Basisqualifizierung BAQ. Andreas Huber
2.0.1.3
Ziele der Ausbildung / Kompetenzen
Aufbauend auf vorhandenen Kenntnissen und Erfahrungen der Teilnehmenden und orientiert am angestrebten Einsatzfeld wird durch die Basisqualifizierung eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Absolvent
kann die Teilnehmer motivieren
kennt wichtige Grundlagen der Kommunikation
berücksichtigt die Interessen und Erwartungen der Gruppenmitglieder bei der Stundenplanung
Fachkompetenz
Der Absolvent
kann Spiel- und Bewegungsangebote je nach Zielgruppe und Zielsetzung gestalten
kann Bewegungsabläufe beobachten und korrigieren
kennt die aktuellen Trends und Entwicklungen im Freizeit- und Breiten-sport
hat einen Überblick über das Qualifizierungssystem im Sport
Methoden- und Vermittlungskompetenz
Der Absolvent
kennt verschiedene Vermittlungsformen und kann diese anwenden
kennt verschiedene Methoden der Beteiligung von Gruppenmitgliedern
hat Grundkenntnisse im Einsatz von Sportgeräten (auch über das Billard hinaus)
hat erste reflektierte Erfahrungen als Trainer-Assistent gesammelt (z. B. vor der Gruppe reden; Gruppen anleiten, unterstützen, organisieren)
Strategische Kompetenz
Der Absolvent
hat erweitertes Wissen um die Bedeutung der strategischen Positionie-rung sportlicher Angebote
ist sich der Funktion des Lehrwesens im organisierten Sport im Bereich der Weiterentwicklung der Sportorganisationen auch im bundesdeut-schen Gesamtansatz bewusst
2.0.1. BAQ Übersicht
Basisqualifizierung - BAQ
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4
2.0.2.1
2.0.2.2
2.0.3.1
Das Modul
Die Basisqualifikation stellt sowohl die direkte Weiterführung der Ausbildungs-inhalte des Trainer-Assistenten als auch den Einstieg / die Erweiterung in die Ausbildung zum Lizenztrainer dar.
Vermittelt werden insbesondere die Inhalte, die für alle Ausbildungen der 1. Lizenzstufe von übergreifender Bedeutung sind: rechtliche Grundlagen, in und mit Gruppen arbeiten, Planung von Angeboten aber auch die ersten Einblicke in die (Sport)-Biologie sollen hier nur exemplarisch genannt werden.
Das vorliegende Modul kann im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen der Ausbildungsträger (RL der DBU VI. Kooperationsmodell, S. 56) auch von LSBs oder dem DOSB durchgeführt werden.
Der Ausbildungsgang findet in Form eines interdisziplinären 30 LE dauernden Theorie-Unterrichtsmoduls statt:
Theoriemodul: BAQ (30 LE) - interdisziplinär
Gliederungsmerkmale (PG, BS, VV, LEK)
Gemäß der Vorgabe des DOSB wurden die Ausbildungsinhalte aller Curriculae durch die Anwendung folgender Gliederungsmerkmale feinstrukturiert:
BAQ
1.
Personen- und gruppenbezogen (PG)
54%
2.
Bewegungs- und sportpraxisbezogen (BS)
33%
3.
Vereins- und verbandsbezogen (VV)
13%
4.
Lernerfolgskontrolle (LEK)
0%
100%
Lernerfolgskontrolle - Sonderstellung der BAQ
Die Durchführung von Lernerfolgskontrollen obliegt der durchführenden Orga-nisation (s.o.).
Im Bereich der DBU-eigenen Ausbildungen wird auf eine abschließende Lern-erfolgskontrolle für dieses Modul verzichtet (IX. Prüfungsordnung, S. 68).
Das Absolvieren des BAQ-Moduls ist Zugangs-Voraussetzung zur Lizenzaus-bildung (1. Lizenzstufe) der DBU.
2.0.2. BAQ / Ausbildungsteile - 2.0.3. BAQ/Lernerfolgskontrolle
Basisqualifizierung - BAQ
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5
2.0.4.1
2. Basis-Qualifikation
30 LE
2.1. Modul Basis-Qualifikation (BAQ)
30 LE
2.1.1.
Personen- und gruppenbezogene Inhalte
16 LE
2.1.1.1
Entwicklung, Lebens- und Bewegungswelt:
Zielgruppenorientierung, Grundlagen der Arbeit mit verschiedenen Ziel-gruppen
in und mit Gruppen arbeiten
2 LE
2.1.1.2
In und mit Gruppen arbeiten:
Rolle des Trainers, Selbstverständnis
Verhalten in der Gruppe, Anforderungen an die Leitung von Gruppen, Grup-penarbeit, Motivation von Gruppenmitgliedern
Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming / Diversity Manage-ment)
6 LE
2.1.1.3
Rechtliche Grundlagen:
Grundsätze der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht, präventive Maßnahmen
2 LE
2.1.1.4
Vereinsangebote planen, organisieren, durchführen und auswerten:
Planen, Durchführen und Auswerten von Sport- und Bewegungsstunden
Methoden und Organisationsformen
Aufsichtspflicht und Haftungsfragen
6 LE
2.1.2.
Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
10 LE
2.1.2.1
Inhaltliche