Zoll & Export 2020. Franz-Josef Drees
3.5 Warenverkehrsbescheinigungen und Lieferantenerklärungen (mit Berücksichtigung der Pan-Euro-Med-Kumulierung)
3.6 Ermächtigter Ausführer
3.7 Warenverkehrsbescheinigung A.TR für die Türkei
3.8 Aktuelle Präferenzabkommen und Präferenzdokumente (Warenverkehrsbescheinigungen, Ursprungserklärungen)
3.9 Neue und geplante Präferenzabkommen (2019/2020)
3.10 APS-System und Registrierter Ausführer
3.11 Nichtpräferenzieller Warenursprung
4 Exportkontrolle
4.1 Grundlagen
4.1.1 Warum Exportkontrolle?
4.1.2 Rechtsgrundlagen der Exportkontrolle
4.1.3 Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen
4.1.4 Exportkontrollrecht in der Schweiz
4.1.5 US-Exportkontrollrecht
4.2 Überblick über das Exportkontrollrecht
4.2.1 Friedenserhaltende Maßnahmen (Prävention)
4.2.2 Sanktionen/Embargos
4.2.3 Genehmigungsverfahren: Verwendung von Allgemeingenehmigungen
4.2.4 Exkurs: Verbote und Beschränkungen
4.2.5 Ausblick: Brexit und Exportkontrolle
4.2.6 Exportkontrolle und Ausfuhrverfahren
4.3 Der Ausfuhrverantwortliche und seine Aufgaben
4.3.1 Personalauswahlpflicht
4.3.2 Organisationspflicht
4.3.3 Überwachungspflicht
4.3.4 Weiterbildungspflicht
4.4 Innerbetriebliche Exportkontrollorganisation (ICP)
4.4.1 Zielsetzung
4.4.2 Prozessmanagement als zusätzliches Fachgebiet
4.4.3 Prozessorganisation als ständiger Verbesserungsprozess
4.4.4 Prozesse im Exportkontrollrecht
4.5 Exportkontrollrecht in der Schweiz
4.6 Einführung in das US-Exportkontrollrecht
5 Umsatzsteuer
5.1 Einleitung
5.1.1 Rechtsquellen der Umsatzsteuer
5.1.2 Bedeutung der Umsatzsteuer
5.1.3 Funktionsweise der Umsatzsteuer
5.2 Steuerbare Umsätze
5.2.1 Leistungsaustausch
5.3 Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung
5.3.1 Lieferung
5.3.2 Sonstige Leistung (Dienstleistungen)
5.3.3 Mehrheit von Leistungen
5.4 Ort der Leistung
5.4.1 Ort der Lieferung
5.4.2 Ort der sonstigen Leistung
5.5 Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhrlieferung
5.5.1 Buch- und Belegnachweis
5.5.2 Zeitpunkt für Erbringung des Buch- und Belegnachweises
5.5.3 Konsequenzen bei unzureichendem Buch- und Belegnachweis
5.6 Innergemeinschaftliche Lieferung
5.6.1 Begriff der „Verwendung“ einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
5.6.2 Ordnungsgemäße Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
5.6.3 Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
5.6.4 Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
5.7 Ausfuhrlieferung
5.7.1 Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen
5.7.2 Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen
5.8 Überprüfung der Unternehmereigenschaft
5.9 Reihengeschäfte
5.9.1 Orte der Lieferung im Reihengeschäft
5.9.2 Gebrochene Beförderung oder Versendung im Reihengeschäft
5.10 Konsignationsläger in der EU
5.10.1 Bisherige Ansicht der Finanzverwaltung
5.10.2 Änderung der Rechtslage durch BFH-Urteile
5.10.3 Anpassung der Ansicht der Finanzverwaltung
5.10.4 Anwendungsbereich der neuen Rechtsprechung
5.10.5 Konsignationsläger im Ausland mit Waren aus Deutschland
5.10.6 Konsignationsläger im Inland mit Waren aus dem Ausland
5.10.7 „Vereinfachungsregelung“ für Konsignationsläger in anderen Mitgliedstaaten
5.11 Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
5.11.1 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer
5.11.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
5.11.3 DDP-Lieferungen
5.11.4 Steuerhinterziehung bei der Einfuhrumsatzsteuer
5.12 Internes Kontrollsystem
5.13 Brexit und Umsatzsteuer
5.14 Rechtsprechung zur Umsatzsteuer
Anhang
Stichwortverzeichnis
{Ausfuhren}
Die Umsetzung des neuen Zollrechts ist inzwischen weitgehend erfolgt. Die praxisbezogenen Regelungen des Unionszollkodex (UZK) und seiner Durchführungsvorschriften sind sowohl auf Behörden- wie auf Unternehmensseite zum täglichen Standard geworden. Auch die zollamtlichen Neubewertungen der vereinfachten Zollverfahren liegen, was die Ausfuhrseite anbelangt, im Großen und Ganzen hinter uns. Betrachtet man die aktuelle Situation aus betrieblicher Sicht, hat der UZK die zollrechtlichen Schritte bei der Ausfuhrabwicklung zwar an einigen Stellschrauben verändert, die groben Abwicklungsmodalitäten aber nicht angetastet. Nach wie vor wird die praktische Durchführung von Exportgeschäften unter Zollgesichtspunkten nicht selten als schwierig, zeitraubend und problembeladen eingeschätzt. Importvorgänge unterliegen einer ähnlichen Einordnung. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung im Einzelfall zutrifft oder nicht, gilt auch zukünftig der Grundsatz, dass bei jeder Export- oder Importlieferung eine Reihe von zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtlichen Regeln zu berücksichtigen