Gesetzessammlung zum Telekommunikationsrecht der Europäischen Union. Группа авторов

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gemäß Artikel 6 Absatz 1

       Teil II: Andere Einrichtungen, die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) Bedingungen unterworfen werden können

       Anhang II

       A. Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss

       B. Kollokationsdienste

       C. Informationstechnische Systeme

       D. Lieferbedingungen

       Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG

       Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich

       Artikel 2 Begriffsbestimmungen

       Artikel 3 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

       Artikel 4 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung

       Artikel 5 Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern

       Artikel 6 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummern sowie besondere Verpflichtungen

       Artikel 7 Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen

       Artikel 8 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung

       Artikel 9 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen, von Wege- und von Zusammenschaltungsrechten

       Artikel 10 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten sowie der besonderen Verpflichtungen

       Artikel 11 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen

       Artikel 12 Verwaltungsabgaben

       Artikel 13 Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen

       Artikel 14 Änderung von Rechten und Pflichten

       Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen

       Artikel 16 Überprüfungsverfahren

       Artikel 17 Bestehende Genehmigungen

       Artikel 18 Umsetzung

       Artikel 19 Inkrafttreten

       Artikel 20 Adressaten

       Anhang

       A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können

       B. Bedingungen, die an Frequenznutzungsrechte geknüpft werden können

       C. Bedingungen, die an Nummernnutzungsrechte geknüpft werden können

       Rahmenrichtlinie 2002/21/EG Kapitel I Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen

       Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung

       Artikel 2 Begriffsbestimmungen

       Kapitel II Nationale Regulierungsbehörden

       Artikel 3 Nationale Regulierungsbehörden

       Artikel 4 Rechtsbehelf

       Artikel 5 Bereitstellung von Informationen

       Artikel 6 Konsultation und Transparenz

       Artikel 7 Konsolidierung des Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation

       Artikel 7a Verfahren zur einheitlichen Anwendung von Abhilfemaßnahmen

       Artikel 7b Durchführungsbestimmungen

       Kapitel III Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden

       Artikel 8 Politische Ziele und regulatorische Grundsätze

       Artikel 8a Strategische Planung und Koordinierung der Funkfrequenzpolitik

       Artikel 9 Verwaltung der Funkfrequenzen für die elektronischen Kommunikationsdienste

       Artikel 9a Überprüfung der Beschränkungen bestehender Rechte

       Artikel 9b Übertragung oder Vermietung individueller Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen

       Artikel 10 Vergabe von Nummern, Namen und Adressen

      


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