Berühmte Briefe. Marcus Tullius Cicero
eine Tochter aus wohlhabender Familie, deren Vermögen und Beziehungen – und möglicherweise Ehrgeiz – seine Karriere sehr förderten. Auch seine erwiesenen Fähigkeiten als Anwalt trugen dazu bei, dass Cicero nun die Ämter der römischen res publica jeweils suo anno, also gleich bei Erreichung des vorgeschriebenen Mindestalters, durchlief – eine zumal für einen homo novus unglaubliche Leistung.
Cicero wurde 75 v. Chr. Quästor, und zwar in Roms ältester Provinz, in Sizilien. Von dort aus hatte er durch Ankäufe die Getreideversorgung der Hauptstadt sicherzustellen. Dabei blieb ihm jedoch hinreichend Zeit, auch seine kulturellen Neigungen zu pflegen, und er berichtet selbst davon, wie er auf der Heimreise das Grab des berühmten Mathematikers Archimedes wiederentdeckte (Gespräche in Tusculum 5,64-66). Außerdem zeichnete er sich durch eine besonders korrekte Amtsführung aus, für römische Provinzverwalter keineswegs selbstverständlich, denn für die Ämter gab es kein Gehalt, und die meisten Provinzstatthalter waren daher darauf aus, in ihrer Amtszeit durch Ausbeutung der Provinzen ihre Vermögensverhältnisse aufzubessern. Da Cicero davon weit entfernt war, bestellte ihn die Provinz Sizilien im Jahre 70 zu ihrem Anwalt und Ankläger im Prozess gegen den korrupten und verbrecherischen Provinzstatthalter C. Verres.
Dessen Verteidiger Q. Hortensius hatte eigentlich Q. Caecilius Niger, den damaligen Quästor Verres’, zum Ankläger bestellt wissen wollen, dem er weit überlegen war. Doch Cicero setzte seinen Anspruch, Sizilien vertreten zu dürfen durch. In 50 Tagen sammelte er Beweise vor Ort. Im Prozess besiegte Cicero Hortensius, seinen Rivalen unter den römischen Anwälten und Rednern. Verres, schon in der ersten von fünf vorbereiteten Reden Ciceros von der Beweislast erdrückt, ging noch vor der Urteilsverkündung freiwillig ins Exil, ein durchaus übliches Verfahren in solchen Fällen. Die vier weiteren Reden wurden nicht mehr gehalten, sind aber überliefert. Cicero wurde im folgenden Jahr Ädil. Dieses Amt umfasste die Abhaltung von Spielen und war daher in besonderem Maße geeignet, sich Beliebtheit beim Volk zu verschaffen; seine Tätigkeit als Anwalt konnte Cicero dabei fortsetzen, was auch die Zahl seiner Klienten vergrößerte.
Das zweithöchste reguläre Amt des cursus honoris, das eines Prätors erlangte Cicero 66 v. Chr. Durch Los wurde ihm im Prätorenkollegium ausgerechnet der Vorsitz des Gerichts für Erpressungsangelegenheiten zugewiesen, eine Art des Verbrechens, mit der er ja bereits befasst gewesen war. In der bedeutendsten Rede dieses Jahres, De imperio Cn. Pompei, auch De lege Manilia genannt, sprach er sich dafür aus, den Oberbefehl im Krieg gegen König Mithridates von Pontos dem Feldherrn Cn. Pompeius Magnus zu übertragen, der sich bereits durch die Beseitigung der Seeräuber ausgezeichnet hatte. Nach der Prätur hätte Cicero regulär als Proprätor die Verwaltung einer Provinz übernehmen müssen, ließ sich aber von dieser Pflicht entbinden, da er lieber in Rom blieb und durch öffentliche Auftritte seine Bekanntheit und sein Ansehen förderte. Denn Cicero fasste bereits sein nächstes Ziel fest ins Auge: das Konsulat.
Die Bewerbung folgte im Sommer 62. Außer ihm traten an: P. Sulpicius Galba, L. Cassius Longinus, L. Sergius Catilina und C. Antonius, von denen die beiden ersten politisch nicht ernst genommen wurden und die beiden letztgenannten zwei Politiker waren, sehr wohl dazu bereit, ihre Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen. Cicero nützte dies insofern, als der Senat dadurch veranlasst war, ihn zu unterstützen, da allein von ihm ein ernsthafter Widerstand gegen das Treiben von C. Iulius Caesar und M. Licinius Crassus zu erwarten war, die den Senat entmachten wollten. Cicero hielt gegen Catilina und Antonius die leider nicht erhaltene Rede In toga candida (wörtl.: in der weißen Toga [die nämlich die Amtsbewerber trugen, daher das deutsche Wort: Kandidat])und bekam bei der Wahl die Stimmen aller Zenturien. C. Antonius wurde mit einem kleinen Vorsprung vor Catilina Ciceros Kollege.
