Johann Heinrich Pestalozzi; Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts. Johann Buschmann Heinrich

Johann Heinrich Pestalozzi; Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts - Johann Buschmann Heinrich


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was diesenfalls wahr ist, so werfen diese Leute im Gefühl dessen, was sie im Lande dürfen, ein beati possidentes zu ihrer Rechtfertigung hin und schicken die Klagenden mit einem „sie sind selber schuld“ und „habeant sibi“ vor die Türe.

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      Gesellschaftlicher Zustand

       Gesellschaftlicher Zustand

      Bis die Macht das Wort ausspricht, sie wolle, dass der gesellschaftliche Zustand als ein nur auf ihrer List, auf ihrer Gewalt und auf ihrem Glücke ruhender Zustand angesehen werde, nimmt der Mensch allgemein an, sie wolle, dass dieser Zustand als gesellschaftlich rechtmäßig angesehen werde und handelt auf der ganzen Erde wie er ohne diese Voraussetzung nicht handeln würde und nicht handeln könnte.

       Er legt mit der trägen Gutmütigkeit seiner sinnlichen Natur das Unrecht, aus welchem der Besitzstand und die bestehende Gewalt entsprungen sein mag, allenthalben gerne in ewige Vergessenheit und begnügt sich mit der schwankenden Hoffnung, dass das fernere Beieinanderwohnen der Staatsbürger vor Gewalttätigkeit und Anrecht gesichert werde. Sowohl das Eigentum als der gesellschaftliche Zustand wird durch den Anspruch an Rechtmäßigkeit etwas, das er vorher und in seinem Ursprung nicht war. nämlich ein auf einem stillen aber wahren Vertrag ruhender Besitzstand, dessen erste Bedingung ist alles Anrecht ihres Ursprungs zu vergessen, aber dasselbe für die Zukunft unmöglich zu machen. Wenn es also schon wahr ist, dass die Staaten sich nicht durch einen gesellschaftlichen Vertrag gebildet, so ist dennoch auch wahr, dass die Menschen nicht ohne den Geist eines solchen Vertrags in der bürgerlichen Gesellschaft leben und dass Recht und Gerechtigkeit, auf welche alle Staaten ihre Einrichtungen zu gründen sich rühmen, nicht anders sind als ein lautes Anerkennen des allgemeinen Bestehens eines solchen Vertrags, der ihre Verwalter zu dem Wesen desselben, zu Recht und Gerechtigkeit als zu ihrer Pflicht hinlenkt.

      Indessen sagen die Erfahrungen aller Zeiten, dass der Mann am Platz jeden Verein zwischen sich und seinen Untergebenen zuerst zu seinen Gunsten motivieren, stilisieren, zu Zeiten auch radieren und variieren lässt und dann noch das wenige, was nach allem diesem dem Untergebenen noch dienen könnte, als der Herrschaft lästige Eingriffe erklärt, die als bloße Gnadensachen gar nicht nach dem Buchstaben, sondern nach dem Befinden der Herrschaft erklärt werden müssen.

      Allenthalben wendet der Mensch im Besitz der Macht alles Mögliche an, um ohne wirkliche Anerkennung des gesellschaftlichen Rechts in der bürgerlichen Gesellschaft doch Meister zu sein. Die Ursachen davon liegen so tief in unserer tierischen Natur, dass wir uns darüber gar nicht verwundern sollen.

      Alles gesellschaftliche Anrecht ist in seinem Wesen immer eine Folge des freien Spielraums, den meine tierische Natur im gesellschaftlichen Zustand gegen den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung findet. Alle Maßregeln der gesellschaftlichen Ordnung sind daher nichts anderes als gesellschaftliche Einrichtungen diesen Spielraum meiner tierischen Natur zugunsten des gesellschaftlichen Zwecks einzuschränken und der gesellschaftliche Vertrag selber ist nichts anders als der sichere Willen gesellschaftlich vereinter Menschen, der diese Einschränkung zugunsten des gesellschaftlichen Zwecks gebietet. Der Geist dieses Vertrags soll mich sichern, das nicht zu entbehren, was ich vermöge meiner Natur im gesellschaftlichen Zustand immer wollen muss und das nicht zu leiden, was ich in demselben nicht wollen kann.

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      Macht

       Macht

       Die Macht kann dem Vertrauen, das die gutmütige Schwäche meines Geschlechts allenthalben in sie setzt, als Macht nicht entsprechen. Wenn ich in ihrem Besitz Löwenkräfte in meinen Gebeinen fühle, was soll mir das Recht der kleinen Tiere und der kindische Wahn, sie haben mich zum Löwen gemacht? Gehen ihre Scharen zugrunde, ich bin der Löwe, meine Zähne und meine Klauen sind mein. Also denke ich im Besitze der Macht nicht, weil ich ein Narr bin oder ein Sonderling oder ein vorzüglich ungerechter Mann, ich denke also, weil ich den Kopf gern in den Lüften trage und am milden Strahl der Sonne gern der Vergangenheit und der Zukunft vergesse.

