Privatrecht für den Bachelor. Stefan Müller
n mit Lösungen
Udo Kornblum/Wolfgang B. Schünemann/Stefan Müller
14., überarbeitete und ergänzte Auflage
Autoren
Professor Dr. Udo Kornblum lehrte als ordentlicher Professor an der Universität Stuttgart Privatrecht; er ist jetzt Emeritus.
Professor Dr. Wolfgang B. Schünemann war bis zu seiner Emeritierung 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Privatrecht an der Technischen Universität Dortmund und hat die vakante Professur bis 2014 vertreten.
Prof. Dr. Stefan Müller ist seit 2014 Inhaber der Professur für Wirtschaftsrecht, insb. Innovations- und Technologierecht an der Universität Paderborn.
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-8776-5
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Vorwort
Für die vorliegende 14. Auflage wurde das Werk gegenüber der Vorauflage vollumfänglich durchgesehen und im Teil IV um weitere themenübergreifende Aufgaben (Nr. 376-390) ergänzt. Im Übrigen wurde das bewährte Konzept beibehalten, wie aus dem Vorwort zur 13. Auflage zu ersehen ist. Die Autoren danken Christopher Günther und Jan-Roger Schiene, wissenschaftlicher bzw. studentischer Mitarbeiter an der Universität Paderborn, für wertvolle Vorarbeiten im Zuge der Überarbeitung und Ergänzung.
Das Werk orientiert sich an dem mit Wirkung vom 1.1.2022 vorauszusehenden Rechtszustand. Das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte zur Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, jeweils vom 25. Juni 2021, wurden deshalb für die Neuauflage bereits berücksichtigt, da beide Gesetze zum 1.1.2022 in Kraft treten sollen (vgl. dazu Art. 3 bzw. Art. 5 der bezeichneten Gesetze). – Noch nicht berücksichtigt wurde hingegen das ebenfalls bereits verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das nach seinem Art. 137 jedoch bis auf wenige Ausnahmen erst zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Leonberg/Berlin/Paderborn, im Herbst 2021
Udo Kornblum
Wolfgang B. Schünemann
Stefan Müller
Vorwort zur 13. Auflage
Die vorliegende 13. Auflage geht erstmals mit einer personellen Veränderung einher: Stefan Müller übernimmt das Werk, welches er in bewährter Weise als grundlegendes Übungsbuch zum Privatrecht mit Aufgaben nach dem Antwort-Wahl-Verfahren fortsetzen möchte. Sein aufrichtiger Dank für das in ihn gesetzte Vertrauen gilt den Kollegen Udo Kornblum und Wolfgang B. Schünemann, die das vorliegende Übungsbuch begründet und über Jahrzehnte hinweg gezielt weiterentwickelt haben. Es ist das bleibende Verdienst von Kornblum und Schünemann, anspruchsvolle Übungsaufgaben zum Privatrecht nach dem Antwort-Wahl-Verfahren in den akademischen rechtswissenschaftlichen Unterricht, gerade gegenüber Studierenden an wirtschafts-, sozial- und ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten, eingeführt zu haben. Die gewählte Ausrichtung wird auch für die 13. Auflage beibehalten, fortgeführt und um ein neues Element ergänzt: Neben den zu Einzelbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts im engeren Sinne sowie des Gesellschaftsrechts dargestellten Aufgaben (vgl. dazu wie bisher Teil A unter I. bis III.) werden nunmehr erstmals (unter IV.) 25 themenübergreifende Aufgaben anhand konkreter Fallsituationen aufgenommen, an die sich jeweils fünf zur Beurteilung gestellte Aussagen anschließen. Die Gesamtzahl der Aufgaben hat sich dadurch auf 375 erhöht. Es bietet sich an, zur Nacharbeit des Lernstoffs zunächst themenspezifisch die Abschnitte I. bis III. des Teils A durchzuarbeiten (und die eigenen Ergebnisse mit den Lösungen in Teil B abzugleichen), bevor dann – insbesondere zur Prüfungsvorbereitung – die themenübergreifenden Aufgaben des Abschnitts IV. aus Teil A (die wiederum mit Lösungen in Teil B versehen sind) bearbeitet werden.
Im Hinblick auf die Berechtigung von Multiple-Choice-Aufgaben im akademischen Unterricht und auf die damit verbundenen Vorzüge ist bereits im Vorwort der Vorauflagen alles Notwendige ausgeführt worden (dort auch zu Mustern für Klausurendeck- und -schlussblätter von der Universität Stuttgart bzw. der Technischen Universität Dortmund). An dieser Stelle sei nur rasch angemerkt, dass sich Prüfungen mit Aufgaben nach dem Antwort-Wahl-Verfahren jedenfalls in Bachelor-Studiengängen zunehmend durchsetzen. Da sowohl Udo Kornblum und Wolfgang B. Schünemann als auch Stefan Müller auf langjährige Erfahrungen bei der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Studieninhalte (auch) an wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten zurückblicken können, orientiert sich auch dieses Übungsbuch v.a. an den Bedürfnissen von Studierenden wirtschaftswissenschaftlich geprägter Studiengänge.
Auch für die 13. Auflage stammen Aufgaben und Lösungen Nrn. 1-114 sowie Nrn. 229-287 aus der Feder Kornblums, die Aufgaben und Lösungen Nrn. 115-228 und Nrn. 288-350 aus der Schünemanns; sie sind von Stefan Müller übernommen und, soweit erforderlich, an Gesetzes- und Rechtsänderungen angepasst worden. Müller hat zudem die neu aufgenommenen Aufgaben und Lösungen Nrn. 351-375 beigesteuert. Dabei variiert die Struktur der Aufgaben nach dem verantwortlichen Autor bzw. den Gepflogenheiten der Universität, aus deren Unterricht sie stammen: Die von Kornblum konzipierten Aufgaben sind stets sogenannte geschlossene, simple „Richtig-Antworten-Aufgaben“, bei den von mindestens drei mitgeteilten Antwortvarianten lediglich eine richtig ist, die es herauszufinden und zu markieren gilt. Schünemann verwendet hingegen auch sogenannte halb offene oder gänzlich offene Aufgaben, bei denen an den vorgesehenen Stellen Gesetzesparagraphen und/oder Begriffe einzutragen sind; bei ihnen können auch zwei oder mehrere Antworten gleichzeitig richtig sein. Für die Zuordnung der Aufgaben zu den jeweiligen Rechtsgebieten sind grundsätzlich nur die richtigen Antworten maßgeblich, hingegen nicht die Distraktoren. Die von Müller neu beigesteuerten rechtsgebietsübergreifenden Aufgaben sind wiederum Aufgaben des geschlossenen Typs, bei denen mindestens eine der zugehörigen fünf Aussagen richtig ist. Sämtliche Aufgaben sollen unter „aktiver“ Zuhilfenahme der einschlägigen Gesetzestexte gelöst werden – das Gesetz ist Arbeitsmittel und Erkenntnisquelle aller juristisch