Der Bewohnerbeirat. Siegfried Räbiger

Der Bewohnerbeirat - Siegfried Räbiger


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      Aktiv altern in NRW und überall

      www.unser-quartier.de/oberhausen

       Siegfried Räbiger

       Der Bewohnerbeirat

       zur Unterstützung von Bewohnern, Angehörigen und Interessierten in Pflegeeinrichtungen

      © 2020 Siegfried Räbiger

      Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN
Paperback:978-3-347-07276-3
Hardcover:978-3-347-07277-0
e-Book:978-3-347-07278-7

      Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

      Der Bewohnerbeirat

      zur Unterstützung von Bewohnern, Angehörigen,

      und Interessierten in Pflegeeinrichtungen

       Inhaltsverzeichnis

      Einleitung

      Vorwort

      Rechtliche Grundlage

      Bewohnerbeirat

      WTG-Aufsicht (Heimaufsicht)

      Der Medizinische Dienst (MDK)

      Seniorenvertretung

      Qualitätsmanagement

      Der Beirat der Einrichtung

      Aufgaben des Bewohnerbeirats

      § 11 Mitbestimmung des Beirates

      § 12 Mitwirkung des Beirates

      Ehrenamtler kein Ersatz für mangelnde Pflegekräfte!

      § 13 Grundsätze der Zusammenarbeit

      Blick in die Praxis

      Anhörung

      Mitbestimmung

       Mitwirkung

      Die Vergütungssätze

      Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)

      Zukunft gestalten

      Die Zukunft muss aktiv gestaltet werden.

      Seniorenvertretung in den Kommunen

      Kommunale Konferenz Alter und Pflege

      Gemeinsame Interessenvertretung der Pflegeinrichtungen

      Bewohnerbeirat in der Einrichtung

      Abbildungen / Schaubilder

      Anlagen

      Literaturverzeichnis

      Anmerkungen

       Einleitung

      Alle reden, nicht erst seit der Corona Epidemie, vom Notstand in der Pflege. Neue Gesetze werden am Fließband erlassen. Die bereits ständig gestiegenen und zukünftig weiter steigenden Heimentgelte belasten, durch gleichbleibende Festbeträge der Pflegekassen, allein die Bewohner. Das Bundessozialgericht mahnt, mit Urteil vom 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R1, die jahrzehntelange Missachtung der Mitwirkung des Bewohnerbeirates bei der Entgelterhöhung an. Gesetze zu Gunsten der Bewohner werden oft nicht umgesetzt. Über 70.000 Heimbeiräte suchen vergebens Hilfe bei „Dr. Google“ oder in der Literatur. Beiräte aus circa 30 Einrichtungen versichern sich derzeit als Gremium der Hilfe des Pflegeschutzbundes BIVA e.V. Die gesetzlichen Rechte werden nur zur Geltung gelangen, wenn sie bekannt und im Bewusstsein sind. Nur dann können sie nicht weiter missachtet und formal gegen Betroffene genutzt werden.

      Pflegeeinrichtungen sollten keine profitorientierten Orte, keine Industrieunternehmen sein, die allein auf Effizienz ausgerichtet sind und die pflegebedürftigen Bewohner als Erlösbringer ausnutzen. Verträge gehen von gleichwertigen Partnern aus, was bei fehlendem Angebot und steigender Nachfrage nicht gegeben ist. Um beidseitige Zufriedenheit zu erreichen, ist ein notwendiger Ausgleich zwischen allen Beteiligten auf Augenhöhe erforderlich. Es bedarf vordringlich zufriedener Mitarbeiter mit Empathie und Vertrauen, damit sich die Bewohner gut aufgehoben fühlen.