      Aber muss sich der Mensch der Macht in diesem Sinne unterwerfen, muss er ihre Ansprüche, die einfache Folge ihrer tierischen Begierlichkeit sind, als solche anerkennen?

      Er tut es.

      Soweit die Erde rechtlos ist, hat sie auch den Begriff und die Vorstellung von ihrem Recht verloren.

      Der Mensch steht in dieser Lage vor dem Bild seines eigenen Rechts wie ein Verschnittener vor dem Bild der Göttin, die er bedient, er hat sie gesehen, denkt an sich selber, schüttelt den Kopf und geht von ihr weg, zu seinem Reistopf. Aber ist eine solche Unterwerfung unter den Tier-Sinn der Macht Pflicht der Menschen? Als man Jesum Christum dieses fragte, nahm er einen Pfennig und sagte: Wes ist das Bild und die Überschrift? Sollte er mit diesen Worten mehr gesagt haben, als, der Mensch müsse sich vermöge seiner Natur notwendig dem unterwerfen, der Gewalt über ihn hat; sollte er damit mehr gesagt haben, als die Pflicht der Menschen in dieser Lage sei seine Not und was Gott und ihr gutes Herz weiter aus dieser Not heraus zu bringen vermögen?

      Einmal eine gesellschaftliche Pflicht, das ist, eine Folge des gesellschaftlichen Rechts, kann eine solche Unterwerfung nicht sein. Der Mensch tut in der bürgerlichen Gesellschaft nicht einseitig auf sein Naturrecht Verzicht; die Macht tut es wie der Mensch; wann nun diese ihr Wort bricht und ihrerseits das bluttriefende Recht der Naturverwilderung aufstellt, so tritt sie mit diesem so Schritt unwidersprechlich in den Naturstand und probiert ihre Tierkraft außer allen Schranken des Rechts; was soll dann das Volk, was ist sein unwillkürliches allgemeines Wollen in dieser Lage? Im Innersten seines Gefühls ist sein Vertrag mit der Macht gebrochen, woher soll ihm jetzt das bindende Gefühl seiner Pflicht kommen? Durch was für Mittel muss es in seine Seele hineingebracht werden, die Macht habe nicht bloß Gewalt, sondern auch ein Recht gegen das allgemeine unwillkürliche Naturwollen des Volks? Entweder schüttelt das Volk beim Fühlen des allgemeinen Anrechts wie der Verschnittene den Kopf oder es erwachen in ihm die lebhaften Gefühle der Selbsterhaltung.

       Ein dritter Fall ist möglich: Ein Mensch, aber nicht ein Volk, höher als sein Geschlecht, entweicht dem Anrecht einer solchen gesellschaftlichen Zerrüttung und stirbt in lauter Verehrung von Pflichten, die höher sind als die gesellschaftlichen, ihnen zum Zeugnis einen Tod, der wenigen Sterblichen zu sterben vergönnt ist. Aber die gesellschaftliche Menschheit ist auf der ganzen Erde fern von dieser Höhe und das gesellschaftliche Recht nimmt von ihr keine Kunde. Das menschliche Geschlecht teilt sich beim Leiden des äußersten Unrechts nur in zwei Teile, entweder greift es nach seinen Erdäpfeln oder nach seiner Keule.

      Das ist nicht meine, das ist die Meinung meiner Natur, deren hohen ewigen Gang die Meinungen der Zeit weder viel fördern noch viel hindern.

      Möge deine Gesetzgebung noch so eine trefflich geweißte Wand sein, möge der Tier-Sinn der Macht sich hinter ihrem Blendwerk auch noch so menschlich gebärden, ewig unterwirft sich der Mensch mit wahrem, freiem Willen nie einer Ordnung, die irgendjemand das Recht gibt ihm in den Verirrungen seines Tier-Sinns die Haut über die Ohren herabzuziehen. Das Verhältnis der Menschen im Staat gegen einander ist ein bloß tierisches Verhältnis. Der Mensch als Geschlecht, als Volk unterwirft sich dem Staat gar nicht als ein sittliches Wesen; er tritt nichts weniger als deswegen in die bürgerliche Gesellschaft, damit er Gott diene und seinen Nächsten lieben könne. Er tritt in die bürgerliche Gesellschaft seines Lebens froh zu werden und alles das zu genießen, was er als ein sinnliches, tierisches Wesen unumgänglich genießen muss um seine Tage froh und befriedigt auf dieser Erde zu durchleben.

      Das gesellschaftliche Recht ist daher ganz und gar kein sittliches Recht, sondern eine bloße Modifikation des tierischen.

      Inzwischen liegt der Macht freilich alles daran, dass ich ein sittlicher Mensch sei und sie nie in den Fall komme, dass mein Tier-Sinn sich an dem ihrigen reibe. Sie leitet es deswegen auf der ganzen Erde dahin dem Menschengeschlecht das Verhältnis zwischen ihr und dem Volk und zwar einseitig als ein sittliches Verhältnis in die Augen fallen zu machen. Aber die Neigung der Macht sich für ein sittliches Verhältnis auszugeben ändert die wahre Lage ihres Verhältnisses gegen das Volk nicht


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