Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Franz Stimmer
unter dem gegebenen Entscheidungs- und Handlungsdruck manchmal doch ein, problematisch wird es allerdings, wenn sie unreflektiert und dauerhaft praktisches Handeln steuern.
Als Lösung bietet sich die Verantwortungsethik an (Schluchter 1980, S. 40). Bei ihr (Metapher: »Wasserwaage« – ein Instrument des vorsichtig ausgleichenden Abwägens und Austarierens) wird versucht zwischen moralischer Angemessenheit und dem Erfolg einer Handlung in Berücksichtigung vorgegebener Bedingungen einen (spannungsreichen) Ausgleich herzustellen: »Abstinenz bei Alkoholikern ist grundsätzlich ein wichtiges Ziel, aber unter bestimmten Umständen reicht es zunächst, wenn Alkoholiker weniger trinken, um sie nicht zu überfordern, auch auf die Gefahr hin, dass dadurch über den ›Kontrollverlust‹ ein schädigendes unmäßiges Trinken provoziert wird.« Das – vielleicht auch unvollkommene und zeitlich begrenzte – Erreichen eines im Dialog zwischen KlientInnen und Professionellen ausgehandelten (Teil-)Ziels ist hier maßgebend, ohne jedoch, dass die Fachkraft sich der Verantwortung für ihr Handeln entziehen könnte.
Während die Gesinnungsethik über die Ablehnung situationsspezifischer Gegebenheiten (»Weltflucht«) und die Anpassungsethik über die Angleichung an normierte Vorgaben (»Weltanpassung«) die Träger dieser Ethiken aus diesem Spannungsverhältnis herausnimmt, ist es allein die Verantwortungsethik im definierten Sinne, die die Probleme der modernen Welt und die Probleme Sozialer Arbeit in ihr bewältigbarer erscheinen lässt. Erst dieser ethische Lebensstil führt zur Weltbewältigung (»Weltbeherrschung«), deren »subjektives Korrelat Selbstbeherrschung gegenüber den eigenen und den fremden Göttern« ist (Schluchter 1980, S. 40). Die Bewältigung von Problemen in der Praxis Sozialer Arbeit hat unter der Prämisse der Verantwortungsethik die Selbstbestimmung der Klienten zum Ziel und die Selbstbestimmung der Professionellen zur Voraussetzung.
Brumlik (2004) hat in der »advokatorischen Ethik « eine für die Soziale Arbeit grundlegende Variante einer Verantwortungsethik entwickelt, die erfordert, dass Professionelle die Interessen von Menschen vormundschaftlich vertreten, die dies – wie nicht selten in der Sozialen Arbeit – situations- oder zeitgebunden oder vielleicht auch überhaupt nicht selbst vermögen. Neben dem vormundschaftlichen Handeln ist in vielen Situationen eine Bemündigung über verständigungsorientiertes Handeln (
Wenn es in der Sozialen Arbeit in Deutschland bislang auch noch keinen allgemein verbindlichen Verhaltenskodex und entsprechende ethische Begründungen gibt, so lassen sich einige Leitsätze zu einer Berufsethik bzw. Praxisethik benennen:
• Allgemeine Grundlage für jegliches Handeln in der Sozialen Arbeit sind das Grundgesetz und die Menschenrechte (
• Berufs- bzw. Praxisethik in der Sozialen Arbeit ist normative Ethik in der Ausprägung der Verantwortungsethik. Handeln in der Sozialen Arbeit
− muss verständigungsorientiert, also dialogisch-partnerschaftlich sein (
− ist durch unbedingte Wertschätzung (Rogers) und Achtung dem Klienten gegenüber gekennzeichnet;
− ist parteilich – sie kann nicht neutral sein – sowie auch wertend und Stellung beziehend allerdings unter möglichster Berücksichtigung aller Beteiligten;
− zielt auf größtmögliche Autonomie und Selbstverantwortung der KlientInnen und ist
− durch eine »streitbare Toleranz« (Schlüter 2000, S. 211) ausgezeichnet, durch »die Bereitschaft zu vernünftig-argumentativer Auseinandersetzung um die richtigen Werte mit der Offenheit, auch die eigenen Überzeugungen fortzuentwickeln«.