Die Erreichung des Konsulats stellte den bisherigen Höhepunkt in Ciceros Leben und politischer Laufbahn dar. Der nächste sollte innerhalb eines Jahres folgen. Zunächst befasste sich Cicero mit den Plänen der Volkstribunen, die schon von vielen Politikern, etwa von den Gracchen 133 und 123 und zuletzt von dem ermordeten Volkstribunen Livius Drusus im Jahre 89 geforderte Landverteilung durchzusetzen. Cicero hielt dagegen vier Reden De lege agraria. Das Konsulat hinderte die Amtsinhaber keineswegs daran, auch ihre Anwaltstätigkeit weiter auszuüben. So verteidigte Cicero im Jahre 63 den aus Gallien zurückkehrenden C. Calpurnius Piso (selbst Konsul 67), der wegen der Tötung eines Mannes aus der gallischen Region Transpadana angeklagt wurde. Obgleich C. Iulius Caesar persönlich gegen Piso aussagte, gewann Cicero den Prozess. Mit seinem früheren Rivalen Hortensius zusammen verteidigte er auch den Senator C. Rabirius, der angeklagt war, den Volkstribunen L. Appuleius Saturnus im Jahre 99 (!) v. Chr. mit Steinwürfen getötet zu haben. Als Ankläger trat Caesars späterer Tribun T. Labienus auf. Auch Rabirius wurde freigesprochen.
Das bedeutendste Ereignis in Ciceros Amtszeit war allerdings die Aufdeckung der Verschwörung, die sein früherer Gegenkandidat L. Sergius Catilina angezettelt hatte, und die Ausrufung zum pater patriae (Vater des Vaterlandes) als Retter der res publica durch den Senat. Seine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Verschwörer wurden ihm jedoch später zum Verhängnis.
Während seiner politischen Laufbahn waren bereits die ersten überlieferten Reden Ciceros entstanden. Als Prosaschriftsteller ist er neben Caesar maßgeblich für lateinische Grammatik und Stil und Vertreter der sog. Goldenen Latinität, der höchsten Blüte der lateinischen Prosaliteratur. Seine Schriften zur Rhetorik und Philosophie entstanden in späteren Jahren, als seine politische Tätigkeit aufgrund des Bürgerkrieges beschränkt wurde.
Die Römische Verfassung sah drei Machtfaktoren in der Republik vor: Die Volksversammlung (mit unterschiedlicher Zusammensetzung, Gliederung und Geschäftsordnung, je nachdem, welche Ämter sie zu wählen bzw. ob sie Gesetze zu erlassen hatte), die Magistrate des cursus honoris (aufsteigend: 20 Quästoren, 4 Ädilen, 8 Prätoren und 2 Konsuln), also die für ein Jahr gewählten Amtsinhaber, die ein bestimmtes Mindestalter aufweisen und das jeweils niedrigere Amt zuvor in einem gewissen zeitlichen Abstand ausgeübt haben mussten. Zur Beschränkung ihrer Macht besaßen sie stets einen bzw. mehrere Kollegen, die gegen ihre Maßnahmen Einspruch erheben konnten, auch durften Konsuln eigentlich erst zehn Jahre nach ihrer letzten Amtszeit erneut in dieses Amt gewählt werden. Ein weiteres Amt war das der Volkstribunen, von denen es insgesamt zehn gab. Sie mussten selbst Plebejer sein, wurden von der Versammlung der Plebejer gewählt und durften Volksversammlungen einberufen, um Gesetzesvorlagen beschließen zu lassen. Außerdem besaßen sie ein Vetorecht gegen die Maßnahmen der Magistrate und des Senates. Dieser bildete den dritten Machtfaktor in der Republik. Er bestand zuerst aus 100, später aus 300, zu Ciceros Zeit aus 600 Mitgliedern, und zwar den ehemaligen Inhabern der Ämter des cursus honoris. Der Senat konnte ebenfalls Beschlüsse fassen und Gesetze erlassen.
Anders als es die makellose Ämterlaufbahn Ciceros andeutet, befand sich die römische Republik während seiner politischen Tätigkeit bereits in einer tiefen Krise, deren Beginn von den Historikern in der Regel mit den Brüdern und Volkstribunen Tiberius und Gaius Sempronius Gracchus angesetzt (ab 133 v. Chr.) wird. Die Krise zeigte sich äußerlich z. B. darin, dass Machtbeschränkungen wie das Verbot der Wiederwahl in die Ämter des cursus honoris sowie in das Volkstribunat nicht mehr eingehalten wurden, so ließ sich z. B. im Jahr 133 v. Chr. Tiberius Gracchus als Volkstribun wiederwählen, und Ciceros Landsmann und entfernter Verwandter C. Marius war in den Jahren 107 bis 100 siebenmal Konsul. Einzelne Personen vereinigten so mehr Macht und Einfluss in der res publica auf sich, als es die Konzeption der Verfassung eigentlich vorsah. Vor allem aber bildeten sich während der Krise immer stärker zwei rivalisierende politische Richtungen (nicht Parteien im heutigen Sinne) heraus: die eine, Popularen genannt, deren Vertreter vor allem durch das Amt der Volkstribunen und durch Gesetze der Volksversammlung, aber durch Ausübung ihres Vetorechts im Senat ihre Interessen durchsetzen wollte, die andere, Optimaten genannt, die vor allem mit den Instrumenten des Senates Politik machen wollte. Schließlich wurden mit dem Ersten Triumvirat im Jahre 60 (Caesar, Pompeius, Crassus) die drei alten Machtfaktoren Volk, Magistrate und Senat entweder vollkommen instrumentalisiert bzw. einfach ausgehebelt.
Ciceros ganzes Bestreben bestand in der Rettung der republikanischen Verfassung. Dabei neigte er innerlich eher zur Seite der Optimaten, obwohl – oder vielleicht gerade – weil er aus dem Ritterstand in die Nobilität aufgestiegen war und sich die verdiente Anerkennung gerade