BiB Baby im Bauch. Anne Woeller
beim Krankenhaus ab der 30. Schwangerschaftswoche.
Fragen, die man sich stellen kann: Wie weit ist das Krankenhaus von zu Hause entfernt? Wie schnell bin ich da, wenn ich im Berufsverkehr dorthin muss? Gibt es Schleichwege, wenn Stau ist?
Fragen an das Krankenhaus: Wie viele Hebammen gibt es hier? Wie viele Geburten hat eine Hebamme im Schnitt zu betreuen? Welche Dokumente kann ich im Vorfeld schon ausfüllen? Bei wem kann ich meinen Geburtsplan abgeben? Als ich schwanger war, befanden wir uns gerade in der Zeit der Corona-Pandemie. Vieles war geschlossen. Es gab keinen Tag der offenen Tür bei den Krankenhäusern, Geburtsvorbereitungskurse wurden nur online angeboten, Beratungsgespräche wurden abgesagt. Trotzdem kann man sich informieren, via Internet oder bei Müttern, die schon geboren haben. An dieser Stelle den Tipp: Informiert Euch immer an der Quelle. Hört nicht auf jeden, der meint etwas sagen zu müssen, bildet Euch eigene Meinungen. In diesem Fall waren die Quellen die Krankenhäuser selbst. Das eine sagte mir: »Aufgrund der Corona-Einschränkungen bieten wir keine Besichtigungen an, kommen sie einfach, wenn es so weit ist durch den Noteingang herein.« Das war natürlich für mich als werdende Mama unbefriedigend. Denn meine Fragen waren: Wo kann man parken, wo muss ich hin, wenn ich nicht mehr laufen kann, wen kann ich um Hilfe bitten, etc. etc. Also rief ich ein anderes Krankenhaus an: »Aufgrund der Corona-Pandemie bieten wir einzelne Beratungstermine an. Bitte tragen Sie Mund- und Nasenmasken die ganze Zeit über und fassen sie nichts an.« Ich buchte einen Termin in diesem Krankenhaus. Siehe dazu Checkliste Termin zum Vorgespräch im Krankenhaus.
Checkliste Nr. 6: Termin für Vorgespräch im Krankenhaus
Wichtige Dokumente: Mutterschaftspass, Geburtsplan, Krankenversicherungskarte.
Wann: Im 3. Trimester. Einige Krankenhäuser bieten ein Vorgespräch an. Diesen Termin kann man schon früh ausmachen, stattfinden sollte dieser allerdings erst im 3. Trimester. Bei mir war es folgendermaßen: Ich rief im Krankenhaus an und machte einen Termin für ein Vorgespräch aus. Mein Mann wollte mich dazu begleiten, leider durfte er aufgrund der Pandemie nicht in die Räumlichkeiten mit hinein und musste vor dem Krankenhaus warten. Trotzdem war es gut für ihn folgende Sachen abzuklären:
Schnellster Weg zum Krankenhaus (beachte den Autoverkehr bei Stoßzeiten)
Wo kann man parken?
Wenn es schnell gehen muss, wo kann ich im Notfall mit dem Auto stehen bleiben?
Eingang ins Krankenhaus, wo muss ich mich und meine Frau anmelden?
Während sich mein Mann darüber Gedanken machte, hatte ich ein sehr nettes Gespräch mit einer Hebamme. Zunächst legte sie eine Akte über mich und meine Schwangerschaft an und ich füllte Formulare aus, damit mir dies erspart bleibt, wenn ich in den Wehen liege. Ich besprach mit der Hebamme meine Wünsche und zeigte ihr meinen Geburtsplan (siehe dazu Checkliste Geburtsplan). Danach wurde ich von einer Ärztin untersucht und fühlte mich gut aufgehoben. »Das nächste Mal, wenn wir uns sehen, ist dann am Tag der Geburt«, lächelte die Hebamme, wir verabschiedeten uns und ich hatte ein gutes Gefühl.
Checkliste Nr. 7: Geburtsvorbereitungskurs buchen
Wann: Man sollte sich anmelden, sobald man weiß, dass man schwanger ist und besuchen kann man diesen ab ca. der 25. Schwangerschaftswoche. Buchen sollte man diesen natürlich schon so bald wie möglich. Warum erst später? Weil es sein kann, dass man viel vergisst, wenn es schon länger zurück liegt. Ich hatte damals meinen Geburtsvorbereitungskurs online machen müssen, aufgrund der weltweit ausgebrochenen Pandemie. Das war nicht schlecht, da ich gemütlich daheim auf der Couch lag und mir anhörte, was auf einen so zukommen kann. Allerdings hat mir der Kontakt zu anderen Schwangeren gefehlt. Zwar boten Social Media die schriftliche Kommunikation, aber das ist nicht mit persönlichem Kontakt gleich zu setzen. Und treffen wollte sich aufgrund von Ansteckungsgefahr niemand. Mein Tipp: Wenn es die Gesundheit zulässt, tut euch zusammen. Denn jede Schwangere hat die gleichen Fragen. Kümmere Dich früh um einen Geburtsvorbereitungskurs in der Nähe, am besten fragst Du Deine Hebamme oder Deinen Frauenarzt danach.
