Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure. Jörg Menzel
Bestandsgebäuden bzw. Bestandsnutzungen, § 34 Abs. 3a BauGB
2. Privilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 BauGB
3. Sonstige Vorhaben, § 35 Abs. 2 BauGB
VI. Sicherung der Bauleitplanung
2. Zurückstellung des Baugesuchs
4. Vorkaufsrechte der Gemeinde
VII. Bezug zu anderen Rechtsbereichen
VIII. Entschädigung, Enteignung im Öffentlichen Baurecht
C. Bauordnungsrecht
I. Allgemeines
3. Bedeutung der Landesbauordnungen („Polizeirecht“) – Anwendung der früheren Landesbauordnungen
4. Stellung, Befugnisse und Verantwortung der Entwurfsverfasser
c) Anforderungen an Rettungswege
3. Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden
a) Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze
a) § 38 LBO
6. Gestaltungsregelungen, örtliche Bauvorschriften
7. Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen, Erleichterungen
a) Abweichungen nach § 56 Abs. 1 und 2 LBO
b) Ausnahmen nach § 56 Abs. 3 und 4 LBO
c) Befreiungen nach § 56 Abs. 5 LBO
d) Erleichterungen nach § 38 LBO
e) Abweichungen von Technischen Baubestimmungen nach § 73a LBO
1. Wann ist ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig?
3. Arten der Genehmigungsverfahren
4. Ablauf eines Bauantragsverfahrens
5. Der vollständige und bearbeitungsfähige Bauantrag
6. Die Beteiligung des Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren
7. Das gemeindliche Einvernehmen