       Demokratie als Erfolgsfaktor

      Wie die Mitwirkung auf Seiten der Mitarbeiter durch das Betriebsverfassungsgesetz oder adäquaten Regelungen vorgesehen ist, wurde die Mitwirkung der Bewohner mit Beginn der Pflegeversicherung 1995 formal zur Unterstützung der Bewohner ausgestaltet. So hat die Unterschrift des Bewohnerbeirates unter das Erhöhungsverlangen der Heimentgelte eine direkte Auswirkung auf alle derzeitigen und zukünftigen Bewohner. Beiräte sind gut beraten, ihre Beschlüsse allen Bewohnern und Angehörigen zeitnah zur Kenntnis zu geben.

      In den 25 Jahren des Bestehens des SGB XI hat sich die Bewohnerstruktur erheblich verändert. In den Einrichtungen wird es immer schwieriger, jedes zweite Jahr Kandidaten für den Beirat zu finden. Um dem Gesetz zu ihrem Vorteil Folge zu leisten, gehen Einrichtungsträger oft zur Ausnahme einer Sprecherwahl über.

      Die Aufsichtsbehörden sehen ihre Aufgabe hauptsächlich in der Beratung und Unterstützung der Einrichtungen. Der in den Landesregelungen vorgesehene Verbraucherschutz, durch Öffnung für außenstehende Beiratsmitglieder, wird verschwiegen und ist deshalb unbekannt. Die vorrangig geforderten Senioren(bei)räte in den Kommunen nehmen ihre notwendigen Aufgaben der Unterstützung bisher in den Einrichtungen und den Gremien, oft aus fehlender Kenntnis der Möglichkeiten, sehr selten wahr.

      Mit dieser Schrift soll eine erste Übersicht und Einsicht, eine Arbeitsgrundlage geboten werden, um die Möglichkeit des notwendigen Interessensausgleiches zwischen Einrichtungsbetreiber und Bewohner zu befördern. Senioren und Pflegebedürftige werden in der Diskussion und Krankheiten schnell von interessierter Seite als (Hoch-) Risikogruppe eingestuft. Bürger unterstellen als selbstverständlich, dass die entsprechenden Schutzmöglichkeiten gewährleistet sind. Anspruch und Wirklichkeit fallen oft auseinander. Sei es, dass der gesetzliche Schutz nicht umgesetzt, nicht entsprechend beachtet wird oder sei es, dass eine Vorsorge gar nicht gegeben ist. Als Beispiel: das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, (Infektionsschutzgesetz IfSG)2 Stand 27.3.2020, sieht weiterhin für stationäre Altenhilfeeinrichtungen keine Pflicht für Hygienepläne vor, §§ 23, Abs.5 noch 33 IfSG. Es wird auf die örtlichen Gesundheitsämter verwiesen.

      In öffentlichen Pressemeldungen sind Nachrichten über stationäre Einrichtungen selten, wenn überhaupt werden Nachrichten des Betreibers übernommen. Öffentlichen Beschwerden von Angehörigen oder negative Presse wird häufig mit allen rechtlichen Möglichkeiten durch die Betreiber entgegengetreten.

       Ist dies der Macht der Betreiber,

       den zu refinanzierenden Kosten geschuldet?

      Pflegeeinrichtungen in jeglicher Ausgestaltung und Angebotsform dürfen durch desinteressierte Mitbürger kein Ort des Grauens werden, sie müssen behütete, lebenswerte Einrichtungen sein. Wer weiß schon, ob er oder sie nicht den Schutz über kurz oder lang selbst benötigen. Kommunalpolitiker, insbesondere Senioren(bei)räte, müssen sich mit größeren Entgeltsteigerungen in den Pflegeeinrichtungen schnellstens auseinandersetzen. Die Mehrkosten, können durch die Bewohner nicht mehr getragen werden, fallen letztendlich den Kommunen zur Last. Die Möglichkeit sich in Bewohner(bei)räte wählen zu lassen, ist ein notwendiger erster Schritt, um sich mit der akuten Altenhilfeplanung aktiv auseinander zu setzen.

      Von der gebotenen Mitwirkung profitieren alle, Unternehmen, Beschäftigte,


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