Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier. Anne Schröder
Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier
1. Auflage, erschienen 5-2021
Umschlaggestaltung: Romeon Verlag
Text: Anne Schröder
Layout: Romeon Verlag
ISBN (E-Book): 978-3-96229-808-1
Copyright © Romeon Verlag, Jüchen
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Anne Schröder
Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier
Inhalt
Kontakte zu unbekannten Verwandten und Behörden
Beschwerdebrief und Besuch bei Kerstin
Nachlassverzeichnis und Verkauf
Prolog
An jenem Tag kehrten wir entspannt aus einem sehr schönen Urlaub zurück. Als wir die Koffer geleert, die Kleidung zum Waschen in die Waschküche getragen und die Post durchgesehen hatten, setzte ich mich an meinem PC, prüfte und las meine Mails.
Eine Cousine aus Baden-Württemberg fragte, was ich zu dem Schreiben des Amtsgerichts Bayreuth sagen würde. Schreiben? Amtsgericht? Hatte ich in der Post etwas übersehen? Nochmal ging ich die Post durch. Kein Schreiben. Da Annette keine Details des Schreibens genannt hatte, fragte ich sie per Mail, worum es gehe. Sie antwortete nicht gleich.
Am Abend rief mich eine andere Cousine aus Bayreuth an und fragte ebenfalls, was ich von dem Schreiben des Amtsgerichts hielte. Hallo? Ich hatte kein Schreiben bekommen. Charlotte las mir vor.
Unser Cousin in Teppach, der Sohn unserer Tante Trudel, war mit fast 70 Jahren im September 2014 verstorben. Es waren einige Verwandte aufgeführt, die als mögliche Erben in Frage kamen. Ich ließ mir die Namen vorlesen und stellte fest, dass ich unter meinem vorherigen Namen und uralter Adresse in Bayreuth aufgeführt wurde. Wir waren beide verwundert über dieses Schreiben. Ich war besonders erstaunt, dass ich immer noch so geführt wurde, obwohl ich mich immer ordnungsgemäß an- und umgemeldet hatte. Wir verblieben im Telefonat so, dass ich beim Amtsgericht anrufen würde, um meine Daten zu berichtigen, damit auch ich dieses gerichtliche Schreiben bekäme. Nach einer Woche kam der Bescheid.
Mein Mann Gerd wollte natürlich wissen, wer der Verstorbene und wie das Verwandtschaftsverhältnis sei. Ich erklärte ihm, dass die Mutter meines verstorbenen Cousins die älteste Schwester meines Vaters gewesen sei, die im Jahr 2008 verstorben sei. Sie hatte Alois allein großgezogen, denn ihr Mann war im Krieg gefallen. Als Kind war ich des Öfteren mit meinen Eltern bei ihnen gewesen. Obwohl es nicht sonderlich sauber und ordentlich im und um das Haus herum gewesen war, hatte mir das bäuerliche Anwesen mit Kuhstall und Natur gefallen. Doch dazu später mehr im Rückblick.
Im Schreiben des Amtsgerichts wurde darauf hingewiesen, dass man sechs Wochen Zeit habe, das Erbe entweder auszuschlagen oder anzunehmen.
Die Kontakte zu den aufgeführten Verwandten waren in den letzten Jahren kaum gepflegt worden. Daher musste ich mir über weitere Verwandte Telefonnummern oder Adressen erfragen.
Natürlich diskutierten Gerd und ich über Annehmen oder Ausschlagen. Meine Cousine Charlotte und ich wollten uns erkundigen, ob dieses Anwesen verschuldet war, wobei wir nicht wussten, ob man uns Auskunft geben würde. In diversen Telefonaten erfuhren wir immer wieder, wie heruntergewirtschaftet das Anwesen sein musste.
Dieses Anfangsschreiben löste einige Telefonate mit Cousins und Cousinen aus. Manche von ihnen hatte ich vor 40 Jahren zum letzten Mal gesehen oder gesprochen.
Hans-Jürgen schlug, gleich nach Erhalt des Amtsschreibens, das Erbe aus. Auf meine Frage warum, meinte er, er habe sich genug mit Alois geärgert und mit diesem verkommenen Anwesen wolle er nichts zu tun haben. Vor circa zehn Jahren habe er sich bei Alois 5000 Euro geliehen, dass jedoch