Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier. Anne Schröder
einen Neuling auf diesem Gebiet sehr hilfreich und klärte in einigen Schritten über das Thema auf – auch mithilfe von Fallbeispielen.
Unterwegs im Internet bekam ich nach der Eingabe „Erbengemeinschaft“ das Gefühl, dass ich weiß Gott nicht allein unwissend war. Man konnte sich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag durchgoogeln und war am Ende noch verwirrter.
Hatte man das gesuchte Thema in puncto Erbengemeinschaft gefunden, wurde es beschrieben, komma, wenn dies aber folgende Voraussetzung nicht beinhaltete, komma, dann war der erste Satz außer Kraft oder der zweite Satz oder, oder…
Zunehmend ärgerte ich mich über das Amtsgericht. Eines Tages setzte ich mich hin und schrieb dem Direktor des Amtsgerichts eine Mail.
So höflich und freundlich, wie es mein Gemüt zuließ, beschrieb ich mein Anliegen: Meine bisherige telefonische Erfahrung mit dem Rechtspfleger (wenn ich ihn mal erreicht hatte), seine Wortkargheit und seine sehr wenigen Informationen waren für mich bisher sehr unbefriedigend. Ich schilderte den katastrophalen Zustand des zu erbenden Gebäudes. Ich/wir sollten es dann halt reparieren und renovieren. „Wer soll das bezahlen?“, fragte ich ihn. „Na, das müsst ihr untereinander klären.“
Nach zwei Wochen bekam ich tatsächlich eine Antwort und das ausführlich. Wow, war mein Gedanke, als ich den Brief öffnete. Was ich dann las, war weniger aufbauend. Die Ausführungen waren jedoch so ausführlich, wie ich es in unserer Sache bisher noch nicht erfahren hatte, und verschafften mir mehr Klarheit.
Aktenzeichen XX
Erbangelegenheit Alois Hofmann - 28.12.2016
Sehr geehrte Frau Schröder,
nach Einholung einer Stellungnahme des zuständigen Rechtspflegers, Herrn Rabenstein, und Durchsicht der Akten kann zum derzeitigen Sachstand wie folgt berichtet werden:
Die Erbenermittlung ist leider immer noch nicht abgeschlossen. [Das war Ende Dezember 2017.] Es ist nicht absehbar, wie lange die Ermittlung noch andauern kann. Da sich die Erbenermittlung in der 3. Ordnung, d. h. Großeltern des Verstorbenen bzw. deren Abkömmlinge, als sehr schwierig gestaltet.
Seit der Stellungnahme vom 19.01.2016 umfasst die Akte weitere 100 Seiten an Urkunden, Schriftsätzen usw.
Die Erben auf Seiten der Großeltern mütterlicherseits konnten bereits vollständig ermittelt werden.
gez. Name
Also, meine Seite ist zu diesem Zeitpunkt vollständig. Na, die andere Seite wird doch wohl auch nicht so viele Verwandte haben, deren Ermittlung so lange dauern wird –dachte ich.
Die weiteren Erklärungen, sehr ausführlich, zum Beispiel, dass, auch wenn ein Erbkandidat verstorben sei, die Sterbeurkunde angefordert werden müsse, um weitere Nachkömmlinge ermitteln zu können.
Es müsse auch erst ermittelt werden, welches Standesamt für wen zuständig sei.
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