Schuldrecht Besonderer Teil II. Achim Bönninghaus
sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: [email protected]. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter [email protected]. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte.
Köln, im Januar 2021
Achim Bönninghaus
Anmerkungen
Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik. „Entscheidungen“) abrufen.
Codeseite
JURIQ Erfolgstraining –
die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
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Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Teil Gebrauchsüberlassungsverträge
1.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 535
c) Hauptleistungspflichten gem. § 535/Abgrenzungen
d) Beginn des Mietverhältnisses
2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
a) Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse
b) Allgemeine Wirksamkeitshindernisse
II.Primäranspruch des Mieters gem. § 535 Abs. 1
1.Anspruchsentstehung
a) Wirksamer Mietvertrag und Anspruchsumfang
b) Änderungen in der Person des Anspruchsinhabers bzw. Schuldners
c) Eintritt eines vereinbarten Anfangstermins
d) Besondere Anspruchsvoraussetzung: Mangel
e) (Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)
f) Weitere rechtshindernde Einwendungen (nur in Bezug auf Gewährleistungspflicht)
2.Rechtsvernichtende