Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn
href="#ulink_965d8d2d-0d17-55a0-bc8d-30624474db81">3.4.2Ausspannen von Kunden und Mitarbeitern
3.4.7Behinderung bei Absatz, Bezug und Werbung
4.Aggressive geschäftliche Handlungen (§ 4a UWG)
5.Irreführende geschäftliche Handlungen (§§ 5, 5a UWG)
5.1Voraussetzungen einer Irreführung
5.1.1Irreführung durch „Angaben“
5.1.2Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG)
5.2Einzelne Fallgruppen der Irreführung
5.2.1Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung
5.2.2Beschaffenheits- und Qualitätsangaben
5.2.4Verfügbarkeit beworbener Waren (Vorratswerbung)
5.2.6Angaben zum Unternehmen (insbes. Traditionswerbung)
5.2.7Nichtkenntlichmachen des Werbecharakters (Schleichwerbung)
5.2.8Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Verkaufsförderungsmaßnahmen
6.Vergleichende Werbung
6.2Einzelne unzulässige Vergleiche
6.2.1Vergleich mit Waren für anderen Bedarf oder Zweck
6.2.2Vergleich mit objektiv nicht nachprüfbaren Eigenschaften
6.2.3Vergleich mit Verwechslungsgefahr
6.2.4Vergleich durch Ausnutzung oder Beeinträchtigung von fremden Kennzeichen
6.2.5Vergleich durch Herabsetzung oder Verunglimpfung
6.2.6Vergleich durch Imitation oder Nachahmung
III.Belästigung
2.Einzelfälle unlauterer Belästigung
2.1Werbung gegen den erkennbaren Willen
2.2.1Telefonanrufe gegenüber Verbrauchern
2.2.2Telefonanrufe gegenüber sonstigen Marktteilnehmern
2.3Belästigung durch automatische Anrufmaschinen, Faxgeräte und elektronische Post
2.4Elektronische Nachrichten ohne Identität des Absenders