e.driver Theorieprüfung. Beat Walter

e.driver Theorieprüfung - Beat Walter


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      Copyright © e-university / Walter Systems AG

      ISBN: 978-3-908493-52-5

      Zu diesem eBook

      Dieses eBook hilft Ihnen, sich auf die theoretische Führerprüfung vorzubereiten.

      Um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten, gibt es weitere interaktive Lernangebote von e-university. Passend zu diesem eBook empfehlen wir die folgenden Lehrmittel:

      e.driver Theorieprüfung App

      Dies ist ein Prüfungstrainer für iOS, Android, Windows 8, Windows Phone und Tolino Reader. Enthält über 900 Prüfungsfragen, inkl. der offiziellen Prüfungsfragen. Alle Fragen und Antworten sind einzeln kommentiert und begründet. Im App Store ist die Gratisversion mit 60 Prüfungsfragen erhältlich.

      Infos unter www.e-university.ch.

      e.driver Theorieprüfung Bundle Edition

      Dieses Paket enthält:

       Interaktiven Prüfungstrainer, inkl. App

      Enthält das e.driver Theorieprüfung App (siehe oben) und unterstützt zusätzlich Web, Windows und Mac.

       3D Fahrsimulator

      Üben Sie Abläufe, Blicktechnik und Verkehrssituationen mit dem e.driver 3D Fahrsimulator. Edi, der virtuelle Fahrlehrer, hilft Ihnen sich in verschiedenen Situation in der Stadt, im Kreisverkehr, bei Tram und auf der Autobahn richtig zu verhalten.

       Lektionen Audiocast

      Mit diesen Audio-Lektionen lernen Sie unterwegs und lassen sich die Lektionen einfach und bequem vorlesen. Als Teil dieser Vorlesung endet jedes Kapitel mit entsprechenden Prüfungsfragen.

      All das und noch vieles mehr befindet sich in der e.driver Bundle Edition.

      1 EINFÜHRUNG IN DAS PROGRAMM

      Dieses Programm soll Ihnen helfen, sich auf die theoretische Führerprüfung (in der Schweiz) vorzubereiten. Im Vordergrund steht aber nicht das Bestehen der Prüfung, sondern das Erlernen der Theoretischen Grundlagen. Sie sind, unabhängig von der Ausbildung bei einem Fahrlehrer, ein Hilfsmittel, um ein sicherer und vorausschauender Verkehrsteilnehmer zu werden.

      Jedes Kapitel dieses Programms ist in zwei Teile gegliedert.

      1. Eine Lektion

      2. Ein kurzer Test über den Inhalt der Lektion

      Die Theorie wird Ihnen auf mehreren Ebenen vermittelt.

      • Geschriebener Text

      • Gesprochener Text

      • Animationen

      Am Ende jeder Lektion kontrollieren Sie in einer Lernkontrolle, wie viel Theorie erfasst ist und wo Ihre Probleme liegen. Um eine Lektion abzuschliessen, müssen alle Theoriefragen korrekt beantwortet werden.

      Jede Lektion hat ein Lernziel und eine Zeitangabe für den Lernstoff.

      Lernziel dieser Lektion: Erlernen der gebräuchlichen Abkürzungen und Begriffe.

      Geschätzter Zeitbedarf: 20 Minuten.

      1.1 Gebräuchliche Abkürzungen

      SVG Strassenverkehrsgesetz

      VRV Verkehrsregelnverordnung

      SSV Signalisationsverordnung

      VZV Verordnung oder die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

      VTS Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

      VVV Verkehrsversicherungsverordnung

      1.2 Gebräuchliche Begriffe

      Diesen Begriffen werden Sie immer wieder, im Besonderen in den Fragebögen an der theoretischen Führerprüfung begegnen. Es empfiehlt sich also, sich ein paar Minuten Zeit für diese trockene Lektion zu nehmen.

      Motorfahrzeuge sind Fahrzeuge mit eigenem Antrieb. Sie ermöglichen, sich unabhängig von Schienen, in der Regel auf Strassen, schnell fortzubewegen. Die Strassenbahn gilt nicht als Motorfahrzeug.

      Leichte Motorwagen sind Motorwagen, die nicht schwerer sind als 3‘500 kg; die übrigen sind ‚schwere Motorwagen‘ (Lastwagen, Gesellschaftswagen [Car])

      Personenwagen sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens 9 Sitzplätzen, einschliesslich dem Fahrzeugführer.

      Kleinbusse sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschliesslich dem Fahrzeugführer.

      Lieferwagen sind leichte Motorwagen zum Sachtransport.

      Anhänger sind Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb. Sie werden in der Regel von Motorwagen gezogen.

      Kleinmotorräder sind zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge, mit einem Leergewicht von höchstens 270 kg, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und von höchstens 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren. Sie haben ein gelbes Kontrollschild.

      Motorfahrräder sind einspurige Fahrzeuge oder Invalidenfahrstühle (auch drei- und mehrrädrige) mit nur einem Sitz. Sie haben einen Hilfsmotor bis zu 50 cm³ Hubraum mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (in eingefahrenem Zustand auf ebener Strasse). Sie haben ein Mofakontrollschild.

      Leergewicht ist das Gewicht des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeuges. Dazu gehören ebenfalls Kühl- und Schmiermittel, Treibstoff und eventuell vorhandene Zusatzausrüstungen. Beispiele für die Zusatzausrüstung wären: Reserverad, Anhängerkupplung, Werkzeug, Radkeil und Feuerlöscher. Der Fahrzeugführer bzw. Die Fahrzeugführerin (für die man ein Gewicht von 75 kg schätzt) gehören ebenfalls dazu.

      Betriebsgewicht ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges und beinhaltet auch das Gewicht der Fahrzeuginsassen und der Ladung.

      Gesamtgewicht ist das für die Zulassung massgebende höchste Gewicht.

      Nutzlast ist die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht.

      1.3 Zweiphasen-Ausbildung

      1.3.1 Vorgeschichte

      Bereits seit Langem ist statistisch erhärtet, dass Neulenkerinnen und insbesondere Neulenker zwischen 18 und 25 Jahren - nicht zuletzt mangels Erfahrung, aber auch wegen Imponiergehabe - zu den am stärksten unfallgefährdeten Verkehrsteilnehmern gehören.

      In Fachkreisen geht man davon aus, dass die ersten sieben Jahre Fahrpraxis zu den gefährlichsten gehören. Daher spricht man von den «verflixten sieben Jahren». Erst im Verlaufe dieser sieben Jahre flacht die Unfallkurve in der Regel ab und stabilisiert sich auf einem relativ tiefen Niveau.

      Es wird bereits seit Jahren mit einigem Erfolg versucht, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Gerade bei Neulenkerinnen und Neulenkern trugen verschiedene Massnahmen wesentlich zur Reduktion des Unfallgeschehens und zur Minderung der Todesopfer bei. Dazu gehören folgende Massnahmen:

      • Einführung der Gurten- und Helmtragpflicht

      • Einführung von Tempolimiten

      • Verbesserung der Grundausbildung

      • Schärfere und konsequentere Prüfungsabnahmen

      • Einführung des obligatorischen Verkehrskunde- und Motorrad-Grundkurses

      Mittlerweile


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