Verkehrsunfallflucht. Carsten Krumm
XVI.Fahrerlaubnisentziehung oder Fahrverbot
1.Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
2.Grenzwert für Fahrerlaubnisentziehung („bedeutender“ Fremdsachschaden oder Personenverletzung)
a)Sonderfall: Wirtschaftlicher Totalschaden
b)Subjektive Seite des Regeltatbestands
aa)„Wissen“ um die Unfall-Folgen
(2)Anforderungen an das tatrichterliche Urteil
bb)Vorwerfbares „Nicht-Wissen“
(1)Vorsatz-/Fahrlässigkeitskombination
(2)Grenzbereiche von Vorsatz und Fahrlässigkeit
(3)„Modifizierte“ Fahrlässigkeit
cc)Bedeutender Schaden nach dem Vorstellungsbild des Betroffenen
dd)Aufklärungsansätze/Verteidigungshinweise
4.Statt Fahrerlaubnisentziehung Fahrverbot?
Teil 3 Pflichten des Unfallbeteiligten nach § 34 StVO
Teil 4 Verteidigung in den Rechtsmittel-Instanzen
II.Die Sprungrevision gemäß § 335 StPO als ernsthafte Alternative zur Berufung
Teil 5 Schulung, Nachschulung, Therapie, Verkehrs-Therapie usw. als Strategie zur Einstellung des Verfahrens, zwecks Wegfall oder Reduzierung der Dauer von Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Teil 6 Verkehrsunfallflucht und das Fahreignungsregister
Teil 7 Verkehrsunfallflucht im Ausland
II.Musterregelung zum Verhalten bei Unfällen (Wiener Weltabkommen von 1968)
Teil 8 Auswirkungen einer im Ausland begangenen Unfallflucht in Deutschland
I.Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
II.Rechtshilfeverkehr in Strafsachen