DS-GVO/BDSG. David Klein

DS-GVO/BDSG - David  Klein


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nach Art. 6 Abs. 1 lit. f erlaubt sein kann, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung der Rechte der betroffenen Person vorliegt.[314] Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob und wie weit Daten aus Drittquellen durch den Verantwortlichen genutzt werden, wie umfangreich die Profilbildung vor dem Hintergrund der genutzten Datenpunkte ist und insbesondere wie lange Daten für die Profilbildung genutzt und aufbewahrt werden, so dass in Ausnahmefällen eine Profilbildung im Rahmen des berechtigten Interesses zulässig sein kann.[315]

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