Einführung in die deutsche Rechtssprache und die Berufskommunikation / Введение в немецкий язык права и профессиональную коммуникацию. Сергей Соболев

Einführung in die deutsche Rechtssprache und die Berufskommunikation / Введение в немецкий язык права и профессиональную коммуникацию - Сергей Соболев


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1.6

      Recht und Moral sind nicht deckungsgleich. Darum geht es auch teilweise im Lesetext 1. Führen Sie Ihre eigenen Beispiele an.

Lesen Sie die folgenden Texte und äußern Sie sich zum Thema:“Kleine Lügen schaden nicht”

      Text A

      Wer kennt sie nicht – die kleinen Lügen des täglichen Lebens. Wenn uns diese unsympathischen Leute wieder mal zum Abendessen einladen wollen und wir mit einem freundlichen “Schade, wir haben schon etwas vor” antworten. Oder wenn wir der Freundin, die uns voller Stolz ihr ausgesprochen hässliches neues Kleid vorführt, schmeicheln: “Doch – wirklich hübsch”. Oder wenn wir gar den Personalchef beim Einstellungsgespräch auf die Frage nach unseren Deutschkenntnissen beschwindeln: “Gut bis sehr gut”. In Wirklichkeit haben wir Mühe, verschüttete Schulkenntnisse auszugraben. Man schwindelt und hat immer ein schlechtes Gewissen. Gut, dass uns jetzt der Soziologe Professor Müller zu Hilfe gekommen ist. Er sprach mit insgesamt 130 weiblichen Studenten je eine Viertelstunde – und ließ dann das Gespräch von den Kandidaten schriftlich wiedergeben. Das Resultat: Nur 35 beschrieben das Gespräch ehrlich, 95 schwindelten zu ihren Gunsten. Lügen wir in den kleinen Dingen des Lebens also weiter, die Wissenschaft stützt uns. “Und im Übrigen”, meint Professor Müller, “ist manche Lüge moralischer als die Wahrheit. Wer sagt schon gerne: Ich nehme die Einladung nicht an, ich kann Sie nämlich nicht ausstehen”.

      Text B

      Die Moral besteht aus Verhaltensnormen, die in der Gesellschaft als besonders wichtig angesehen werden (Sozialmoral). Verstöße werden in den Kategorien “gut” und “böse” missbilligt. Moralische Normen können, müssen aber nicht staatlich sanktioniert sein. So ist etwa das allgemeine Tötungsverbot staatlich sanktioniert und gehört damit sowohl moralisch als auch rechtlich unzulässig, während das allgemeine Verbot zu lügen nur moralisch unzulässig ist. In besonderen Fällen knüpft das Recht aber auch an eine Lüge Rechtsfolgen, z.B. beim Betrug (§ 263 StGB) oder bei der Falschaussage vor Gericht (§ 153 StGB).

      Ju r i s t i s c h e s W ö r t e r b u c h

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      Lesetext 2

      Aufgabe 1.7

      Lesen Sie den Text und berücksichtigen Sie die Texterläuterungen dabei.

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      Aufgabe 1.8

      Markieren Sie die richtige Antwort.

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      Aufgabe 1.9

      Schildern Sie das im Lesetext 2 erwähnte Problem. Wie wird dieses Problem in Russland gelöst?

      Was meinen Sie, würden Ihre Eltern für Ihre Schulden aufkommen. Diskutieren Sie im Kurs. Beachten Sie die entsprechenden Redemittel in Anhang 1.

      Vergleichen Sie im Text angeführte Gesetze mit den entsprechenden russischen Rechtsnormen. Gibt es Unterschiede?

      Grammatik mit Sinn und Verstand

      Lesetext 3

      Aufgabe 1.10

      Lesen Sie den Text und ergänzen Sie die Lücken so, dass der Sinn des Originaltextes erhalten bleibt. Am Rand finden Sie die Wörter aus dem Originaltext, die Sie nötigenfalls umwandeln müssen.

      Übersetzen Sie den Text ins Russische und äußern Sie sich ausführlich zum Inhalt des Textes.

Umtausch: Reduzierte Warescreen_image_23_334_40screen_image_24_44_40

      Berufskommunikation

      Vorstellung und Gesprächseröffnung

      Redemittel

      • wie kann man sich selbst vorstellen – как можно себя представить

      ○ Mein Name ist Klein. – Моя фамилия Кляйн (меня зовут Кляйн). // Ich heiße Paul Klein. – Меня зовут Пауль Кляйн. // (Kennen wir uns schon?) Ich bin Paul Klein. – (Мы уже знакомы?) Я Пауль Кляйн.

      ○ Müller von der Firma X. – Мюллер, фирма X (представитель фирмы X). // Ich bin Herr Müller von der Firma X. – Я господин Мюллер, представитель фирмы Х (из фирмы Х). // Ich komme von der Firma X. Müller ist mein Name. – Я являюсь представителем фирмы Х. Моя фамилия Мюллер (Меня зовут Мюллер).

      ○ Darf ich mich vorstellen? – Разрешите (позвольте) представиться? // Erlauben Sie, dass ich mich vorstelle? Meier ist mein Name. – Позвольте представиться, моя фамилия Майер (меня зовут Майер).

      ○ Entschuldigen Sie bitte, ich habe mich noch gar nicht vorgestellt. Kluge ist mein Name. – Извините, пожалуйста, я же не представился. Моя фамилия (меня зовут) Клуге.

      • wie kann man andere vorstellen – как можно представить других лиц (своих коллег)

      ○ Darf ich vorstellen? – Разрешите (Вам) представить. // Darf ich Sie bekannt machen? – Разрешите Вас познакомить? // Ich glaube, Sie kennen einander noch nicht. – Я полагаю (думаю) Вы еще не знакомы. // Übrigens, kennen Sie sich schon? Herr Müller von der Firma X, Herr Kluge, unser Fachanwalt. – (А) Вы уже знакомы? Господин Мюллер, представитель фирмы Х, господин Клуге, наш адвокат.

      ○ Herr Schneider, darf ich Ihnen Frau Schmidt vorstellen. – Господин Шнайдер, позвольте (разрешите) я Вам представлю госпожу Шмидт.

      ○ Ich möchte Ihnen zuerst unseren neuen Kollegen vorstellen. – Сначала я хотел бы представить Вам наших новых коллег (сотрудников).

      ○ Ich möchte Sie mit unserem besten Juristen Paul Klein bekannt machen. – Я хотел бы познакомить Вас с нашим лучшим юристом, господином Паулем Кляйном.

      • wie muss man auf Vorstellung reagieren – как нужно реагировать при знакомстве

      ○ Freut mich. – Рад. (Очень приятно.) // Freut mich Sie kennen zu lernen. – Приятно с Вами познакомиться. // Sehr angenehm. – Очень приятно. // Schön, Sie persönlich kennen zu lernen. – Рад, что мы наконец-то познакомились лично.

      ○


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