Das Gesetz des Ausgleichs. Johannes Huber
Johannes Huber:
Das Gesetz des Ausgleichs
Alle Rechte vorbehalten
© 2020 edition a, Wien
Cover und Gestaltung: Isabella Starowicz
ISBN Druckversion 978-3-99001-425-7
ISBN E-Book 978-3-99001-426-4
E-Book-Herstellung und Auslieferung:
Brockhaus Commission, Kornwestheim
INHALT
TEIL 1 Wie wir bessere Menschen werden
EPILOG Der Kardinal, der Kanzler und das ewige Leben
NACHWORT VON PETER SLOTERDIJK Von der Unwahrscheinlichkeit des Menschen
»Das Leben ist wie ein Fahrrad.
Man muss sich vorwärtsbewegen, um
das Gleichgewicht nicht zu verlieren.«
Albert Einstein am 5. Februar 1930
in einem Brief an seinen Sohn Eduard
Was Sie erwartet
Anfang der 2000er-Jahre, also vor bald zwei Jahrzehnten, griff mich ein Weihbischof der katholischen Kirche in einem Leserbrief an die österreichische Tageszeitung Die Presse an. Er verschwieg zwar meinen Namen, doch er sprach vom »Vorsitzenden einer Ethikkommission«, womit klar war, wen er meinte.
Ethikkommissionen kümmern sich darum, dass angewandte Forschungen am Menschen ethisch sauber sind. Die Kommission, die ich leitete, hatte das österreichische Bundeskanzleramt ins Leben gerufen. Sie hatte sich zu diesem Zeitpunkt mit einem brisanten und dementsprechend polarisierenden Thema zu befassen. Es ging um künstliche Befruchtung, die In-vitro-Fertilisation (IVF), die heute fast schon Routine in der Familienplanung beziehungsweise in der Reproduktionsmedizin ist, damals aber noch völlig neu war. 1978 war in England das erste Retortenkind zur Welt gekommen, 1982 dann das erste in Österreich. Die wichtigste ethische Frage, die dabei zu diskutieren war, hatte damit zu tun, dass bei der IVF jeweils mehrere Eizellen befruchtet werden, aber immer nur eine oder zwei davon in den Körper der Frau implantiert werden. Die übrigen starben damals meist von selbst ab. War das nach ethischen Gesichtspunkten vertretbar?
Eine Frage, mit der nicht nur wir uns befassten. Auf internationaler Ebene tat das zum Beispiel das renommierte Kennedy Institute of Ethics. Der dort in die Diskussion involvierte Professor John Harvey, Leibarzt der Kennedy-Familie, lud mich mehrmals nach Amerika ein. Auch hier kreisten alle Gespräche sehr ernsthaft um die zentrale Überlegung, wie dieser Aspekt der IVF ethisch und juristisch zu handhaben sei.
Ich befürwortete die IVF grundsätzlich. Als Reproduktionsmediziner kannte ich den sehnlichen und oft auf traurige Weise unerfüllten Wunsch von Frauen und Männern nach Kindern. Ich sah hier eine Chance, Leben zu schaffen und Familien zu gründen. Dafür nannte mich der Weihbischof einen »Abtreiber«, der »dem ewigen Gericht nicht entgehen« werde.
Mich traf das umso härter, als ich mich der katholischen Kirche, ihren ethischen und spirituellen Konzepten, ihren Traditionen und ihrem gesamten Apparat verbunden fühlte. Ich hatte als Schüler ein katholisches Internat besucht und mich dort gut aufgehoben gefühlt. Später studierte ich neben Medizin auch Theologie und war einige Jahre lang Sekretär des Wiener Kardinals König gewesen, eine Zeit, die mich als junger Mensch prägte wie keine andere.
Ich wollte den Angriff zunächst ignorieren, doch das ging nicht. Der Weihbischof hatte damit eine Welle der Aggression ausgelöst, und er schürte sie weiter.
Ich war irritiert und fand, dass sich ein Gericht mit dem Weihbischof befassen solle, und zwar nicht nur das von ihm ins Spiel gebrachte ewige, sondern zunächst einmal ein weltliches. Ich wandte mich an einen Anwalt, der für mich eine Klage gegen den Weihbischof samt Antrag auf Unterlassung sowie eine einstweilige Verfügung einbrachte.
