Frauen sind halt göttlich. Thomas Schnorr
nicht mit ihrem Elefantenparkverhalten in Verbindung gebracht, sondern ihren abgelegten Anfasser dafür verantwortlich gemacht. Na immerhin ist der Gute mit einer Geldstrafe davon gekommen. Konnte seine Unschuld nicht beweisen. Was? Sie sind der Auffassung, dass in unserem Rechtsstaat der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt. In der Regel stimmt das auch: nur leider traf er in seiner Verhandlung auf eine Richterin, die gerade in Trennung lebte …
Nein, natürlich habe ich mich nicht wohl gefühlt, als ein Anderer für meine Sachbeschädigungen zur Rechenschaft gezogen wurde! Aber was hätten sie denn an meiner Stelle getan? Sie wären doch auch nicht zu Ihrer Sekretärin gegangen und hätten zu ihr gesagt: „He Schnepfe, ich habe dein ordnungswidriges Parkverhalten mit demolierten Scheibenwischern und einem doppelten Antennenknick belegt. Im Wiederholungsfalle setzt es Glasbruch und Plattfüße.“ …
Sehen sie! Ein bisschen mulmig war mir nur, als ich Sofie auch noch in dem Strafverfahren gegen ihren Verflossenen als Nebenkläger vertreten musste. Konnte mich einfach nicht weigern. Hätte den Verdacht zu stark auf mich selbst gelenkt. Immerhin habe ich aber in meinem Schlussplädoyer lediglich die Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit gefordert. Mehr konnte ich in dieser Situation doch wohl wirklich nicht für den armen Teufel tun …
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