Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_92f9bbd7-4fe8-53e9-8400-0a9b9e678179">Entscheidung über den Verteidigerausschluss
IV.Die Vergütung des Verteidigers
1.Die gesetzliche Vergütung
a)Die gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers
(1)Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
(2)Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
(3)Bedeutung der Angelegenheit
(4)Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers
bb)Die einzelnen Gebühren des RVG
(1)Die Grundgebühr gem. Nr. 4100 VV RVG
(3)Terminsgebühren
(a)Termine außerhalb der Hauptverhandlung
(4)Zuschläge bei der Verteidigung des inhaftierten Mandanten
(5)Erledigungs- oder Befriedungsgebühr (Nr. 4141 VV RVG)
b)Die gesetzliche Vergütung des Pflichtverteidigers
c)Der Anspruch des Wahlverteidigers auf Zahlung eines Vorschusses
2.Die Vergütungsvereinbarung
a)Die formellen Voraussetzungen der Vergütungsvereinbarung
b)Der Mindestinhalt der Vergütungsvereinbarung
c)Die Arten der Vergütungsvereinbarung
cc)Kombination von Zeit- und Pauschalvergütung
dd)Vereinbarung eines mehrfachen Satzes der gesetzlichen Vergütung
d)Das Urteil des BGH vom 27.1.2005 und seine Konsequenzen
Teil 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren
I.Der erste Kontakt zum Mandanten und Sofortmaßnahmen des Verteidigers
1.Der Mandant „auf freiem Fuß“
b)Information und Beratung des Mandanten
aa)Kurzer Exkurs zum Schweigerecht des Beschuldigten
bb)Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
cc)Ladung des Mandanten zur Vernehmung als Zeuge – Vorfeldverteidigung
dd)Vernehmung des vorläufig festgenommenen Beschuldigten; Ladung zur Vernehmung und zur erkennungsdienstlichen Behandlung
(1)Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts?