Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Franz Stimmer

Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit - Franz Stimmer


Скачать книгу
Beratung (»Zwangsberatung«) sind Erstkontakt und Erstgespräch strukturierter und bürokratisierter. In der Schwangerschaftskonfliktberatung beispielsweise – hier ist zu überlegen, ob es sich nach der Definition (image Kap. 7.1.1) überhaupt um eine Beratung handelt – kommt es nach der Terminabsprache meist zu einer Kurzberatung, die mit einer Anwesenheitsbescheinigung endet. Das heißt, dass das Erstgespräch zugleich auch das Letztgespräch ist. Jedoch kann auch diese Intervention intensiver gestaltet werden, wenn die Klientin etwa bezüglich ihrer Entscheidung unsicher ist, wenn möglicherweise ethische Bedenken auftauchen, wenn Druck von außen (Familie, Partner …) erfolgt oder sich auch ein Suchtmittelmissbrauch, der eine Schädigung des Kindes (Embryopathie) befürchten lässt, andeutet.

      Ein Erstgespräch kann sich auch über mehrere Sitzungen hin erstrecken, so lange nämlich bis ein klares Arbeitsbündnis (Kontrakt) formuliert werden kann. Erst dann eigentlich wird ein Mensch, der Unterstützung sucht oder dem sie angetragen wird, zum »Klienten«. Diese Bezeichnung wird hier jedoch jetzt auch schon verwendet, um Begriffe wie »Hilfesuchender« oder »Kunde« zu vermeiden (image Kap. 4.5.2). Die folgenden Aspekte sind wesentliche Funktionen von Erstgesprächen (vgl. Kähler 2000 und 2009):

      In den Erstgesprächen soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fachkraft und Klienten gelegt werden. Beide begegnen sich zu nächst ja als Fremde, die sich erst langsam, wenn es denn gelingt, einander annähern. In manchen Situationen treffen konträre Welten aufeinander: hier die akademisch gebildete Fachkraft in stabiler beruflicher Position, dort der arbeitslose, aggressive, alkoholabhängige Mitzwanziger ohne Zukunft oder – weniger dramatisch – hier die Beraterin kurz vor der Pensionierung, dort der Jugendliche, der seine Zeit lieber vor dem Computer absitzt und sich Rap-Music herunterlädt anstatt in die Schule zu gehen. Das Akzeptieren des Anders-Sein von Klienten – später vielleicht auch ein wechselseitiges Annehmen des Anders-Sein – bildet die Basis der Verständigung, d. h. wertschätzend dem zu begegnen, was Klienten über ihre Situation erzählen und zunächst wenigstens versuchsweise zu verstehen, was sie bedrückt. Dies heißt auch, ihre Bedenken gegenüber sozialpädagogischen Einrichtungen oder Interventionen zu respektieren, anzuerkennen, dass sie noch unentschlossen sind, u. U. auch hin und her gerissen sind zwischen dem Druck, der von außen kommt und dem was sie selber für richtig halten und gerne auch verändern möchten. Wenn auch eine Veränderungsmotivation entwickelt ist, heißt das noch nicht, dass auch eine Motivation für eine Inanspruchnahme weiterer Hilfen vorliegt. Das Ergebnis der Erstgespräche könnte womöglich aber auch sein, dass Klienten sich gegen eine weitere Zusammenarbeit entscheiden. Dies ist von der Fachkraft – wenn es vielleicht auch schwerfällt – anzuerkennen und zu akzeptieren, ebenso, dass Klienten ihre Situation anders einschätzen als sie selbst aus ihrer professionellen Sicht heraus. Diese Diskrepanz zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und auch Wertvorstellungen führt bei Sozialpädagogen möglicherweise zu einem Dilemma, das aufgelöst werden muss – eventuell auch über eine Supervision (image Kap. 10.2) –, soll der Problemlösungsprozess nicht behindert oder gar zerstört werden. Diese Widersprüchlichkeit beinhaltet aber auch ein positives Element, nämlich einen Anlass für Fachkräfte, ihre berufliche Identität – wieder einmal – zu reflektieren (image Kap. 10.1).

