Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure. Jörg Menzel

Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure - Jörg Menzel


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Bestandsgebäuden bzw. Bestandsnutzungen, § 34 Abs. 3a BauGB

       V. Der Außenbereich

       1. Allgemeines

       2. Privilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 BauGB

       3. Sonstige Vorhaben, § 35 Abs. 2 BauGB

       4. Folgenutzungen

       VI. Sicherung der Bauleitplanung

       1. Veränderungssperre

       2. Zurückstellung des Baugesuchs

       3. Teilung von Grundstücken

       4. Vorkaufsrechte der Gemeinde

       5. Erhaltungssatzungen

       VII. Bezug zu anderen Rechtsbereichen

       1. Natur- und Artenschutz

       2. Denkmalschutz

       3. Immissionsschutz

       4. Wasserrecht

       5. Sanierungsrecht

       VIII. Entschädigung, Enteignung im Öffentlichen Baurecht

       1. Entschädigung

       2. Enteignung

      C. Bauordnungsrecht

       I. Allgemeines

       1. Anwendung

       2. Begriffe

       3. Bedeutung der Landesbauordnungen („Polizeirecht“) – Anwendung der früheren Landesbauordnungen

       4. Stellung, Befugnisse und Verantwortung der Entwurfsverfasser

       II. Materielles Recht

       1. Abstandsflächen

       2. Brandschutz

       a) Schutzziele

       b) Anforderungen an Bauteile

       c) Anforderungen an Rettungswege

       3. Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden

       4. Garagen/Stellplätze

       a) Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze

       b) Garagenverordnung

       5. Sonderbauten

       a) § 38 LBO

       b) Sonderbauvorschriften

       6. Gestaltungsregelungen, örtliche Bauvorschriften

       7. Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen, Erleichterungen

       a) Abweichungen nach § 56 Abs. 1 und 2 LBO

       b) Ausnahmen nach § 56 Abs. 3 und 4 LBO

       c) Befreiungen nach § 56 Abs. 5 LBO

       d) Erleichterungen nach § 38 LBO

       e) Abweichungen von Technischen Baubestimmungen nach § 73a LBO

       8. Baulasten

       III. Formelles Recht

       1. Wann ist ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig?

       2. Der Bauvorbescheid

       3. Arten der Genehmigungsverfahren

       4. Ablauf eines Bauantragsverfahrens

       5. Der vollständige und bearbeitungsfähige Bauantrag

       6. Die Beteiligung des Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren

       7. Das gemeindliche Einvernehmen

       8. Von der Baugenehmigung bis zum fertigen Gebäude

       a)


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