Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht. Joachim Wolf
Joachim Wolf
Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht
Methodische Fallbearbeitung
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
|V|Vorwort
In allen Teilbereichen des Jurastudiums – dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem Völkerrecht – stellt die Methodik der Fallbearbeitung verglichen mit anderen Ausbildungsschwerpunkten die höchsten Anforderungen an die Studierenden. Der Grund liegt im Denkaufwand und in den hiermit verbundenen konkreten Formulierungsanforderungen, die jede gutachterliche Fallbearbeitung verlangt. Diese Schwierigkeiten lassen sich nur mit methodischen Fähigkeiten bewältigen. Auf sie kann man sich nicht durch Auswendiglernen eines Stoffes vorbereiten.
Wer sich diesen Schwierigkeiten von Anfang an bewusst stellt, wird mit einem erfolgreichen Studienverlauf und in aller Regel mit einem überdurchschnittlichen Studienabschluss belohnt. Das belegen langjährige Ausbildungserfahrungen. Auch hierfür lassen sich klare Gründe benennen. In erster Linie ist dies die Selbstständigkeit im juristischen Denken, die mit jeder zu Übungszwecken geschriebenen weiteren Klausur wächst. Mit ihr nimmt zugleich die Fähigkeit zu, auch neue und bislang selbst so noch nicht bearbeitete Fallkonstellationen selbstständig und erfolgreich zu bewältigen. Zugleich schärft sich der Blick und das Bemühen der Studierenden dafür, nicht nur nach Maßgabe der einschlägigen Gesetzesgrundlagen, sondern auch im Hinblick auf die tatsächlichen Betroffenheiten der Streitbeteiligten eines Falles überzeugende und in diesem Sinne „gerechte“ Lösungen zu erarbeiten. Zusammen genommen bilden diese beiden Faktoren und die Fähigkeiten, zu denen sie führen, das eigentliche Studienziel. Sicherlich müssen für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung auch systematische Kenntnisse über einschlägige Gesetzesgrundlagen mitgebracht werden. Am besonderen Stellenwert methodischer Fähigkeiten ändert dies nichts.
Dies erklärt auch die Präsentation des Übungsstoffes in den in diesem Buch enthaltenen Fällen und Fallösungen. Bewusst wird nicht zwischen angeblich leichten Fällen für Anfänger, Fällen für Fortgeschrittene und Examensfällen unterschieden. Die methodischen Anforderungen sind „im Prinzip“ überall gleichermaßen anspruchsvoll und daher schwierig. Zusammen genommen sollen sie durch die exemplarische Auswahl der hier präsentierten Fälle die Grundlage für das gutachterliche Können bilden, das für ein erfolgreiches Studium benötigt wird. In einem besonderen Punkt gibt es von diesem Gleichrang der Anforderungen eine Ausnahme, die aber weniger in der Methodik, sondern eher in den materiellrechtlichen Sachanforderungen begründet ist. Das ist die zunehmende Überlagerung und Durchdringung des deutschen öffentlichen Rechts durch das Europarecht, das Gemeinschaftsrecht, das Unionsrecht und die zunehmende europarechtliche Integration des Grundrechtsschutzes. Einige Grundfragen dieser Problematik werden in Fall 2 behandelt. Es wird empfohlen, sich mit diesem Fall erst zu beschäftigen, wenn im Laufe des Studiums ausreichende europarechtliche Grundlagen erarbeitet worden sind.
Bochum, im Februar 2018 Prof. Dr. Joachim Wolf
|IX|Abkürzungsverzeichnis
Abs. | Absatz |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Alt. | Alternative |
AltPflG | Altenpflegegesetz |
Art. | Artikel |
BauGB | Baugesetzbuch |
BauNVO | Baunutzungsverordnung |
BauO | Bauordnung |
BFH | Bundesfinanzhof |
BGH | Bundesgerichtshof |
BPolG | Bundespolizeigesetz |
BR-Drs | Bundesrats-Drucksache |
BT-Drs | Bundestags-Drucksache |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGG | Bundesverfassungsgerichtsgesetz |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
DÖV | Die Öffentliche Verwaltung |
DVBl | Deutsches Verwaltungsblatt |
EGGVG | Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz |
etc. | et cetera |
EU | Europäische Union |
EuGH | Europäischer Gerichtshof (Luxemburg) |
FGO | Finanzgerichtsordnung |
GG | Grundgesetz |
Ggf. | Gegebenenfalls |
h.M. | herrschende Meinung |
hrsg. | herausgegeben |
IFG | Informationsfreiheitsgesetz |
i.S.d. | im Sinne des |
i.V.m. | in Verbindung mit |
JVKostO | Justizverwaltungskostenordnung |
JZ | Juristenzeitung |
LG | Landgericht |
NJW | Neue Juristische Wochenzeitschrift |
NRW | Nordrhein-Westfalen |
NVwZ | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NVwZ-RR | Rechtsprechungs Report |
NWVBl | Nordrhein-westfälisches Verwaltungsblatt |
OB | Oberbürgermeister |
OBG | Ordnungsbehördengesetz |