      Meist reicht es zu Beginn von Erstgesprächen schon aus – was leichter klingt als es ist – einfach zuzuhören (Neugier ausdrückendes aktives Zuhören), ohne zu unterbrechen. Für zukünftige Klienten ist es entlastend, alles erst einmal unkontrolliert erzählen zu können, was sie bedrückt und einen Gesprächspartner zu finden, der nicht gleicht genervt weghört, wie es sonst ihre Erfahrungen im Alltag sind. Die Methode der Wahl in den Erstgesprächen ist zweifelsohne die Klientenzentrierte Gesprächsführung mit ihren Prinzipien der Empathie, Wertschätzung und Echtheit (image Kap. 9.2.1), die es KlientInnen erleichtert, über ihre Situation und sich selbst nachzudenken und sich zu äußern. In den Rahmen der Klientenzentrierten Gesprächsführung lassen sich spezifische Verfahren wie die Motivierende Gesprächsführung (image Kap. 9.3.1) integrieren. Im dialogischen Erstgespräch sollen Klient und Fachkraft auf die Situation des Klienten mit seinen Sachfragen, Problemen, bisherigen Lösungen, Wünschen und Zielen eingestimmt werden. Es geht dabei noch nicht um eine verfrühte Situationsanalyse oder sozialpädagogische Diagnose, sondern um das beginnende offene Sammeln von Informationen. Fachkräfte werden dabei manchmal geradezu überschwemmt mit Auskünften, die es im weiteren Verlauf über angemessene Verfahren zu sortieren und zu strukturieren gilt. Dabei kann zunächst – wie bei einem Weitwinkelobjektiv – überblicksartig ein vorläufiger Eindruck über die momentane Lebenssituation von KlientInnen, über ihre Konflikte und Ressourcen, über die Besonderheiten ihrer jeweiligen Umwelten sowie Wünsche und Zielvorstellungen gewonnen werden.

      In den Erstgesprächen macht sich die Fachkraft ein vorläufiges Bild vom Klienten und der Klient wiederum ein solches von ihr. Der Sozialpädagoge findet vielleicht »seinen« Klienten interessant und hofft, dass er wiederkommt, der Klient »seinen« Sozialpädagogen vielleicht sympathisch und hofft, dass er seine Probleme lösen wird. Diese Bilder sollten überprüft werden, zunächst natürlich von der Fachkraft. Gerade bei Erstgesprächen, die ja ganz zentral der Vertrauensbildung dienen, schleichen sich gerne – und das ist völlig normal – Übertragungen ein bzw. Gegenübertragungen dann, wenn SozialpädagogInnen, die ihnen von KliententInnen übertragenen Rollen unreflektiert übernehmen und beispielsweise in die Rolle des väterlichen bzw. mütterlichen, alle Probleme lösenden Freundes bzw. Freundin einsteigen.

      Natürlich kommt es auch vor, dass Klienten beim Erstgespräch konsequent schweigen, was aber nicht so gedeutet werden kann, als hätten sie kein Interesse. Vielleicht ist es die Unsicherheit in dieser ungewohnten Situation oder Vorurteile gegenüber einer sozialpädagogischen Einrichtung oder die – manchmal langjährige – Erfahrung, dass es zum eigenen Schutz besser ist, nichts zu sagen oder eventuell auch eine einschränkende Schwierigkeit, sich sprachlich so auszudrücken zu können, wie es innerlich erlebt wird.

      Bei den Erstgesprächen sind auch die Möglichkeiten und Grenzen der Fachkräfte sowie der jeweiligen Einrichtungen deutlich aufzuzeigen. KlientInnen müssen wissen, was auf sie zukommt, worauf sie sich einlassen: Wie wird gearbeitet? Entstehen Kosten? Wie häufig sind und wie lange dauern einzelne Treffen? Welche Regeln gibt es (Pünktlichkeit, Terminabsagen)? Wie steht es mit der Verschwiegenheit? Gibt es Ausnahmen von der Schweigepflicht (z. B. Schweige- gegenüber Anzeigepflicht)? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sind als Abschluss der Erstgespräche in einer Vereinbarung (Kontrakt) – je nach Arbeitssituation am besten schriftlich – festzuhalten. Bei Problemen bezüglich der Schadensersatzpflicht kann das darüber hinaus durchaus relevant werden (image Kap. 7.3).

      Nicht jeder Berater passt zudem zu jedem Klienten. Nicht jede vom Berater beherrschte Methode passt zu jedem Problem, nicht jedes Problem ist in jeder sozialpädagogischen Einrichtung gut aufgehoben. Manchmal wird schon sehr früh deutlich, dass der spezifische Problemfall eher ein Fall für einen Mediziner, Psychotherapeuten, für einen Rechtsanwalt oder für ein Betreutes Wohnen ist (zu den unterschiedlichen »Falltypen« nach B. Müller, image Kap. 9.1). Es gilt also, Zuständigkeiten abzuklären. Die eigenen Angebote könnten dann vielleicht nicht ausreichend sein, so dass eine Kooperation mit weiteren Professionen


Скачать книгу