Rechtswissenschaftliches Arbeiten. Florian Keßenich
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Tim W. Dornis / Florian Keßenich / Dominik Lemke
Rechtswissenschaftliches Arbeiten
Ein Leitfaden für Form, Methode und Inhalt zivilrechtlicher Studienarbeiten
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
|V|Vorwort
Die Idee zu diesem Buch entstand aus der Erfahrung mit den zivilrechtlichen Übungen und Methodenkursen im Studiengang Rechtswissenschaft an der Leuphana Law School. Wie an jeder juristischen Fakultät und in allen juristischen Studiengängen stellen Prüfungsleistungen in Form von Haus- und Studienarbeiten die Studierenden immer vor besondere Herausforderungen. Eines der Ziele jeder Lehrveranstaltung, in der eine Haus- oder Studienarbeit zu erstellen ist, muss darum auch in der Vermittlung von Fähigkeiten bei der Anwendung juristischer Methoden liegen. Die Beherrschung der Systematik und der Methodik der Falllösung sind nicht nur für das grundständige Studium, sondern auch und gerade für die Fortsetzung nach dem ersten Abschluss, für eine sich anschließende weitere akademische Qualifikation, vor allem aber für die spätere Tätigkeit in der Praxis von essentieller Bedeutung. Ein weiterer unverzichtbarer, wenngleich häufig vernachlässigter Bestandteil des juristischen „Handwerkszeugs“ neben den genannten Aspekten der Systematik und Methodik ist der souveräne Umgang mit juristischen Quellen. Dies gilt mit Blick auf die Recherche, die Auswertung und Analyse sowie die Verarbeitung, vor allem bei der Erstellung von Gutachten und Themenarbeiten. Die Qualität der juristischen Arbeit bestimmt sich letztlich aus der Gesamtheit dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.
Das Buch wurde im Juni 2018 fertiggestellt. Wir danken den bei der Recherche und Erstellung mitwirkenden studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls, Lydia Dammann-Tamke, Juliane Dietrich, Charlotte Düring, Lina Gelvez, Manuel Heigl, Theresa Henne, Tobias Kircher, Julia Lehmann, Birte Soetbeer, Mareike Rutz, Vera Nordbeck, Bettina Schmiedler, Theresa Fischer, Julian Wernicke und Nele Marie Herbold sowie Christian Strunk ganz herzlich.
Lüneburg, im August 2018 Tim W. Dornis,
Florian Keßenich
und Dominik Lemke
|1|§ 1 Einführung
Ziel dieses Lehrbuches ist es, Studierenden[1] die Grundregeln juristisch-wissenschaftlicher Arbeit, insbesondere das richtige Recherchieren, den richtigen Aufbau einer Haus- oder Seminararbeit sowie das korrekte Zitieren zu vermitteln.
Immer wieder zeigt es sich bei der Korrektur von Haus-, Seminar- sowie Bachelor- oder Masterarbeiten, dass die Grundzüge juristisch-wissenschaftlichen Schreibens nicht beherrscht werden. Das ist wenig überraschend. Schließlich sehen juristische Studiengänge traditionell nur selten eine gesonderte Lehrveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten vor. Insoweit sind die Studierenden meist auf eine weitestgehend autodidaktische, zum Teil aus der Not heraus rein eklektische Herangehensweise im Sinne eines Learning by doing verwiesen.
Dieser Zustand ist zu bedauern. Die Fähigkeit zur effizienten Quellenrecherche, zur konkreten Falllösung oder zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem Thema sowie letztlich auch und gerade zum Verfassen strukturierter und verständlicher Texte ist ein wesentliches Qualifikationsmerkmal der Juristen. Neben der Kenntnis des Rechts ist es gerade die Fähigkeit zu seiner Anwendung, die den Juristen auszeichnet. Das Anfertigen von Hausarbeiten vermittelt die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zwangsläufig. Man kann insoweit geradezu von einer unverzichtbaren persönlichkeitsbildenden „Erfahrung“ sprechen. Nicht nur ist der Studierende bei der Bearbeitung gefordert, eigenständig und unabhängig an der Fallfrage zu arbeiten. Die Falllösung stellt mit Blick auf den Umgang mit den stets knappen „Ressourcen“ erhebliche Anforderungen. Dies betrifft vor allem die zur Bearbeitung zur Verfügung stehende Zeit, die Verfügbarkeit der Quellen und den Umgang mit eigenem Fach(nicht)wissen. Die Lerneffekte sind vielfältig. Zu nennen sind allerdings vor allem die systematische Herangehensweise an die Falllösung oder Forschungsfrage, die Auseinandersetzung mit der juristischen Denkweise, aber auch Fragen des Zeitmanagements.
