Nicht ohne Simon. Kari Kälin

Nicht ohne Simon - Kari Kälin


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Nicht ohne Simon Kindesentführungen aus der Schweiz

      Der Verlag Hier und Jetzt wird vom Bundesamt für Kultur mit einem Strukturbeitrag für die Jahre 2016–2020 unterstützt.

      Mit weiteren Beiträgen haben das Buchprojekt unterstützt:

      Dieses Buch ist nach den aktuellen Rechtschreibregeln verfasst. Quellenzitate werden jedoch in originaler Schreibweise wiedergegeben. Hinzufügungen sind in [eckigen Klammern] eingeschlossen, Auslassungen mit […] gekennzeichnet.

      Lektorat: Stephanie Mohler, Hier und Jetzt

      Gestaltung und Satz: Hannes Gloor, Zürich

      Bildbearbeitung: Humm dtp, Matzingen

ISBN Druckausgabe 978-3-03919-485-8
ISBN E-Book 978-3-03919-958-7

      E-Book-Herstellung und Auslieferung:

      Brockhaus Commission, Kornwestheim

       www.brocom.de

      © 2019 Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte GmbH, Baden, Schweiz

      www.hierundjetzt.ch

      Inhalt

       Einleitung

       Die Entführung

       Beatrix’ Indienreise

       Das Ehepaar Jetly in Schwierigkeiten

       Irrlauf durch Behörden und Institutionen

       Rettungsengel Kantorik

       Die Rückholaktion aus Indien

       Viel Arbeit für die Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern

       Die Mühen der Stiftung gegen Kindesentführung

       Ein Leben mit Schulden und Angst

       Die Kindesrückführungen in der Kritik

       Der tragische Abgang eines Helden

       Simons Dankbarkeit

       Epilog

       Nachwort von Beatrix Smit

       Nachwort des Autors

       Quellen

       Bildnachweis

       Autor

       Anmerkung

      Einleitung

      Beatrix Smit ist wegen eines Artikels in der Zentralschweiz am Sonntag zum Thema Kindesentführung aufgewühlt. Es geht um eine Schweizerin, die ihrer beiden Söhne beraubt wurde. Ihr Ex-Partner hat diese 2010 in seine Heimat zu seinen Eltern in eine tunesische Kleinstadt verschleppt. Die Chancen, dass die Mutter ihre Söhne bald wieder in die Arme schliessen kann, stehen schlecht. Tunesien hatte damals das Haager Übereinkommen zu internationalen Kindesentführungen noch nicht unterzeichnet. Dies tat der nordafrikanische Staat erst 2018. Das Haager Übereinkommen besagt, dass entführte Kinder möglichst rasch wieder zu jenem Elternteil zurückkehren sollen, bei dem sie vorher gelebt haben. Juristisch sind der Mutter also die Hände gebunden: Das Schweizer Urteil, das ihr die Kinder zuspricht, wird in Tunesien nicht anerkannt.

      Beatrix ist dieses Szenario vertraut. 1981 entführte ihr Ex-Mann den damals zweieinhalbjährigen Asheesh nach Indien. Auch sie hatte das Sorgerecht für ihren Sohn erhalten. Auch ihr Ex-Partner, ein Inder, missbrauchte das Besuchsrecht, um mit dem kleinen Buben in seine Heimat zu fliegen. Indien ist dem Haager Übereinkommen bis heute nicht beigetreten. «Das Recht auf mein Kind hört offenbar an der Schweizer Grenze auf»: Diesen Satz schrieb Beatrix 1982 an Bundesrat Kurt Furgler.

      Pro Jahr werden in der Schweiz rund 100 Kindesentführungen durch einen Elternteil registriert. Werden die Kinder in Nichtvertragsstaaten verschleppt, hat das Bundesamt für Justiz keine rechtlichen Möglichkeiten, deren Rückgabe zu verlangen. Betroffene Schweizer Väter und Mütter können zwar das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten einschalten. Die Schweizer Botschaft vor Ort kann zum Beispiel versuchen, den Kontakt zum Entführer herzustellen. Sie kann aber weder Schweizer Gerichtsurteile durchsetzen noch eine Ausreiseerlaubnis für das Kind erwirken. Mit anderen Worten: Wenn der entführende Elternteil nicht kooperiert und die Kinder versteckt, hat der alleingelassene Elternteil praktisch keine Chance, die geliebten Kinder wiederzusehen.

      Nach einem langen Marsch durch Behörden und Institutionen stand Beatrix genau an diesem Punkt. Sie resignierte aber nicht, sondern engagierte einen professionellen Kindesrückführer, der eng mit der damals frisch gegründeten Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern zusammenarbeitete. Beatrix scheute keinen Aufwand und kämpfte um ihr Kind. Heute will sie betroffene Elternteile ermuntern, es ihr gleichzutun – mit ganzer Kraft und vollem Elternherz. Einige der Kapitel in diesem Buch ergänzt sie mit persönlichen Bemerkungen.

      Berichte über betroffene Eltern haben mich stets tief berührt. Ich habe jeweils mitgelitten und mir überlegt, wie ich helfen könnte. Vielleicht kann ich für das Thema sensibilisieren, wenn hier – unter anderen – die abenteuerliche Geschichte von mir und meinem Sohn erzählt wird.

      Die Entführung

      Samstag, 28. November 1981, 9 Uhr, Moosmattstrasse 56, Luzern: Beatrix Smit fühlt sich unwohl in ihrer Dreizimmerwohnung. Heute ist wieder Besuchstag. Ex-Mann Anil, den sie in Indien geheiratet und einst geliebt hat, ein attraktiver Mann, längeres Haar, voller Bart, holt Asheesh ab. Er hat mehrmals gedroht, ihr den zweieinhalbjährigen Sohn zu entreissen. Auf juristischem Weg versuchte er, einen dreiwöchigen Besuch bei den Grosseltern in Indien zu erzwingen. Die zuständige Justizkommission des Kantons Zug winkte ab: «Es liegt doch wohl nicht im Interesse des Kindes, wenn es bereits als Kleinkind durch Eindrücke aus zwei vollkommen verschiedenen Kulturkreisen verwirrt würde und unter schlechten hygienischen Verhältnissen während seiner Ferien leben müsste.»

      Szenenwechsel: Vor vier Tagen ist Irma Samir* auf der Treppe vor dem Bieler Amtshaus in einen Hungerstreik getreten.1 Ihr Mann Mahmoud*, ein Jordanier ägyptischen


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