Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
IV.Schäden mit Ausländern im Inland
2.Schadensbearbeitung durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V
a)Internationale Grüne Versicherungskarte
c)Schadensmeldung und Schadensregulierung
3.Schadenfälle mit Fahrzeugen/Anhängern von in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften bzw. mit Privatfahrzeugen von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte, ihres zivilen Gefolges oder ihrer Angehörigen
V.Schäden mit Ausländern im Ausland
2.Schadenfälle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einschließlich der EWR-Länder sowie der Schweiz – 4. KH-Richtlinie –
VI.Hinweise auf ausländisches Recht
1.Literatur
14. Kapitel Verkehrsopferhilfe (Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen)
2.Zuständigkeit der Verkehrsopferhilfe e.V.
3.Zweck des Entschädigungsfonds
II.Eintrittspflicht der VOH bei Unfällen in Deutschland
1.Schäden durch nicht ermittelte Fahrzeuge (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 PflVG)
2.Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PflVG) und von der Versicherungspflicht befreite Fahrzeuge (§ 12 Abs. 1 Nr. 2a PflVG)
3.Vorsätzliche Schadenverursachung (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 PflVG)
4.Insolvenz des leistungspflichtigen KH-Versicherers (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 PflVG)
III.Einschränkung der Eintrittspflicht