Abessinien, das Alpenland unter den Tropen und seine Grenzländer. Andree Richard
Krieger von Schoa. Nach Harris.
Sturz und Erhebung, Bürgerkrieg und Mord wechseln miteinander ab und die Menge der auftretenden Namen, der unzufriedenen Häuptlinge, der ermordeten Statthalter ist geradezu verwirrend. Durch stete Treulosigkeit suchten sich die abessinischen Häuptlinge gegenseitig zu überlisten, wobei ihnen meist eheliche Verbindungen als Deckmantel dienten, um das unglückliche Land fortwährenden Verheerungskriegen preiszugeben, welche stets nur zur Befriedigung des individuellen Ehrgeizes, niemals aber im Interesse des Reiches geführt wurden. Durch so viele Veränderungen und durch die beständigen Bürgerkriege war die Herrschermacht so in Verfall gerathen, daß das Königthum [pg 14]nur noch in dem Palaste des jeweiligen Königs zu Gondar thatsächlich bestand, außerhalb desselben aber so wenig, daß die meisten der nominellen Unterthanen nicht einmal den Namen des Herrschers kannten. Die Existenz des Königs war nur eine Aegide für den Ras oder Protektor des Reiches, der nur durch Erhebung eines Königs auf seinen Thron und durch Beschützung desselben seine eigene Würde erhielt, sonst aber ganz nach seinem eigenen und seiner Großen Gutdünken schaltete. Unter ihm standen die vielen Reichsvasallen, die Provinzial-Gouverneure, deren Würde erblich ist, die aber ebenfalls so viel Unabhängigkeit zu erstreben suchten, als sie nur konnten. Jeder Gouverneur war verpflichtet, bei militärischen Expeditionen seinem Obern mit so vielen Soldaten zu Hülfe zu eilen, als er selbst unterhalten konnte, und sein bürgerlicher Rang im abessinischen Staatskörper wurde nach der Stelle bestimmt, die ihm im Heere, d. h. im königlichen Lager und auf dem Marsche angewiesen wurde.
Vorzüglich aber hatten diese Statthalter das Recht sich angemaßt, Gegenkaiser zu ernennen und die ihnen mißfälligen Thronbesitzer zur Abdankung zu zwingen. Da sie überdies noch die Tributzahlungen einstellten, wurde das Ansehen und die Macht der Könige so herabgewürdigt, daß sich das Einkommen derselben zu Anfang unseres Jahrhunderts auf dreihundert Thaler belief. Welche Civilliste für einen Herrscher Aethiopiens! Um sich aber von der Wandelbarkeit der abessinischen Königswürde eine rechte Vorstellung machen zu können, sei hier bemerkt, daß seit dem Abdanken des Königs Tekla Haimanot II. (1778) bis zum Jahre 1833 vierzehn verschiedene Fürsten zweiundzwanzigmal als Könige in Gondar auf dem Throne gesessen haben. Ein Nebenstück hierzu finden wir allerdings in den sogenannten Republiken Südamerika’s, wo der Präsidentenstuhl nicht minder häufig wechselt.
Nachdem der erwähnte Ras Michael durch den Statthalter der Provinz Lasta, Wend Bowosen, am 4. Juni 1771 besiegt und gefangen worden war, bemächtigte sich der Befehlshaber von Tembién, Kefla Jesus, der Provinz Tigrié. Derselbe bat, um sich in seinem Besitzthum möglichst zu befestigen, seinen Verbündeten, den Wend Bowosen, ihren gemeinschaftlichen Gegner, den furchtbaren Ras Michael, der zu Dobuko gefangen saß, aus der Welt zu schaffen; allein jener that das Gegentheil: er setzte den Gefangenen in Freiheit und machte ihn mit dem Plane des Kefla Jesus bekannt. Ergrimmt zog nun der alte tapfere Ras Michael mit wenigem Gefolge nach Tigrié, und fast die ganze Armee seines Gegners Kefla Jesus ging zu ihm, ihrem alten General, unter dem sie so oft gesiegt hatte, über. Jener wurde hierauf gefangen und von Ras Michael 1772 aufs grausamste ums Leben gebracht, der auch bis zu seinem 1779 erfolgten Tode über Tigrié herrschte und seinen Sohn Ras Walda Selassié zum Nachfolger erhielt; dieser Fürst, welcher aus den Erzählungen der englischen Reisenden Salt und Pearce bekannt geworden ist, regierte, wiewol keineswegs ungestört, bis zum Mai 1816 über Tigrié; nach seinem Tode war das Land sechs Jahre in einem höchst anarchischen Zustande, indem nicht weniger als vier Häuptlinge nacheinander um die Obergewalt kämpften. Im Jahre 1822 gelang [pg 15]es Sabagadis, dem Statthalter der Provinz Agamié, sich in der Obergewalt zu befestigen und über acht Jahre lang in Tigrié zu regieren. Er soll damals den kühnen Gedanken gefaßt haben, sich die Alleinherrschaft in Abessinien zu erringen, wozu er wahrscheinlich durch verschiedene bei ihm befindliche Europäer veranlaßt wurde. Allein auch er theilte das Schicksal seiner Vorgänger und erhielt in Ubié, einem talentvollen, kühnen und grausamen Manne, einen noch weit bedeutenderen Nachfolger. Ubié war der Schwiegersohn des Sabagadis und Detschasmatsch der gebirgigen Provinz Semién; das hinderte aber den Schwiegervater nicht, gegen ihn, dessen