Wenngleich der Schwerpunkt auf dem richtigen Umgang mit der Rechtsprechung und Literatur, dabei insbesondere dem korrekten Zitieren liegt, erschöpft sich dieses Lehrbuch nicht in diesen Grundfragen. Es soll den Studierenden vielmehr als Anleitung bei allen Arbeitsschritten einer juristischen Studienarbeit dienen. Es beginnt daher allgemein mit Fragen der Herangehensweise an juristisch-wissenschaftliche Arbeiten (§ 2). Dies wird ergänzt durch Leitlinien zur Recherche (§ 3). Erläuterungen zu Aufbau und Bestandteilen einer juristisch-wissenschaftlichen Arbeit folgen, mit |2|besonderem Fokus auf Fragen der richtigen Erstellung eines Literaturverzeichnisses (§ 4). Ein weiterer Schwerpunkt ist der korrekte Umgang mit Quellen im Rahmen von Nachweisen und Zitaten, vor allem der Fußnotengestaltung (§ 5). Nach einem Kapitel zu Stil und Sprache bei juristisch-wissenschaftlichen Texten (§ 6) widmet sich die Arbeit schließlich dem immer noch vernachlässigten Thema der Remonstration (§ 7). Der Anhang enthält eine Musterhausarbeit im Zivilrecht, wie sie in juristischen Studiengängen etwa als Gegenstand einer „kleinen Übung“ angefertigt wird. In den einzelnen Kapiteln dieses Buches wird immer wieder exemplarisch auf Teile der Hausarbeit verwiesen.
|3|§ 2 Grundlagen
Vorab soll ein Überblick zur grundsätzlichen Herangehensweise an eine juristisch-wissenschaftliche Arbeit gegeben werden. Wenngleich es hierzu keinen „Königsweg“ und kein klares und umfassend gültiges Regelwerk im Sinne eines one-size-fits-all geben mag, ist doch klar, dass sich Fehler und Unsicherheiten bei der Herangehensweise an juristisch-wissenschaftliche Arbeiten immer in der Qualität des Inhalts einer Arbeit niederschlagen. Selbst hervorragende Rechtskenntnisse und methodische Fähigkeiten kommen nicht hinreichend zur Geltung, wenn die Grundregeln der Erstellung juristisch-wissenschaftlicher Arbeiten nicht beherrscht werden.
I. Differenzierung: Gutachterliche Falllösung und Themenarbeit
Es gibt zwei Kategorien juristisch-wissenschaftlicher Arbeiten im Studium. Ein Großteil dieser schriftlichen Arbeiten verlangt von den Studierenden eine sogenannte gutachterliche Falllösung. Dies sind die Hausarbeiten der kleinen und großen Übung, die vor allem in Staatsexamensstudiengängen als Leistungsnachweis erwartet werden. Daneben erfordert das Studium gerade in späteren Semestern regelmäßig sogenannte Themenarbeiten, so insbesondere in Form von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie von schriftlichen Hausarbeiten im Rahmen des Schwerpunktbereiches.[2]
II. Gutachterliche Falllösung
Literatur: Bydlinski, Franz/Bydlinski, Peter, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, 2. Auflage, Wien 2012, S. 17ff.; Hildebrand, Tina, Juristischer Gutachtenstil, 2. Auflage, Tübingen 2011, S. 95ff.; Klaner, Andreas, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten, 3. Auflage, Berlin 2003, S. 78ff.; Körber, Torsten, Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis, JuS 2008, 289, 290ff.; Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 5. Auflage, München 2015, § 5; Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 5. Auflage, München 2014, |4|S. 6ff., 27ff.; Reimer, Franz, Juristische Methodenlehre, Baden-Baden 2016, S. 52ff.; Rollmann, Christian, Die juristische Hausarbeit, JuS 1988, 42, 43f.
Einstiegsfall (verkürzter Abschnitt aus der Musterhausarbeit im Anhang):
Hobbyimker V einigt sich im Oktober