Examens-Repetitorium Familienrecht. Martin Lipp
neue Fragestellungen hervortreten zu lassen. Verzichtet habe ich dagegen auf die Teile des Familienrechts, die im ersten juristischen Staatsexamen regelmäßig keine wesentliche Rolle spielen, so etwa auf das Namensrecht, das Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht.
Die Darstellung folgt der Konzeption der Reihe Unirep Jura. Ich habe mich deshalb für eine inhaltlich beschränkte, systematische Darstellung des Familienrechts, verfolgt und geleitet anhand von Fällen, die größtenteils Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgen, entschieden. Schließlich wurden, auch hier durch die schriftliche und mündliche Prüfungserfahrung angeregt, verfahrensrechtliche Hinweise dort gegeben, wo sie für das Verständnis und die Durchsetzung des materiellen Rechts von besonderer Bedeutung sind.
Gießen, im Mai 2001
Martin Lipp
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
§ 1Zum System des Ehe- und Familienrechts
I.Objektives Recht (Rechtsgrundlagen)
1.Familienrechtliche Ansprüche
3.Rechtsgeschäftliche Disposition
§ 2Verfassungsrechtliche Implikationen
1.Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm
2.Art. 6 Abs. 1 GG als Institutsgarantie
b)Nichteheliche Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau
c)Eingetragene Lebenspartnerschaften
3.Art. 6 Abs. 1 GG als „klassisches“ Grundrecht – Abwehr staatlicher Eingriffe
1.Dogmatisch-begriffliche Selbstständigkeit der „Familie“
2.Materiell-funktionaler Familienbegriff
III.„Eltern“ und „Elternrecht“
1.Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und elterliche Sorge (§§ 1626 ff.)
3.Elternrecht und Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG)
4.„Kindesgrundrecht“ auf Erziehung
Zweiter Teil Eheschließung und Eheaufhebung
I.Grundlagen des bürgerlichen Eherechts
3.Anspruch auf Schadensersatz aus § 1298 bei unbegründetem Rücktritt
4.Anspruch auf Rückgabe von Geschenken nach § 1301