Verteidigung in der Hauptverhandlung. Klaus Malek
rel="nofollow" href="#ulink_8699e038-2559-591d-b81d-46f5d0ed0d4b">a)§ 231 Abs. 2 (Eigenmächtige Entfernung)
b)§ 231a (Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit)
c)§ 231b (Entfernung wegen ordnungswidrigen Benehmens)
e)§ 232 (Ausbleiben trotz ordnungsgemäßer Ladung)
f)§ 233 (Entbindung vom Erscheinen)
g)§ 247 (Vorübergehende Ausschließung)
III.Anwesenheitsrecht des Angeklagten
IV.Äußerungen des Angeklagten
2.Vernehmung zur Sache
b)Schriftliche Äußerungen des Angeklagten
c)Einlassung durch Zustimmung zur schriftlichen Verteidigererklärung
d)Inhalt der Sacheinlassung des Angeklagten
f)Sacheinlassung mit dem letzten Wort
V.Erklärungen des Angeklagten nach § 257 Abs. 1
VI.Einführung und Verwertung früherer Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung
3.Beweisverbote hinsichtlich früherer Angaben
4.Widerspruch des Verteidigers
VII.Exkurs: Der ausländische Angeklagte in der Hauptverhandlung
2.Verständigung mit dem Angeklagten
a)Anspruch auf Zuziehung eines Dolmetschers
c)Art und Umfang der Übersetzung und deren Kontrolle durch den Verteidiger
3.Anspruch des ausländischen Angeklagten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Teil 5 Die strafprozessuale Verständigung
I.Vom „Deal“ bis zum „Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren“
II.Die Verständigung in der Struktur der Strafprozessordnung
III.Der Inhalt der gesetzlichen Regelung
3.Der Gang des Verständigungsverfahrens
b)Die Verständigung „in“ der Hauptverhandlung – Theorie und Praxis
4.Der Gegenstand der Verständigung