Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey
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Balze/Rebel/Schuck Outsourcing und arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, 3. Aufl. 2007, Rn. 876.
Entnommen aus Balze/Rebel/Schuck Outsourcing und arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, 3. Aufl. 2007, S. 275.
Richardi/Annuß in Staudinger BGB, 4. Aufl. 2012, § 613a Rn. 216.
Wlotzke DB 1995, 40, 43.
Richardi/Annuß in Staudinger BGB, 4. Aufl. 2012, § 613a Rn. 217.
Wlotzke DB 1995, 40, 43.
Das debis Systemhaus wurde im Jahre 2000 von der Deutschen Telekom übernommen und vertreibt seine IT-Services heute unter dem Markennamen »T-Systems«.
Heinrich/Bernhard Outsourcing und Service Management, 2003, S. 105 ff.
Stand 1.1.2005.
AKDB = Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern.
Mit dem Kauf der Dresdner Bank durch die Allianz Gruppe wurde die DREGIS von der AGIS (IT Service-Gesellschaft der Allianz Gruppe) übernommen.
Die DeteCSM wurde bei der Übernahme des debis Systemhaus mit in die T-Systems als T-Systems CSM übernommen. Die T-Systems CSM ist die IT-Tochter, die für den zentralen IT-Einkauf der Deutschen Telecom zuständig ist.
Im Geschäftsgebiet des Unternehmens, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, sowie die genossenschaftlichen Verbände und Unternehmen.
Übernommen zum 1.4.2005 von Siemens Business Services (heute Atos).
Die RAG Informatik wurde im Rahmen eines Strategischen Outsourcings von der Siemens Business Services (heute Atos) zum 1.12.2004 übernommen; Computerwoche Nr. 40 vom 1.10.2004.
Die Triaton wurde von Hewlet Packard übernommen, Financial Times Deutschland (FTD) vom 23.2.2004.
EDS war zeitweilig eine IT-Tochter von General Motors.
Computerwoche Nr. 12 vom 19.3.2004.
Financial Times Deutschland (FTD) vom 9.9.2003.
Computerwoche Nr. 12 vom 19.3.2004.
Computerwoche vom 16.12.2010.
Müthlein/Heck Outsourcing und Datenschutz, 2. Aufl. 1997, S. 8.
Diemer in Köhler-Frost, Outsourcing, 5. Aufl. 2004, S. 58, 69.
Oecking in Köhler-Frost, Outsourcing, 5. Aufl. 2004, S. 94, 98.
Heymann CR 2000 S. 23 f.
Kästle/Oberbracht Unternehmenskaufvertrag, S. 6.
BGH 11.5.1995 – IX ZR 170/94 = NJW 1995, 2348; ZIP 1995, 1078; MDR 1996, 135; WM 1995, 1394; BB 1995, 1500; DB 1995, 1804. Zur Individualisierung im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen.
Z.B. ein geringerer Haustarif als beim Mutterkonzern des Providers.
Ein Beispiel wäre die Sinius, ein ehemaliges Joint Venture zwischen der Deutschen Bank und SBS (heute Atos), welche Atos heute als Service-Gesellschaft betreibt, um im Bereich der Finanzdienstleister sein speziell ausgerichtetes Portfolio anzubieten; www.sinius.com.
Weyam Fremdwörterbuch Wirtschaft, 1998, Due Diligence.
Busse von Colbe/Pellens Lexikon des Rechnungswesens, Due Diligence, S. 189.
Die (unverbindlichen) Angebote der Provider ohne die vorherige Durchführung einer Due Diligence meist auf Basis bestimmter Annahmen und Prämissen, welche dann bis zur eigentlichen Vertragsgestaltung konkretisiert werden.
Hölters Handbuch Unternehmenskauf, 7. Aufl. 2010, Teil 1 Rn. 149.
Tinnefeld/Ehrmann Einführung in das Datenschutzrecht,