Der Reichtagbrandprozess. Walter Brendel

Der Reichtagbrandprozess - Walter Brendel


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      Walter Brendel

      Der Reichstagbrandprozess

      Tatsachen, Hintergründe, Nachweise

      Texte: © Copyright by Walter Brendel

      Umschlag: © Copyright by Gunter Pirntke

      Verlag:

      Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag

      Gunter Pirntke

      Mühlsdorfer Weg 25

      01257 Dresden

      [email protected]

      Inhalt

       Impressum

       Einleitung

       Das Braunbuch

       Ermittlungen

       Die Rolle des Walter Gempp

       Wer sagt die Wahrheit?

       Was tat van der Lubbe?

       Der Prozess

       Märtyrer oder Depp

       Geplatzte Nazipropaganda

       Zusammenfassung

       Anmerkung

       Quellen

      Die sozialdemokratische Zeitung „Vorwärts“ berichtete am 28. Februar 1933 vom Vortag, dass in den Abendstunden ein Riesenfeuer den Himmel über der City rötete und das die Kuppel des Reichstages in hellen Flammen gestanden hätte. Feuerwehr und Polizei hätten übereinstimmend die Ursache als Brandstiftung bezeichnet, da an verschiedenen Stellen Brandnester gefunden worden waren. Kurz nach 21 Uhr sei im Reichstag Feueralarm gegeben worden. Zunächst wurde ein Feuer im Restaurant gemeldet. Dort konnten die Flammen rasch erstickt werden. Aber kurz danach wurden mehrere weitere Brandherde entdeckt. In kurzer Zeit brannte der Sitzungssaal des Gebäudes lichterloh.

      Das Feuer, das an den Abgeordnetensitzen, Pulten und der hölzernen Wandverkleidung überaus reiche Nahrung fand, griff wie rasend um sich. Die Feuerwehr war inzwischen mit 15 Löschzügen vor Ort. Diese nahmen den Kampf gegen den Brand mit zahlreichen Spritzen von verschiedenen Seiten auf. Allerdings war es anfangs wegen der Hitze unmöglich, an das Zentrum des Brandes heranzukommen. Daher beschränkte sich die Feuerwehr darauf, ein Ausbreiten der Flammen zu verhindern. Erst gegen 0 Uhr 25 hatte die Feuerwehr das Feuer weitgehend gelöscht. Im Laufe der Zeit sammelten sich mehrere tausend Schaulustige an. Mehrere Hundertschaften der Schutzpolizei führten Absperrungen durch, da man annahm, unter den Zuschauern Komplizen ausfindig zu machen. Das Blatt berichtete weiter, dass im Polizeipräsidium eine Sonderkommission gebildet worden sei. Diese hat eine Vernehmung des festgenommenen geständigen Täters von der Lubbe durchgeführt. Dieser sei 24 Jahre alt, von Beruf Maurer und stamme aus Leyden. Er blieb auch bei der ersten Vernehmung dabei, allein gehandelt zu haben. Der Vorwärts war allerdings der Meinung, dass der Täter gute Ortskenntnisse gehabt haben müsse und schloss indirekt eine Mittäterschaft der Kommunisten nicht aus.

      Der Chef der preußischen politischen Polizei Rudolf Diels, der unmittelbar nach der Meldung an den Tatort geeilt war, berichtete im Rückblick über die Umstände der Festnahme und dem Geständnis von der Lubbes. Kurze Zeit später trafen auch Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Hermann Göring, Wilhelm Frick sowie Wolf-Heinrich Graf von Helldorf ein. Göring äußerte dabei: „Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen! Es darf keine Minute versäumt werden!“

      Hitler hat dies nach diesem Bericht noch verschärft: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“ Diels äußerte die Überzeugung, dass es sich nach Meinung der Polizei, um einen verrückten Einzeltäter handele, stieß damit bei den führenden Nationalsozialisten auf Ablehnung und diese bestanden auf der Ausrufung des Ausnahmezustandes und der Verhaftung von sozialdemokratischen und kommunistischen Funktionären. Auch ein Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 9. April 1941 über eine Unterredung mit Hitler, bei der beide rätseln, wer den Brand denn nun gelegt hatte, deutet darauf hin, dass die nationalsozialistische Führung vom Brand überrascht wurde.

      Der Reichstagsbrand fiel mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl die am 5. März 1933 stattfinden sollte. Wie die ersten Äußerungen am Tatort gezeigt haben, war man bis in hohe Kreise der NSDAP von einem Aufstandsversuch der KPD überzeugt.

      Andere zeitgenössische Beobachter hielten ihn für eine Aktion der neuen Machthaber, um geplante politische Repressalien zu legitimieren. Karl Jaspers und mit ihm ein Großteil der historischen Forschung argumentiert, dass die Nationalsozialisten – zunächst tatsächlich an den kommunistischen Aufstand glaubend – die Gelegenheit virtuos ausgenutzt und den Verdacht als Tatsache dargestellt.

      Wer auch immer den Brand gelegt hat, kam dieses Ereignis für die Nationalsozialisten äußerst gelegen, um gegen ihre politischen Gegner vorzugehen. Der Wahlkampf der NSDAP wurde ohnehin bereits als „Kampf gegen den Marxismus“ geführt. Der Brand gab der Partei nunmehr die Möglichkeit zur Radikalisierung und den Einsatz staatlicher Machtmittel gegen die Linksparteien.

      Die NSDAP sprach unmittelbar danach von einem „Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg“. Hinter dem Brand sollten angeblich kommunistische Kräfte stecken. Noch in der Brandnacht ordnete Hermann Göring in seiner Funktion als kommissarischer preußischer Innenminister das Verbot der kommunistischen Presse an.

      Außerdem wurden die Parteibüros geschlossen und zahlreiche Funktionäre der Partei in die so genannte Schutzhaft genommen. Allein in Berlin wurden 1500 Mitglieder der KPD festgenommen. Darunter war fast die gesamte Reichstagsfraktion. Der Polizei gelang es jedoch nicht die eigentliche Parteiführung zu verhaften, weil sich das Politbüro zu einer geheimen Sitzung getroffen hatte. Der Fraktionsvorsitzende der KPD im Reichstag Ernst Torgler stellte sich kurze Zeit später freiwillig, um so die Behauptung er sei am Brand beteiligt gewesen, als absurde Behauptung erscheinen zu lassen.

      Da der am Tatort festgenommene Marinus van der Lubbe angeblich auch Verbindung zur SPD zugegeben hatte, geriet auch diese Partei in den Fokus der Behörden. Die sozialdemokratische Presse aber auch die Wahlplakate der Partei wurden für 14 Tage verboten.

      Am 28. Februar noch wurde vom Reichskabinett die Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ verabschiedet. Damit wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Der Polizei und ihren Hilfsorganen (namentlich der SA) war es nunmehr möglich Verhaftungen ohne die Nennung von Gründen vorzunehmen und den Betroffenen jeden Rechtsschutz zu verweigern. Weder die Unversehrtheit der Wohnung noch des Eigentums waren mehr gewährleistet. Das Post- und Fernmeldegeheimnis war ebenso aufgehoben wie die Meinungs-, Presse- und Vereinsfreiheit.


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