Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Praxisratgeber rationell reinigen
seinem Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
3. Betonwerkstein –
Extremer Schmutzeintrag
Schwierige Unterhaltsreinigung
Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, dass auch eine gute Unterhaltsreinigung alleine nicht immer ausreicht, um alle anfallenden Verschmutzungen zu entfernen.
Eine hohe Frequentierung auf den Verkehrswegen – bestehend aus Betonwerkstein – und eine unzureichende Sauberlaufzone sorgten im Zusammenspiel für eine sehr starke Verschmutzung des Bodens im Objekt. Zu guter Letzt ließ sich die Verschmutzung im Rahmen der Unterhaltsreinigung gar nicht mehr vom Boden entfernen. Gerade im Randbereich ließ sich das Phänomen sehr gut beobachten. Der Betonwerkstein wirkte fleckig und wies eine wolkige Schattierung von Schmutz auf. Dieses resultierte daraus, dass die angelöste Verschmutzung im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht komplett aufgenommen bzw. die Verschmutzung in vielen Bereichen nicht komplett gelöst wurde.
Im vorliegenden Fall wurde der Betonwerkstein mit einem Melaminkombinationspad und einem für die Lebensmittelindustrie geeigneten Grundreiniger bearbeitet. Es ist auf den Bildern 2 und 3 deutlich zu erkennen, dass die bräunlichen Verfärbungen aus dem Stein herausgelöst wurden und der ursprüngliche Farbton wieder zum Vorschein kam. Der Betonwerkstein wirkt nach der Grundreinigung wieder einheitlich hell.
In der Unterhaltsreinigung hätte ein durchaus besseres Ergebnis erzielt werden können, wenn der Betonwerkstein zweistufig nass gewischt worden wäre. Aufgrund der hohen Frequentierung und einem 24-Stunden-Betrieb war dies jedoch nicht möglich. Der Sachverständige sprach deshalb die Empfehlung aus, die Verkehrsflächen zukünftig mit einem geeigneten Scheursaugautomaten zu reinigen.
Bild 1: Ausgangslage: Gerade in Randbereichen ist der Betonwerksteinboden sehr fleckig.
Bild 2: Da hilft nur noch eine Grundreinigung unter Zuhilfenahme eines Melaminkombinationspads.
Bild 3: Die Verfärbungen wurden herausgelöst, der ursprüngliche Farbton kommt zum Vorschein.
Tipps vom Gutachter
In stark frequentierten Bereichen sollte eine geeignete Sauberlaufzone vorhanden sein. Hochwertige, waschbare Matten aus High-Twist-Nylon schlucken jede Menge Schmutz und Wasser. Dank ihrer technischen Fähigkeiten – ein Quadratmeter nimmt etwa vier Kilogramm Ablagerungen auf – reduzieren sie so Schmutzeintrag und Reinigungskosten. Es ist dabei zu beachten, dass der Besucher mindestens drei Schritte auf der Matte machen sollte, damit durch den Abrieb der Schmutz gelöst und die Feuchtigkeit durch die Matte aufgenommen werden kann. Die Unterhaltsreinigung ist der Nutzung entsprechend anzupassen. Das heißt, dass gerade in Bereichen mit hoher Rutschgefahr der Einsatz von Reinigungsautomaten bevorzugt werden sollte.
4. Betonwerkstein –
Unprofessionelle Beschichtung
Schlampige Arbeit
Der Marmor stellt sich als Betonwerkstein heraus. Der Dienstleister rechnet etwas ab, was er nicht ausgeführt hat. Und die Beschichtung ist dermaßen schlampig und unprofessionell durchgeführt, dass sich Blasen bilden und es zu Verkratzungen kommt.
„Wir benötigen schnelle Hilfe, beim Umzug hat das Möbelunternehmen den polierten Marmor komplett verkratzt!“ So der Anruf einer Firma, die eine neue Büroetage angemietet hatte.
Man wunderte sich zwar schon zu Beginn des Einzuges über den Zustand des Bodens im Eingangsbereich, aber die Problematik stellte man erst einmal hinten an, da die firmeneigene Reinigungskraft ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatte und das Tagesgeschäft nach Umzug erst einmal mit Priorität behandelt wurde.
Erst als der Hausmeister den Zustand des Eingangsbereichs bemängelte und gleichzeitig darauf hinwies, dass „der Marmor“ gerade erst frisch poliert und der Zustand wieder herzustellen sei, nahm man sich des Problems an.
Deutliche Kratzer
Deutlich sind die Kratzer im Bild 1 zu sehen, allerdings ist auch gleich zu erkennen, dass „der Marmor“ tatsächlich ein Agglomerat mit Natursteinkorn ist, also ein Kunststein mit entsprechenden Zuschlägen an Natursteinen.
Zur Beseitigung des Schadens wurde empfohlen, die Beschichtung mittels Grundreinigung zu entfernen und das Agglomerat tatsächlich zu schleifen und zu polieren. Zu beachten war hierbei vor allem der angrenzende und baulich nicht getrennte Bodenbereich. Das Agglomerat wurde durch Parkettflächen im Aufzugsbereich und Nadelfilzflächen im Bürobereich optisch aufgewertet, so dass diese Flächen vor der Grundreinigungsflotte zu schützen sind. Empfohlen wurde eine „Randbearbeitung“ mit einem Expressgrundreiniger, um die Reinigungsflotte geringer zu halten und die angrenzenden Flächen nicht zu beschädigen.
Beschichtung zu dick aufgetragen
Im Bild 2 ist deutlich zu sehen, dass man von Seiten des Objektbetreibers zwar dem Dienstleister den Auftrag zum Polieren gegeben hatte und dieser auch „Schleif- und Polierarbeiten“ abgerechnet hatte, doch ausgeführt wurde lediglich eine Beschichtung mit einer Metallic-Dispersion.
Deutlich ist im Fugenbereich zu erkennen, dass die Oberfläche beschichtet wurde, auch wenn der Hausmeister davon schwer zu überzeugen war. Hinzu kommt noch – wie zu erkennen ist – wie schlampig gearbeitet wurde. Die Beschichtung wurde so dick aufgetragen, dass sich im gesamten Bereich Blasen bildeten, die beim Einzug in den Bürokomplex mit dazu beigetragen haben, dass eingetragener Schmutz etc. die Oberfläche so verkratzen konnten, wie in den Bildern dargestellt. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass der Bodenbelag ohne Grundreinigung einfach überbeschichtet wurde, wie auf dem Bild 3 zu erkennen ist.
Bild 1: Der beanstandete „Marmor“-Boden stellte sich als Betonwerkstein heraus. Die Kratzer sind deutlich zu sehen.
Bild 2: Schleif- und Polierarbeiten wurden zwar abgerechnet, ausgeführt wurde aber lediglich eine Beschichtung mit einer Metallic-Dispersion.
Bild 3: Überbeschichteter Betonwerkstein ohne vorherige Grundreinigung.
Tipps vom Gutachter
Wenn beschichten, dann richtig
Betonwerkstein ist ein Agglomerat mit Naturstein-Korn, Zement und Pigmenten gebunden. Aus gegossenen Blöcken können Treppenstufen, Bodenplatten und Wandverkleidungen geschnitten werden, die aufgrund ihrer homogenen Farbstruktur und der günstigen Preise gerne genutzt werden.
Wenn beschichten, dann bitte richtig. Alle Hersteller schreiben