Internationales Privatrecht. Thomas Rauscher

Internationales Privatrecht - Thomas Rauscher


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_6fda2c03-6ae8-5a93-80c7-20ee2ec3d493">Struktur

       III.Sachnormen

       IV.Doppelfunktion

       B.Typen von Kollisionsnormen

       I.Selbständige und unselbständige Kollisionsnormen

       II.Einseitige, allseitige, vollständige und unvollständige Kollisionsnormen

       1.Entstehung

       2.Einseitige/allseitige Kollisionsnorm

       3.Vervollständigung/Verallseitigung

       4.Verallseitigung oder Sonderkollisionsnorm für deutsche Sachverhalte

       III.Ausdrückliche und versteckte Kollisionsnormen

       IV.Exklusivnormen, Retorsionsnormen

       § 3Verweisung

       A.Anknüpfungskriterien

       I.Staatsangehörigkeit (Personalstatut)

       1.Bedeutung der Staatsangehörigkeit als Anknüpfungskriterium

       2.Doppelstaater, Mehrstaater

       3.Staatenlose, Flüchtlinge

       4.Exkurs: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

       II.Andere Anknüpfungskriterien

       1.Gewöhnlicher Aufenthalt

       2.Parteiautonomie, Rechtswahl

       3.Sonstige Anknüpfungskriterien

       III.Kombination von Anknüpfungskriterien

       1.Subsidiäre Anknüpfung, Anknüpfungsleitern oder -kaskaden

       2.Alternative Anknüpfung

       3.Kumulative Anknüpfung

       4.Ausweichklauseln

       B.Renvoi (Rück- und Weiterverweisung)

       I.Gesamtverweisung und Sachnormverweisung

       1.Grundsatz Art. 4 Abs. 1 S. 1 Hs. 1

       2.Annahme der Verweisung und Renvoi

       3.Sachnormverweisung als Ausnahme

       II.Sonderfälle

       1.Gespaltene Rück- oder Weiterverweisung

       2.Versteckte Rückverweisung

       C.Unteranknüpfung bei Mehrrechtssystemen

       I.Gesamtverweisung auf Mehrrechtsstaat

       1.Einheitliches IPR und einheitliches internes Kollisionsrecht

       2.Gespaltenes IPR und gespaltenes internes Kollisionsrecht

       3.Gespaltenes IPR und einheitliches internes Kollisionsrecht

       4.Einheitliches IPR ohne einheitliches internes Kollisionsrecht?

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