Schuldrecht Besonderer Teil I. Achim Bönninghaus
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Schuldrecht Besonderer Teil I
Kauf-, Werk-, Reisevertrag und Schenkung
von
Achim Bönninghaus
4., neu bearbeitete Auflage
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-9167-0
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Liebe Leserinnen und Leser,
die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.
In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch
• | ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout |
• | optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und |
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wiederkehrende Symbole am Rand
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Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.
Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse!
Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.
Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.
Dieses Skript behandelt den Kauf-, Werk- und Schenkungsvertrag sowie den Pauschalreisevertrag. Jedes Rechtsgebiet wird anhand der sich aus diesen Verträgen ergebenden Primäransprüche und der wichtigsten Sekundäransprüche erörtert, sofern sie durch die Regelungen im Besonderen Teil geprägt sind. Wegen der übrigen Sekundäransprüche aus dem Allgemeinen Schuldrecht möchte ich auf die Darstellung im Skript „Schuldrecht Allgemeiner Teil II“ verweisen.
Jeder Anspruch wird wie im Gutachten in der Schrittfolge „Anspruch entstanden?“, „Anspruch erloschen?“ (= „rechtsvernichtende Einwendungen“) und „Anspruch durchsetzbar?“ dargestellt. Im Laufe des Skripts und der gesamten Skriptenreihe mag es dabei zu Wiederholungen einzelner Punkte kommen – dies ist durchaus gewollt. Das einem Kapitel jeweils vorangestellte Prüfungsschema soll Ihnen als Vorschlag und „Checkliste“ für die gedankliche Durchprüfung des betreffenden Anspruchs dienen. Aber Achtung: Keineswegs müssen in der Klausur alle Punkte schriftlich abgearbeitet werden – was offensichtlich irrelevant ist, hat in der schriftlichen Ausarbeitung nichts zu suchen.
Wie Sie dem Inhaltsverzeichnis vielleicht schon entnommen haben, nimmt die Darstellung des Kaufrechts einen wesentlichen Teil dieses Bandes ein. Dies entspricht der überragenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der juristischen Ausbildung. Der Kaufvertrag gehört in den ersten Semestern zum Prototyp des schuldrechtlichen Vertrages, anhand dessen allgemeine Themen der Rechtsgeschäftslehre, des Schuldrechts sowie die sich aus dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip ergebenden Konsequenzen erläutert werden. Diese Relevanz behält das Kaufrecht bis hin zum Examen, da die Rechtsprechung des BGH zu Problemen des reformierten Schuldrechts insbesondere anhand kaufrechtlicher Fälle Stellung bezieht und die Entscheidungen des BGH daher nicht selten als Muster für Examensfälle dienen. Wegen der strukturellen Parallelen des Leistungsstörungsrechts konnte die anschließende Darstellung des Werkvertrages knapper ausfallen. Die relativ ausführliche Behandlung des Reisevertrages mag auf den ersten Blick überraschen, da das Reiserecht nach häufiger Ansicht in der Ausbildung keine nennenswerte Rolle zu spielen scheint. Der berühmte „Mut zur Lücke“ bezieht sich daher gerne auf die reiserechtlichen Vorschriften. Dies ist nun leider auch Ihren Prüfern bekannt, weshalb dieser Mut nicht selten im schriftlichen oder mündlichen Teil des Examens auf die Probe gestellt wird. Das Reisevertragsrecht