Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe. Ulrich Jochmann
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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
gemäß § 34a GewO
Dr. phil. Ulrich Jochmann
Sicherheitsberater, mehr als 25 Jahre in leitenden Positionen der
Sicherheitswirtschaft tätig, langjähriges Mitglied der IHK-Prüfungsausschüsse:
Meister für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutzund
Sicherheitskraft sowie Sachkundeprüfung
Jörg Zitzmann
Rechtsanwalt, Meister für Schutz und Sicherheit, Dozent, Mitglied
der Prüfungsausschüsse: Meister für Schutz und Sicherheit,
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie Sachkundeprüfung
der IHK Nürnberg
Anja Pabst
Dozentin, Meisterin für Schutz und Sicherheit, Mitglied der
Prüfungsausschüsse: Sachkundeprüfung, Fachkraft/Servicekraft für
Schutz und Sicherheit sowie Ausbildereignungsprüfung der IHK
Nürnberg
4., überarbeitete Auflage, 2020
Ulrich Jochmann, Dr. phil., geb. 1948, ist Sicherheitsberater; mehr als ein Vierteljahrhundert tätig in Führungspositionen der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Sicherheitswirtschaft. Praxisorientiertheit und Fachkunde kennzeichnen die von ihm konzipierten, und durchgeführten Ausbildungsgänge für das Sicherheitspersonal. Als Fachbuchautor sowie durch langjährige Mitgliedschaft in einschlägigen Prüfungsausschüssen verschiedener IHK besitzt er einen umfangreichen themenbezogenen Erfahrungsschatz.
Jörg Zitzmann, geb. 1967, ist als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten privates Sicherheitsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht in Nürnberg tätig. Er ist Meister für Schutz und Sicherheit, Inhaber der nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV zertifizierten Sicherheitsschule Akademie für Sicherheit (AfS) in Nürnberg und Dozent der Industrie- und Handelskammern Frankfurt/Main und Nürnberg. Außerdem ist Herr Zitzmann Mitglied der Prüfungsausschüsse „Meister für Schutz und Sicherheit“, „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und „Sachkundeprüfung“ der IHK Nürnberg.
Anja Pabst, geb. 1975, ist seit 2011 in der Sicherheitsbranche tätig. Seit 2012 führt sie als Dozentin Lehrgänge bei der Akademie für Sicherheit (AfS) durch und ist als Kurskoordinatorin tätig. Anja Pabst ist Meisterin für Schutz und Sicherheit und Mitglied der Prüfungsausschüsse „Sachkundeprüfung“, „Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ sowie „Ausbildung der Ausbilder“ (Ada) der IHK Nürnberg.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
4. Auflage, 2020
Print ISBN 978-3-415-06907-7
E-ISBN 978-3-415-06909-1
© 2005 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Titelfoto: © Maksim Kabakou – stock.adobe.com
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Vorwort zur 4. Auflage
Das Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe wurde mit der Neufassung des „Bewachungsrechts“ eingeführt, das 1996 in Kraft trat. Mit den zwischenzeitlich mehrmals geänderten Vorschriften hat der Gesetzgeber dazu beigetragen, den Zugang für eine berufliche Tätigkeit zum Schutz von Menschen und Sachwerten eindeutiger zu regeln. So ist u.a. seit 2016 für alle, die ein Bewachungsgewerbe eröffnen wollen, die Sachkundeprüfung zwingend vorgeschrieben. Zugleich sollten die Novellierungen des „Bewachungsrechts“ helfen, rechtswidrigen Entwicklungen, insbesondere missbräuchlichen Interpretationen geltender Vorschriften durch „schwarze Schafe“, entgegenzuwirken. Große Neuerungen brachte die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für das Datenschutzrecht ab dem 25. Mai 2018 mit sich. Die für das Sicherheitsgewerbe relevanten Änderungen sind in dieser Neuauflage berücksichtigt. Weiterhin eingearbeitet sind die aktuellen Rechtsänderungen, die sich insbesondere im Bereich des Gewerberechts (Änderung der Gewerbeordnung zum 01. Januar 2019 sowie Neufassung der Bewachungsverordnung zum 01. Juni 2019) ergeben haben.
Auf Basis der oben genannten Rechtsvorschriften führen Industrie- und Handelskammern seit nunmehr über 20 Jahren Unterrichtungsverfahren für jene durch, die in der Sicherheitswirtschaft tätig werden wollen.
Die Broschüre soll helfen, vorbereitende Schritte auf dem Weg in das Bewachungsgewerbe zu unterstützen. Aus dieser Absicht heraus sind die wesentlichen Inhalte des Rahmenstoffplanes „Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe“ erfasst worden. Somit wird auf alle Themen eingegangen, die der Gesetz- und Verordnungsgeber vorsieht.
Die Autoren waren auch bei der Neuauflage um eine übersichtliche und verständliche Darlegung des Stoffes bemüht. Die aktuelle, lesefreundliche Gestaltung sowie eine übersichtliche Gliederung mit Zwischenüberschriften sollen hierzu beitragen. Im Interesse einer möglichst kurzen und einprägsamen Wiedergabe wurde auf ausschweifende Erläuterungen verzichtet. Beispiele, die das Verständnis einzelner Sachverhalte fördern, und Zusammenfassungen, die den Lernerfolg sichern helfen, wurden weitgehend in eine Kurzform gebracht. Dadurch gelang es, die vielfältige Themenpalette im Interesse des Lesers auf das vorliegende Maß zu komprimieren. Neu ist der farbig gestaltete Anhang, der die wichtigsten Ge- und Verbotszeichen für Sicherheitsmitarbeiter enthält.
Aufgrund des breiten inhaltlichen Spektrums ist der Nutzwert des Buches nach Absolvieren des Unterrichtungsverfahrens keinesfalls erschöpft. Das Werk kann durchaus als Kompendium für viele Fragen der Bewachungstätigkeit verstanden werden. An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets sämtliche Geschlechtsidentitäten angesprochen.
Im Herbst 2020 | Die Verfasser |
Inhalt
1 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
1.3 Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem Recht
1.4 Handlungsweise öffentlicher und privater Institutionen
1.5.1 Grundrechte