• Die »streitbare Toleranz« geht sozialethisch in Richtung der Diskursethik (Habermas 1999), die gerade für Diskussionen in den Berufsverbänden um einen Ethik-Code richtungsweisend, wenn auch schwierig umsetzbar ist. Ein herrschaftsfreier Diskurs ist ja die Voraussetzung in deren Rahmen es gelingen könnte, »Konflikte – unter der Annahme der Gleichberechtigung – in Diskussionen zwischen den GesprächsteilnehmerInnen« zu lösen, »wobei die Ergebnisse und Nebenfolgen von allen zwanglos akzeptiert werden müssen« (Stimmer 2010, S. 159). Das Gegenmodell wäre die individualistische Ethik, in deren Zentrum »egozentrische Bewußtseinstrukturen und versachlichte Beziehungsmuster« vorherrschen, denen »eine gegenseitige Bestätigung im kommunikativen Handeln fremd ist« (Stimmer 1987, S. 159).
• Die Handlungsmaximen der Sozialen Arbeit müssen allen Beteiligten und Betroffenen gegenüber zu rechtfertigen sein. Dazu gehört auch das immer wieder neue aktive Bemühen um eine Praxisethik mit der nicht immer leichten Aufgabe der Reflexion der eigenen Menschenbilder und sozialphilosophischen Vorstellungen, aber auch der Anerkenntnis des unterschiedlichen Werteverständnisses der Beteiligten des jeweiligen Handelns.
Neben diesen Leitlinien gibt es auch Bemühungen, ethische Grundlagen zu formalisieren und zwar von den internationalen Berufsverbänden – International Association of Schools of Social Work (IASSW) und International Federation of Social Workers (IFSW) – sowie auch vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH), einem der Trägerorganisationen der IFSW. Der Anteil der im DBSH – als berufsständische Vertretung – organisierten Fachkräfte ist mit ca. 6000 Mitglieder (Stand 2010) allerdings relativ gering.
Die IFSW hat 1994 auf ihrem Weltdelegiertentreffen in Colombo »Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit-Prinzipien und Standards« verabschiedet. Dieses Grundsatzpapier ist die Basis für die »Berufsethischen Prinzipien« des DBSH die dieser 1997 für alle Mitglieder verpflichtend auf der Bundesmitgliederversammlung in Göttingen beschlossen hat. Neben der Bekenntnis zu den Prinzipien der Menschenrechte und Menschenwürde sowie zur Sozialen Gerechtigkeit wurden Regeln für das berufliche Verhalten entwickelt: »Allgemeine Grundsätze beruflichen Handelns«, »Verhalten gegenüber Klientel«, »Verhalten gegenüber Berufskolleginnen und Berufskollegen«, »Verhalten gegenüber Angehörigen anderer Berufe«, »Verhalten gegenüber Arbeitgeber/innen und Organisationen« und »Verhalten in der Öffentlichkeit«. Eine Ethikkommission hat die Aufgaben einer kontinuierlichen Revision und Aktualisierung dieser Prinzipien sowie der Erarbeitung konkreter Verfahrensregeln. Über diese Moral-Kodizes oder Verhaltenskodizes soll das Handeln der Fachkräfte richtungsweisend geordnet, gerechtfertigt und legitimiert werden. Diese Normen (Soll- und Musserwartungen (Dahrendorf)) sind aus allgemein-ethischen Grundsätzen (Menschenrechte, Würde der Person, Solidarität, soziale Gerechtigkeit…) abgeleitet und berufsspezifisch formuliert, ohne allerdings, dass sie differenziert begründet und reflektiert