BGB-Erbrecht. Lutz Michalski
rel="nofollow" href="#ulink_91938232-3fef-5064-8028-c897317fc43f">§ 11Die Auslegung von Verfügungen von Todes wegen
II.Die Auslegung von Testamenten
1.Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133)
2.Verhältnis von Auslegung und Anfechtung
3.Auslegung und Form
b)Konsequenzen der Andeutungstheorie
5.Berücksichtigungsfähige Umstände
7.Wohlwollende Auslegung (§ 2084)
9.Wichtige Auslegungs- und Ergänzungsregeln
a)Zweifel über das Vorliegen einer Erbeinsetzung, § 2087
b)Zweifel über die Person des Bedachten
c)Zweifel über die Höhe der Erbteile
e)Auslegungsregeln für Bedingungen
III.Die Auslegung von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten
2.Gemeinschaftliche Testamente
§ 12Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen
I.Allgemeines
2.Verhältnis zum Allgemeinen Teil des BGB und zur Auslegung
a)Verhältnis zum Allgemeinen Teil des BGB
II.Die Anfechtung des Testaments
2.Voraussetzungen der Anfechtung
b)Anfechtungsberechtigte, § 2080
c)Anfechtungserklärung und Anfechtungsgegner, §§ 143, 2081
e)Ausschluss der Anfechtung durch Bestätigung, § 144
III.Die Anfechtung des Erbvertrags
2.Besonderheiten bei der Anfechtung erbvertraglicher Verfügungen