Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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rel="nofollow" href="#ulink_1169e252-ce44-5042-8bbe-459ba2fc568b">Notwendigkeit der Zustimmung des mitbestimmten Aufsichtsrats zum Formwechsel

       1.1.6Besondere Merkmale einer von einer Einzelperson gegründeten SE

       1.2Schutz der Minderheitsaktionäre bei Verschmelzung und in der Holding-SE

       1.3Schutz der Gläubiger bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung und in der Holding-SE

       1.4Haftung im Gründungsstadium

       1.5Durchsetzung der Haftung gegenüber den Aktionären (Durchgriffshaftung)

       2.Satzung

       2.1Allgemeines

       2.2Keine zwingende Bindung des Sitzes an den Ort der Unternehmenszentrale

       2.3Andere besondere Merkmale

       3.Leitungs- und Aufsichtsorgane

       3.1Allgemeines

       3.2Dualistisches System

       3.3Monistisches System

       3.4Unternehmensführung

       3.5Haftung der Vorstandsmitglieder

       4.Hauptversammlung

       4.1Zuständigkeit der Hauptversammlung

       4.2Einberufung der Hauptversammlung

       4.3Ablauf der Hauptversammlung

       4.4Rechtsbehelf bei fehlerhaften Beschlüssen

       5.Jahresabschluss

       5.1Erstellung

       5.2Prüfung

       5.3Genehmigung

       5.4Offenlegung

       5.5Besondere Merkmale anderer Branchen (z.B. Banken, Versicherungsunternehmen)

       6.Kapitalmaßnahmen

       6.1Kapitalerhöhung (Haftung, Verfahren, Eintragung, Veröffentlichung)

       6.2Kapitalherabsetzung (Haftung, Verfahren, Eintragung, Veröffentlichung)

       7.Grenzüberschreitende Sitzverlegung

       7.1Durchführung der Sitzverlegung

       7.2Rechtsfolgen der Sitzverlegung insbesondere hinsichtlich des Gläubigerschutzes

       8.Auflösung und Abwicklung

       9.Arbeitnehmermitbestimmung in der SE

       9.1Allgemeines

       9.2Einzelheiten der Beteiligung von Arbeitnehmern bei der geplanten Gründung einer SE

       9.2.1Information der Arbeitnehmer

       9.2.2Formvorschriften

       9.2.3Errichtung des BVG

       9.2.4Zuständigkeit für die Informationserteilung

       9.2.5Inhalt der Informationspflicht

       9.2.6Verzicht auf das Recht zur Entsendung eines BVG-Mitglieds


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