Checkliste Nr. 8: Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben?
Sprich mit Deinem Frauenarzt darüber. Jede Schwangerschaft ist anders und Dein Frauenarzt kann Dich dazu beraten.
Wichtige Dokumente: Nachweis vom Frauenarzt, namens Zeugnis der Schwangerschaft für den Arbeitgeber. Ich habe meinen Arbeitgeber auf der Stelle informiert. Warum? Weil ich wollte, dass es mir und meinem Baby von vornherein gut geht. Denn, sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß, dass Du schwanger bist, muss er gewisse Vorkehrungen für Deine Gesundheit treffen. In meinem Fall war es aufgrund der Pandemie Homeoffice, wegen erhöhter Ansteckungsgefahr. In Deutschland ist so gut wie alles geregelt. Das macht vieles einfacher. In diesem Fall tritt u.a. das Mutterschutzgesetz in Kraft und das Arbeitsschutzgesetz (MuSchG, ArbSchG). Manche Chefs sind vorbildlich. Andere könnten es nicht sein. Lasst Euch nichts von Mitarbeitern oder gar dem Vorgesetzten oder Chef erzählen, von wegen: »Damit habe ich nicht gerechnet, als ich sie eingestellt habe. Nun muss ich unser weiteres Arbeitsverhältnis erst einmal überdenken!« Ist man schwanger, untersteht man dem Kündigungsschutz. Nur weil Du ein Kind erwartest, darf Dich Dein Chef nicht kündigen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Du schwanger bist, besteht für Deinen Chef ein Kündigungsverbot (Mutterschutzgesetz §9 Kündigungsverbot). Nun ist es so, eine Kündigung kann Dir immer ins Haus flattern, ob die Kündigung allerdings rechtskräftig, also gültig ist, entscheidet ein Richter, nicht Dein Chef. Sollte es Dir passieren, dass Dir die Kündigung überreicht wird, kannst Du Dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht sofort nach Erhalt informieren und, falls vorhanden, Dich an den Betriebsrat wenden. Sobald Dein Chef weiß, dass Du schwanger bist, ergeben sich für ihn neue Pflichten. Dies bedeutet, dass Dein Chef oder sein Sicherheitsbeauftragter eine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz ausfüllen muss. Darin fragt er unter anderem ab, ob es Gefahren für Dich an Deinem Arbeitsplatz gibt. Ebenso wird sichergestellt, dass nichts Dir oder Deinem Kind schaden könnte (Arbeitszeiten, eventuelle Freistellungen, Einsatzmöglichkeiten, Resturlaub, Mutterschutzfrist). Das muss alles Dein Arbeitgeber machen, es ist dennoch gut, wenn man sich selber auch ein bisschen auskennt und weiß, was der Arbeitgeber darf und nicht darf. Dazu frage an der Quelle nach und das ist das Mutterschutzgesetz oder Dein Arzt. Von einer Bekannten habe ich mitbekommen, dass ihr aufgetragen wurde Überstunden zu machen und selbst jemanden zu suchen, der ihre Aufgaben für die Zeit, die sie im Mutterschutz und in Elternzeit ist, übernimmt. Das braucht nicht sie zu machen, sondern der Arbeitgeber muss einen Ersatz für sie finden und nach 8,5 Stunden Arbeitszeit war es ihr gutes Recht den Stift niederzulegen und zu sagen: »Bis morgen, ich bin dann mal im Feierabend.« Grundsätzlich gilt, Du musst nichts machen, was Dir oder der Gesundheit Deines Babys schadet. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten ändert sich dies auf zwölf Wochen nach der Entbindung, so wie bei Mehrlingsgeburten oder wenn dem Kind etwas fehlt.
Keiner Gefahr aussetzen: Dein Arbeitgeber darf Dich in Deiner Schwangerschaft keiner Gefahr aussetzen. Der Gefährdungsbogen, den Dein Arbeitgeber auszufüllen hat, spricht zum Beispiel von gesundheitsschädigenden Stoffen, die Du einatmen könntest, langem Stehen oder Sitzen, gewaltbereiten Kunden, Ansteckungsgefahren, Tätigkeiten, bei denen Du Lasten über 10 kg heben musst, etc. (MuSchG § 9, ArbSchG §5).
Arbeitszeiten: Auch in Deinen Arbeitszeiten ändert sich etwas. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Deine Arbeitszeit 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden bei einer Doppelwoche bei schwangeren Frauen über 18 Jahren nicht überschreiten darf. Bei Schwangeren unter 18 Jahren liegt die Höchstarbeitszeit bei 8 Stunden pro Tag oder 80 Stunden in einer Doppelwoche. Zwischen Deiner Arbeitszeit muss Deine Ruhezeit mindestens 11 Stunden dauern. Die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens ist für schwangere Frauen tabu, sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen regelt das Mutterschutzgesetz