Einrichtung von Compliance Management Systemen (CMS) im Krankenhaus. Christian Corell

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      Die Autoren

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      Dr. Christian Corell, Syndikusrechtsanwalt, leitet seit März 2018 die unmittelbar an die Klinikleitung angebundene Stabsstelle »Compliance und Recht« des Klinikums der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

      Zuvor war er innerhalb seiner Kernkompetenz in Wirtschaftsstrafrecht und Compliance in leitender Position eines Dax-Konzerns eingesetzt, als Rechtsanwalt einer renommierten Münchener Strafverteidigungskanzlei beschäftigt sowie als Assistent und akademischer Rat an den Universitäten Mainz und Freiburg in Forschung und Lehre tätig.

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      Christoph Naucke, Betriebswirt (Berufsakademie), Bankkaufmann, Compliance Officer (TÜV), Consultant mit Schwerpunkt Assurance und GRC im Bereich Non-Profit-Organisationen, ist seit 2014 als Associate Partner bei Rödl & Partner in der Beratung von Non-Profit-Unternehmen tätig. Er war in seiner Laufbahn u. a. in leitender Position bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt sowie selbstständig tätig. Die Schwerpunktthemen seiner Beratungstätigkeit bei Rödl & Partner sind Assurance und GRC (Governance/Risk/Compliance) im Bereich der der Non-Profit-Unternehmen, insbesondere in der Gesundheitswirtschaft (Krankenkassen, Klinika, komplexe Sozialunternehmen). In dieser Funktion unterstützt er regelmäßig Klinika bei der Einrichtung ihres Compliance Managements und führt Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfungen von Compliance Management Systemen nach dem Prüfungsstandard 980 des IDW bei solchen Unternehmen durch.

Christian Corell Christoph Naucke

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      Pharmakologische Daten verändern sich ständig. Verlag und Autoren tragen dafür Sorge, dass alle gemachten Angaben dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Es empfiehlt sich, die Angaben anhand des Beipackzettels und der entsprechenden Fachinformationen zu überprüfen. Aufgrund der Auswahl häufig angewendeter Arzneimittel besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

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      1. Auflage 2020

      Alle Rechte vorbehalten

      © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Print:

      ISBN 978-3-17-038028-8

      E-Book-Formate:

      pdf: ISBN 978-3-17-038029-5

      epub: ISBN 978-3-17-038030-1

      mobi: ISBN 978-3-17-038031-8

      Vorwort

      Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert Compliance als eine auf der Geschäftsleitungsebene liegende Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien. Die unternehmensinterne Struktur zur Gewährleistung dieser Regelkonformität wird Compliance Management System, abgekürzt CMS, genannt.

      Das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines funktionierenden CMS ist mittlerweile auch in den Geschäftsführungen und Vorständen der Krankenhausunternehmen angekommen. Deren gesetzliche Vertreter sind für geeignete Maßnahmen zur Gewährleitung rechtskonformen Verhaltens der Organisation verantwortlich. Im Versagensfalle kommen sonst nämlich der Verdacht eines sogenannten Organisationsverschuldens und das Folgerisiko persönlicher Haftung auf. Der aktuell vorliegende Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes und damit eines »Strafrechts für Unternehmen« zeigt, dass die Politik den Druck auf Unternehmen und Organisationen, rechtskonformes Verhalten gewährleisten zu können, weiter erhöht.

      Wie lässt sich aber in Krankenhäusern, unabhängig von individueller Größe, ein praxisgerechtes und geeignetes CMS aufbauen? Worauf ist zu achten? Wie gelingt die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit? In der insgesamt umfangreichen Fachliteratur zum Thema Compliance sind gerade diese Fragen bislang nur lückenhaft beantwortet. Die Autoren möchten deshalb mit dem vorliegenden Buch einen Beitrag zur Schließung dieser Lücken liefern.

      Als Standard für die Prüfung von Compliance Management Systemen hat sich in Deutschland der Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) etabliert. Dieser ermöglicht u. a. den Transfer von der abstrakten Wirkungsanforderung an ein CMS hin zu den daraus abgeleiteten, notwendigen Grundelementen eines CMS. Da ein Prüfbericht nach PS 980 wertvolle Anhaltspunkte für rechtskonformes Verhalten Verantwortlicher bietet, streben inzwischen viele Krankenhäuser eine solche Prüfung an.

      Daher lag es nahe, dieses Praxishandbuch entlang der im PS 980 definierten CMS-Grundelemente aufzubauen. Diese sind:

      1. Die Compliance-Kultur

      2. Die Compliance Ziele

      3. Die Compliance-Risiken

      4. Die Compliance-Organisation

      5. Das Compliance-Programm

      6. Die Compliance-Kommunikation

      7. Die Compliance-Überwachung und Verbesserung

      Die Autoren bedanken sich bei zahlreichen Kolleginnen und Kollegen für ihre wertvolle Mitwirkung und Unterstützung. Christoph Naucke dankt insbesondere Herrn Bernd Vogel, Herrn Roland Schneider und Herrn Tino Schwabe aus dem Bereich Gesundheitswirtschaft bei Rödl & Partner, Christian Corell möchte dem Geschäftsführer des Klinikums der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Herrn Hans-Friedrich Günther, und seinem früheren Chef und Mentor, dem langjährigen Chief Compliance Officer der Allianz Deutschland AG, Herrn Bernd Hoffmann, ganz besonders danken. Ohne die Genannten wäre dieses Werk nicht entstanden.

      Dr. Christian Corell

      Christoph Naucke

      Ludwigshafen am Rhein, im August 2020

      Hersbruck, im August 2020

      1 Einleitung

      Die Verwendung des Begriffs »Compliance« ist in der Medizin im Sinne der Therapietreue seit Langem etabliert. Da die Herausforderung, sich tatsächlich regelkonform zu verhalten, mit der Größe, Komplexität und Entwicklungsgeschwindigkeit der Unternehmen stark angestiegen ist, hat sich analog dazu in der Unternehmensführung die Disziplin und mit ihr auch der Begriff der Compliance entwickelt.

      Die Einrichtung einer Compliance-Organisation in mittleren und größeren Unternehmen der Privatwirtschaft, wie beispielsweise in Pharmaunternehmen, ist inzwischen nahezu selbstverständlich geworden. Dazu hat auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beigetragen. Er fordert u. a. die Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) durch den Vorstand sowie


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