Anwendbares Recht beim grenzüberschreitenden Warenkauf. Patrick Boll

Anwendbares Recht beim grenzüberschreitenden Warenkauf - Patrick Boll


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Schadensersatz und Zinsen

       III. Befreiungen

       IV. Wirkungen der Aufhebung

       V. Erhaltung der Ware

       J. Allgemeine Geschäftsbedingungen

       Teil 3: Schlusswort

       Literaturverzeichnis

       Entscheidungsregister

       Anlage 1: Übersicht der im CISG kodifizierten Vorschriften

       Anlage 2: Status der Vertragsstaaten des CISG, Auszug (Stand: 10.12.2013)

       Anlage 3: Anteil der CISG-Vertragsstaaten am weltweiten Exportvolumen (Jahr 2012 / US-Dollar)*

       Fußnoten

      Abkürzungsverzeichnis

      a.A. andere Ansicht | andere Auffassung

      ABl. Amtsblatt der Europäischen Union

      AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

      AGZ Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der Volksrepublik China vom 12.4.1986

      Anm. Anmerkung

      Art. Artikel

      Bd. Band

      BGB Bürgerliches Gesetzbuch

      BGBl. Bundesgesetzblatt

      BGH Bundesgerichtshof

      Beschl. Beschluss

      CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods

      EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

      Entsch. Entscheidung

      EuGH Europäischer Gerichtshof

      HGB Handelsgesetzbuch

      Hs. Halbsatz

      i.S.d. im Sinne der | im Sinne des

      i.V.m. in Verbindung mit

      IPR Internationales Privatrecht

      m.w.N. mit weiteren Nachweisen

      NJW Neue Juristische Wochenschrift

      Nr. Nummer

      OLG Oberlandesgericht

      RG Reichsgericht

      Rn. Randnummer

      S. Satz | Seite

      u.a. und andere

      UN United Nations

      UNCITRAL United Nations Commission on International Trade Law

      Urt. Urteil

      v. vom

      Var. Variante

      vgl. vergleiche

      VO Verordnung

      ZPO Zivilprozessordnung

      Teil 1: Thematische Einführung und Zielsetzung

      A. Einführung in die Thematik

      Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer Intensivierung der globalen Vernetzung und Zusammenarbeit. In besonderem Maße spiegelt sich diese Entwicklung in der Zunahme des internationalen Handels wider. So lag das Gesamtvolumen der weltweiten Exporte im Jahr 2012 bei etwa 18,5 Billionen US-Dollar. Das entspricht in etwa einer Verdoppelung seit dem Jahr 2004 und einer Verzehnfachung seit dem Jahr 1983.1

      Die Handelspartner eines entsprechenden internationalen Warenkaufs sind regelmäßig im Geltungsbereich unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen niedergelassen. Als Vertragspartei ist für sie damit von besonderer Bedeutung, nach welchem Recht sich der jeweilige Kaufvertrag beurteilt und inwieweit sie von dessen Regelungen Kenntnis haben. Ihrem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und transparenten Rechtsgrundlagen Rechnung tragend, trat mit dem Haager Kaufrecht von 1964 im Jahre 1974 erstmals ein vereinheitlichtes Kaufrecht in Kraft. Mit dem Ziel eines weltweit Verbreitung findenden Einheitskaufrechts nahmen die Vereinten Nationen (UN) mit der Kommission UNCITRAL entsprechende Aktivitäten auf, welche im Ergebnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 19802 (CISG) führten.3 Seit seinem Inkrafttreten am 1.1.1988 hat die Verbreitung des CISG kontinuierlich zugenommen. Nach heutigem Stand zählt es 80 Vertragsstaaten,4 auf welche etwa 75% der weltweiten Exporte entfallen.5 Die internationale Rechtsprechung hat sich in der Folge eingehend mit den Vorschriften des CISG befasst. So enthält die Datenbank der Pace Law School – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – mittlerweile 2.949 entsprechende Urteile, von denen knapp ein Drittel auf die Vertragsstaaten China und Deutschland entfällt.6 Darüber hinaus dienten die Regelungen des CISG bei der Reform nationaler Gesetze, etwa des am 1.1.2002 in Kraft getretenen neuen deutschen Schuldrechts, als Vorbild.7

      Diese Daten vermitteln einen Eindruck, welche Bedeutung und welchen Einfluss das CISG in den gut 25 Jahren seit seinem Inkrafttreten gewonnen hat. Ungeachtet einer insgesamt wachsenden Akzeptanz wird die Anwendung des CISG noch vielfach aufgrund mangelnder Kenntnis oder infolge der Verwendung von Musterverträgen ausgeschlossen.8 Dieser Umstand deckt sich mit eigenen Erfahrungen des Autors der vorliegenden Untersuchung.

      Vor diesem Hintergrund bedarf es aus Sicht des Autors weiterhin einer rechtsvergleichenden Auseinandersetzung mit der Thematik. Sie dient dem Ziel, gerade auch mittelständischen Unternehmen die Chancen und Möglichkeiten einer ihren Vorstellungen bestmöglich entsprechenden Vertragsgestaltung aufzuzeigen.

      B. Gegenstand und Ziel der Untersuchung

      Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung der hinsichtlich der Vertragsabwicklung bestehenden Unterschiede, welche sich bei Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) gegenüber der Geltung des unvereinheitlichten deutschen Handelskaufrechts (HGB und BGB) ergeben. Der Aufbau der Untersuchung orientiert sich an der Struktur des CISG. Ausgangspunkt sind die hinsichtlich Rechtswahl und Vertragsgestaltung beachtlichen Art. 1-88 CISG.

      Betrachtet wird zudem, inwieweit sich beim Warenkauf in der Volksrepublik China – Warenkauf eines in Deutschland niedergelassenen Käufers bei einem in China niedergelassenen Verkäufer – Besonderheiten ergeben. Einbezogen wird dieser Teilaspekt in Anbetracht der wachsenden Bedeutung Chinas als Handelspartner Deutschlands9 sowie in Anlehnung an den beruflichen Hintergrund des Autors.

      Ergänzend werden die in Abhängigkeit des geltenden Rechts bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Einbeziehung sowie der inhaltlichen Geltung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) untersucht.

      Das Ziel der Untersuchung ist, die sich aus den einzelnen Vorschriften ergebenden wesentlichen Unterschiede herauszuarbeiten und die jeweiligen Vor- und Nachteile für den Käufer und den Verkäufer aufzuzeigen. Der Rechtsvergleich soll dem Anwender in der Praxis insoweit als Entscheidungshilfe hinsichtlich der Rechtswahl sowie der Vertragsgestaltung in Bezug auf internationale Kaufverträge dienen.

      Die Untersuchung der betreffenden


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