aufstrebende Macht er fürchtete, zu intriguiren. Vereinigt mit Ras Maria, dem Befehlshaber der Provinzen Begemeder und Dembea, rückte nun Ubié an den Takazzié, schlug dort am 15. Februar 1831 seinen Schwiegervater Sabagadis vollständig und ließ ihn am folgenden Tage hinrichten. Während nun Ubié von den Großen zu Axum als Herr Tigrié’s ausgerufen wurde, kämpfte der ältere Sohn des Sabagadis, Walda Michael, gegen ihn fort, doch ohne Erfolg; er wurde gleichfalls getödtet, und auch der zweite Sohn, Kassai, mußte sich Ubié ergeben. Aber Kassai blieb nicht treu, sondern versuchte abermals zu rebelliren. Um ihn fester an sich zu knüpfen, schenkte ihm Ubié im Spätjahre 1836 seine siebenjährige Tochter zur Frau, sowie ein bedeutendes Gebiet in Tembién zur Mitgift und ließ sich dabei alle Hauptanhänger Kassai’s nennen, die in Verwahrsam gebracht wurden. Als darauf Kassai 1838 wieder rebellirte, zog Ubié mit einer bedeutenden Armee gegen ihn, schlug ihn und setzte ihn in einer Bergveste gefangen, wo seine Frau nicht von ihm wich. Dann befestigte sich seine Macht immer mehr und erreichte ihren Gipfel durch den Fall Balgadaraia’s, eines mächtigen Fürsten in Ost-Tigrié, der zeitweise die Abwesenheit Ubié’s zu raschen Verheerungs- und Raubzügen bis nach Adoa und zum Takazzié benutzte. Im Jahre 1850 stellte sich Balgadaraia freiwillig dem Ubié und wurde von demselben mit Ländereien belehnt.
Im centralen Staate Abessiniens, in Amhara, regierte unterdessen nicht minder gewaltig, doch mit weniger Glück, Ras Ali, welcher die ganze Herrlichkeit an sich gerissen hatte und den König oder Kaiser Saglu Denghel noch mehr zur Unbedeutendheit herabdrückte, als dieses bisher mit den Herrschern geschehen war. Für seinen Lebensunterhalt waren diesem Herrscher über Abessinien nur 300 Maria-Theresia-Thaler jährlich geblieben, welche die in Gondar wohnenden Muhamedaner als eine Art Kopfsteuer zu entrichten hatten. Mit dieser unbedeutenden Summe und dem Betrage einiger wenigen zufällig eingehenden Strafgelder mußte die ganze Hofhaltung bestritten werden. Die hierdurch entstehende große finanzielle Bedrängniß, bei welcher der Titularkönig des Reiches kaum die nöthigsten Mittel zur Anschaffung seiner Nahrung hatte, war es wol, welche Saglu Denghel auf den Gedanken brachte, daß, da in Abessinien der Herrscher zugleich als das höchste Haupt der Landeskirche angesehen wird, er auch das Recht haben müsse, diejenigen Schenkungen, welche seine Vorfahren in glücklichen Zeiten der Kirche gemacht hatten, jetzt, da der Thron dieselbe zu seinem eigenen Bestehen nothwendig habe, wenigstens theilweise zurückzuverlangen. [pg 16]Er erklärte dieses im Anfange des Jahres 1833 den in Gondar anwesenden Geistlichen, brachte aber dadurch den ganzen Klerus gegen sich auf – also genau so wie bei uns, wenn z. B. ein König von Italien die Kirchengüter zum Besten des Landes einzieht, nur mit anderm Erfolge. Daß Soldaten sich der Einkünfte vieler Kirchengüter bemeisterten, hatte man freilich geschehen lassen müssen, weil es nicht verhindert werden konnte; aber in die Schmälerung der kirchlichen Revenuen als etwas Gesetzliches von freien Stücken einzuwilligen, dazu war die abessinische Geistlichkeit ebenso wenig zu bewegen, wie irgend ein Klerus Europa’s. Sämmtliche Geistliche von Gondar verfügten sich also zum Kaiser und protestirten energisch gegen die Neuerung, ja, sie fingen sogar an, die Kirchen zu schließen und jegliche geistliche Funktion einzustellen, worüber besonders die alten Frauen in Bestürzung geriethen. Am 19. Januar 1833 begab sich die ganze Geistlichkeit in feierlichem Aufzuge zum Protektor Ras Ali nach Fangia und bat denselben dringend, dem Saglu Denghel die Königswürde zu nehmen, weil er sich derselben durch die Einführung ketzerischer Neuerungen in dem zwischen Staat und Kirche bestehenden Verhältnisse unwürdig gemacht habe. Solche Versuche, fügten sie hinzu, würden ohne allen Zweifel den Ruin des Reiches nach sich ziehen und von jeher sei ja auch ein Angriff auf die geistlichen Rechte von allen Synoden als verdammenswerth anerkannt worden. Indem wir diese uns von Rüppell, der als Augenzeuge spricht, mitgetheilten Einzelheiten lesen, kommt es uns vor, als sei hier etwa von Oesterreich und dem Jahre 1867 die Rede, wo beim Streite über die Aufhebung des Konkordates der Klerus der Regierung gegenüber die nämliche Sprache, die nämlichen Argumente gebrauchte. So sehr gleicht sich die Geistlichkeit in allen Theilen unserer Erde.
Der Klerus erreichte seinen Zweck vollkommen, denn Ras Ali schickte sogleich einen seiner Offiziere mit dem Befehle nach Gondar, daß der König augenblicklich das