sinnvoll für Mütter
Kinderbetreuung – Steuerlich abzugsfähig
Kapitel 1
Eltern werden – Finanzen im Griff
FinanzwissenKompakt
Die E-Book-Serie des Wirtschaftsjournalisten
Michael J. Hartmann
Renommierter, ausgezeichneter vielfacher Buchautor
Copyright©2012 Michael J. Hartmann
Covergestaltung: Michael J. Hartmann
Band 1: Eltern werden – Finanzen im Griff
Band 2: Hedgefonds – Wunderwaffe oder Teufelszeug?
Vorwort
Ein spannender neuer Lebensabschnitt beginnt für Sie.
Strampler und Bettchen müssen besorgt werden, das Kinderzimmer gestrichen. Der neue Erdenbürger verlangt Aktivitäten und Planungen für die Zukunft – auch auf der finanziellen Seite.
Vorübergehende Auszeit, weitere Karriere, die Finanzen wollen durchdacht und manches muss beantragt werden.
In dieser Lebensphase hilft der Ratgeber. Schnell, umfassend und kompetent informiert er über staatliche Zuwendungen und Ihre Wahlmöglichkeiten.
Auch gibt es Tipps, wo Sie selbst aktiv werden müssen, und wo es sich lohnt als Mutter oder als Familie in die eigene Altersvorsorge zu investieren – durch sonst eher selten gewordenen Zulagen von Vater Staat. Dabei hilft Ihnen eine Checkliste am Schluß des E-Books.
Damit alles geklärt ist, wenn das Baby dann kommt - und Ihre ganze Aufmerksamkeit fordert.
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld - die Phase um die Geburt
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Es soll sie während der späten Schwangerschaft sowie Kind und Mutter für eine bestimmte Zeit danach schützen. Ferner ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate danach durch das Unternehmen unzulässig.
Die im Mutterschutzgesetz geregelten Schutzvorschriften gelten, sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft unterrichtet wurde. Die Information ist von ihm vertraulich zu behandeln und er darf diese gegenüber Dritten nicht unbefugt weiter geben. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis über die Schwangerschaft, müssen von ihm die Kosten für die Bescheinigung getragen werden. Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft muss, selbst wenn der Arbeitgeber danach fragt, die Schwangerschaft nicht offenbart werden.
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen, nach der Entbindung. Der Mutterschutz kann sich auch verlagern, wenn durch Frühgeburt oder vorzeitige Entbindung die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde – oder sogar ganz weg gefallen ist.
Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten von ihrer Krankenkasse das so genannte Mutterschaftsgeld. Es soll als Lohnersatz dienen – steht also nur denjenigen zu, die zuvor einen Lohn oder ein Gehalt bezogen haben. Der Tagessatz beträgt maximal 13 Euro. Der Antrag auf Mutterschutzgeld wird bei der Krankenkasse gestellt.
Neben dem Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere im Mutterschutz einen Zuschuss in Höhe der Differenz zu ihrem Nettoverdienst vom Arbeitgeber (durchschnittlicher Nettoverdienst minus 13 Euro).
Nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 210 Euro. Wer also privat oder nicht in einer Pflichtkasse oder Ersatzkasse versichert ist, richtet den Antrag auf Mutterschutzgeld an das
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 619 18 88
www.bva.de
Auf der Internetseite der Behörde finden Sie auch die Unterlagenzum Beantragen des Mutterschaftsgeldes.
www.bva.de => Mutterschaftsgeld oder
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