Es folgte ein langwieriges juristisches Hin und Her. Die Materie war auch für die Gerichte neu und wurde teils recht emotional betrachtet. Zunächst entwickelte sich die Causa eher zu meinen Gunsten. Mit der Beharrlichkeit des Weihbischofs und seines Anwaltes dann wieder eher zu seinen, bis mir die letzte Instanz recht gab. Ich war kein Abtreiber, und weder der Weihbischof noch sonst jemand durfte mich als solchen bezeichnen. Das letzte Wort war gesprochen und mein Ruf war wiederhergestellt.
Ich rechnete nicht damit, dass der Weihbischof sich nun entschuldigte. Am ehesten rechnete ich damit, einfach nichts mehr von ihm zu hören. Doch stattdessen erhielt mein Anwalt von seinem einen Bittbrief. Sein Klient sei ein mittelloser Kirchenmann, hieß es darin sinngemäß, er könne sich die Kosten für einen Widerruf in der genannten Tageszeitung sowie die Rechtskosten, die bereits für mich angefallen waren und die er nun zu übernehmen hätte, einfach nicht leisten. Er fragte an, ob es mir möglich wäre, ihm beides zu erlassen.
Ich verzichtete auf den Kostenersatz sowie auf den Widerruf und begnügte mich mit einem neuerlichen, für den Weihbischof kostenlosen, Leserbrief in der Zeitung. Dabei handelte ich eigentlich nicht aus Großzügigkeit. Ich hatte bereits davor die Leitung der klinischen Abteilung für gynäkologische Endokrinologie am größten österreichischen Krankenhaus, dem Allgemeinen Krankenhaus in Wien, übernommen, und wollte mich darauf konzentrieren.
Zehn Jahre später besuchte ich mit einem befreundeten Arzt, Markus Metka, bei einem Ärztekongress in Rom ein Orgelkonzert in der Kirche Santa Maria dell’Anima. Als der letzte Ton der wunderbaren Musik verklungen war und das Publikum bereits aus der Kirche strömte, blieben Metka und ich noch sitzen, um das Gehörte auf uns wirken zu lassen.
Genau da bemerkte ich den Weihbischof. Wir erhoben uns, um nun ebenfalls zu gehen und ihm die für ihn vielleicht unangenehme Begegnung zu ersparen, doch er kam auf mich zu. Ich sah, dass er gezeichnet war. Er wirkte gesundheitlich angeschlagen, geschwächt und sich seiner selbst unsicher. »Du auch hier?«, sagte er überaus herzlich, während er mich zur Begrüßung nahezu in die Arme nahm.
Offensichtlich wusste er noch, dass wir uns kennen, hatte aber anscheinend vergessen, woher und was uns verband. Die Sache mit dem Leserbrief und dessen juristisches Nachspiel schien seinem Geist entfallen zu sein, doch ich war mir nicht sicher.
Nachdem wir einige ebenso freundliche wie belanglose Worte gewechselt hatten, verließen Metka und ich die Santa Maria dell’Anima, und noch heute macht mich die Sache manchmal nachdenklich.
Eigentlich war ich froh, auf den bezahlten Widerruf und auf meine Anwaltskosten verzichtet zu haben. Ich fühlte mich einfach wohler, als ich den Weihbischof wieder traf und hatte das Gefühl, das von ihm seinerzeit bemühte ewige Gericht habe nun wirklich für mich entschieden.
Dieser Moment in der Kirche schien damals zu vermitteln, dass es tatsächlich so etwas wie einen inneren Ausgleich gibt, wie ihn nicht nur Mozart in seinen Opern, die Freimaurer und die christlichen Kirchen, sondern viele spirituellen Traditionen in den Raum gestellt haben.
Vom Ausgleich, den es nach dem Tod gibt, ist schon lange die Rede. Bereits vor Jahrtausenden gingen ägyptische Denker davon aus, dass unserer Seele beim Tod abgewogen und wir nach unseren Taten beurteilt werden. Ein Gedanke, der offenbar bisher jede Evolution des menschlichen Geistes überstanden hat.
Aber