Zeuge und Aussagepsychologie. Gabriele Jansen

Zeuge und Aussagepsychologie - Gabriele Jansen


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auch zahlreiche aktuelle – in diesem Buch angesprochene – psychologische Aufsätze.

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      Strafjuristen sind bei der Suche nach Entscheidungen und strafrechtlicher Literatur an systematische Zusammenstellungen gewöhnt, die in der Aussagepsychologie so nicht zu finden sind.

      Dass dem Juristen die aussagepsychologische Literatur nicht leicht zugänglich ist, ist die Idee geschuldet, für den Strafjuristen eine systematische Zusammenstellung zu fertigen, die als Nachschlagewerk auch für den Psychologen interessant sein kann.

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      Mit Blick auf die stete Ausweitung des Opferschutzes sind in dieser Auflage Hilfsorganisationen, die den „parteilichen Umgang“ mit dem Zeugen propagieren besonders in den Blick genommen worden, da diese beratend vor und nach Anzeigenerstattung tätig werden und die damit einhergehende potentielle Einflussnahme auf den Inhalt der Aussage bislang nicht hinreichend aussagepsychologisch und rechtlich diskutiert ist.

      3. Auflage. Auch mehr als zwanzig Jahre nach der BGH - Grundsatzentscheidung aus 1999 zu den wissenschaftlichen Anforderungen, die an aussagepsychologische Gutachten zu stellen sind, haben sich die aussagepsychologischen Fachkenntnisse der Justiz, aber auch vieler Gutachter nicht wesentlich verbessert. Mein Eindruck ist, dass Sachverständige augenscheinlich den Anforderungen des BGH genügen wollen, tatsächlich offenbaren viele Gutachten aber mangelnde Kenntnisse einer am Sachverhalt orientierten Hypothesenbildung und ein mangelndes Verständnis von dem aussagepsychologischen Suggestionskonzept. Vor allem autosuggestive Einflüsse werden vielfach gar nicht geprüft und deshalb womöglich auch nicht erkannt. Manche Sachverständige scheitern schon an einer hinreichenden Explorationstechnik. Mit der Hypothesenbildung „steht und fällt“ das Gutachten; deshalb ist ihr seit der 2. Auflage eine ausführliche Darstellung gewidmet, die sich in Teil 3 III (Rn. 378 ff.) und IV (Rn. 397 f.) findet.

      In Literatur und Rechtsprechung sind bislang die möglichen Einflussnahmen durch Mitarbeiter sog. Opferhilfeeinrichtungen, die damit werben, „parteilich für Opfer“ zu sein, zum Teil konkret Einfluss auf die Entscheidung zur Anzeigenerstattung nehmen und sich auch eine Verdachtsabklärung zutrauen, nicht diskutiert. Wegen der besonderen Bedeutung potentieller Einflussnahme auf die Zeugenaussage erfolgt in Teil 3 VIII „Fehlerquellenanalyse“ (Rn. 683 ff.) eine ausführliche Darstellung der Problematik.

      In der 3. Auflage ist die Darstellung der aussagepsychologisch relevanten Rechtsprechung sowie der rechtspsychologischen Fachliteratur auf den neuesten Stand gebracht.

      Im Text findet man einzelne Hinweise, die Hilfestellungen im Umgang mit aussagepsychologischen Fragestellungen geben sollen, und gegenüber der ersten Auflage wurde die Anzahl der Checklisten erweitert.

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       Das Buch gliedert sich in vier Teile.

      Im ersten Teil (Teil 1 – Rn. 7 ff.) werden aussagepsychologische Gesichtspunkte zur Zeugenaussage dargestellt. Er befasst sich mit der Einführung in die Aussagepsychologie (Teil 1 I – Rn. 13 ff.), mit dem Unterschied zwischen der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage (Teil 1 II – Rn. 47 f.), der Aussagebeurteilung in der BGH-Rechtsprechung (Teil 1 III – Rn. 49 ff.), der Gutachteneinholung (Teil 1 IV – Rn. 118 ff.), dem Rechtspsychologen (Teil 1 V – Rn. 163) und „Besonderen“ Zeugen (Teil 1 VI – Rn. 165).

      Im zweiten Teil (Teil 2 – Rn. 179 ff.) geht es um die Zeugenvernehmung. Es werden die Vernehmungsbedingungen (Teil 2 I – Rn. 186 ff.), die Durchführung der Vernehmung (Teil 2 II – Rn. 201 ff.), die Inhalte der Vernehmung (Teil 2 III – Rn. 267 ff.), das Ausdrucksverhaltens während der Aussage (Teil 2 IV – Rn. 286 ff.), die Dokumentation der Vernehmung und deren Auswertung unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten (Teil 2 V – Rn. 297 ff.) dargestellt.

      Der dritte Teil (Teil 3 – Rn. 319 ff.) enthält Ausführungen zur aussagepsychologischen Begutachtung, im Einzelnen zu Formellem (Teil 3 I – Rn. 320 ff.), zur Unterscheidung zwischen erlebnisbegründeter und nicht erlebnisbegründeter Aussage (Teil 3 II – Rn. 373 ff.), zur hypothesengeleiteten Aussagebeurteilung (Teil 3 III – Rn. 378 ff.), zur Spezifizierung der Nullhypothese (Teil 3 IV – Rn. 397 ff.), zur aussagepsychologischen Leitfrage (Teil 3 V – Rn. 474 f.), zur Aussagekompetenz (Teil 3 VI – Rn. 476 ff.), zum Qualitäts-Kompetenz-Vergleich (Teil 3 VII – Rn. 619 ff.), Fehlerquellenanalyse (Teil 3 VIII – Rn. 621 ff.), zur Realkennzeichenanalyse (Teil 3 IX – Rn. 705 ff.), zur Berücksichtigung von Außenkriterien (Teil 3 X – Rn. 769 ff.), zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage (Teil 3 XI – Rn. 773 ff.), zur Dokumentation der Begutachtung (Teil 3 XII – Rn. 782 ff.), zur Überprüfung des Gutachtens (Teil 3 XIII – Rn. 797 ff.), zu methodenkritischen Stellungnahmen (Teil 3 XIV – Rn. 801 ff.) und zu Besonderheiten (Teil 3 XV – Rn. 804 ff.).

      Der vierte Teil (Teil 4 – Rn. 816 ff.) stellt die beiden spektakulärsten Prozesse dar, in denen aussagepsychologische Gesichtspunkte bei der Vernehmung kindlicher Zeugen und aussagepsychologischer Gutachten eine Rolle gespielt haben; das sog. Montessori-Verfahren und das sog. Wormser Mißbrauchsverfahren wie auch dem Pascal-Prozess.

      Die Entscheidungen werden im Text nach dem Aktenzeichen und in der Fußnote nach den Fundstellen, die BGH-Nack entnommen sind, benannt. Neu hinzugekommene Entscheidungen werden mit dem Aktenzeichen angegeben. Inhalte der Grundsatzentscheidung des BGH zu den wissenschaftlichen Anforderungen, die an aussagepsychologische Gutachten zu stellen sind, werden wegen ihrer besonderen Bedeutung besonders hervorgehoben und farblich unterlegt. Zur einfacheren Handhabung und nicht zuletzt dem aussagepsychologischen Grundsatz folgend, dass es auf das tatsächlich Gesagte (hier Geschriebene)


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