Umsatzsteuerrecht. Christian Möller

Umsatzsteuerrecht - Christian Möller


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_a3c8a4e7-8ed9-55cc-a7d8-5acbaee80098">Haftung nach AO und UStG

       B.Haftung des Abtretungsempfängers (§ 13c UStG)

       C.Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Steuer (§ 25d UStG)

       § 21 Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

       Stichwortverzeichnis

Literaturverzeichnis

Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 19. Aufl., Heidelberg 2016

Haase, Internationales und Europäisches Steuerrecht, 4. Aufl., Heidelberg 2014

Jakob, Umsatzsteuer, 4. Aufl., München 2009

Reiß, Umsatzsteuerrecht, 13. Aufl., Münster 2015

Bunjes, UStG, 15. Aufl., München 2016

Klein, AO, 13. Aufl., München 2016

Koenig, AO, 3. Aufl., München 2014

Münchener Kommentar zum BGB Band 1 & 2, 7. Aufl., München seit 2015

Münchener Kommentar zum HGB Band 5, 3. Aufl., München 2013

Rau/Dürrwächter, UStG (Loseblattwerk), 168. EL, Köln 2016

Sölch/Ringleb, UStG (Loseblattwerk), 77. EL, München 2016

Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., München 2015

Stadie, UStG, 3. Aufl., Köln 2015

Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl., Köln 2015

      Inhaltsverzeichnis

       A. Bedeutung der Umsatzsteuer

       B. Technik der Umsatzsteuer

       C. Charakteristika der Umsatzsteuer

       D. Einfluss des Gemeinschaftsrechts

       E. Zuständigkeiten und Rechtsquellen

       F. Jüngere Entwicklung des Umsatzsteuerrechts

       G. Grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr: Bestimmungslandprinzip

      § 1 Einleitung › A. Bedeutung der Umsatzsteuer

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      Die Umsatzsteuer ist damit für die Finanzierung der öffentlichen Hand von großer Bedeutung. Dem steht ihre Relevanz in der Praxis der Unternehmer (s. heißt das Steuersubjekt der Umsatzsteuer, § 2 UStG) und ihrer Berater nicht nach. Die Umsatzsteuer ist für viele Unternehmer eine laufend zu erledigende Verwaltungsaufgabe. Zugleich fordert sie dem Unternehmer immer wieder schwierige Entscheidungen im Einzelfall ab.

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      Was zunächst die Umsatzsteuer als Dauer-Verwaltungsaufgabe betrifft, ist insbesondere die Verpflichtung angesprochen, (zumeist monatlich) USt-Voranmeldungen abzugeben und USt-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten (§ 18 Abs. 1 UStG). Eine USt-Jahreserklärung kommt hinzu (§ 18 Abs. 3 UStG).

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      Die anspruchsvollen Einzelfragen, die den Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer beschäftigen können, sind vielfältig. Dabei kann es etwa um die grundlegenden Fragen gehen, ob überhaupt ein Steuertatbestand erfüllt ist (s. dazu im Überblick § 1 UStG und in diesem Buch Rn 70 ff), oder ob eine Steuerbefreiung (§§ 4 ff UStG) zu beachten ist. Weiter kann etwa die richtige Berechnung der Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) oder die Wahl des zutreffenden Steuersatzes (§ 12 UStG) Schwierigkeiten bereiten. Im Einzelfall kann auch zweifelhaft sein, ob der Leistende oder der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b UStG).

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