Ärztliches Werberecht. Virgilia Rumetsch
von Werbebeschränkungen
5.Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Werbung anderer freier Berufe auf Ärzte?
III.Werbung durch Einrichtungen im Gesundheitswesen
1.Werbung durch Kliniken und Sanatorien
2.Werbung durch Kliniken und Sanatorien in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
3.Werbung durch gewerbliche Anbieter ambulanter ärztlicher Leistungen
4.Werbung durch Medizinische Versorgungszentren
IV.Fremdwerbung für gewerbliche Unternehmen
1.Hinweise auf technische Praxisausstattung
3.Erstellung von Gutachten oder Zeugnissen
V.Fallbeispiele aus der jüngeren Rechtsprechung
1.Ankündigung von Qualifikationen
a)Gebiets- bzw Qualifikationsbezeichnungen
b)Ankündigung einer besonderen Expertise
5.Medienauftritte – „redaktionelle Inhalte“
6.Superlative und Alleinstellungswerbung
8.Anschein wissenschaftlich belegter Wirksamkeit
9.Gewährung von Werbegaben/Prämien
a)Gutscheine/Geld- oder Sachprämien
10.Nutzung von Internetplattformen
12.Sonstige Fälle
a)Sonstige als unzulässig erachtete Fälle
b)Sonstige als zulässig erachtete Fälle
VI.Folgen von Werberechtsverletzungen
1.Kammern und Heilberufsgerichte
2.Wettbewerbsrechtlich