Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Marcellus Schmidt

Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland - Marcellus Schmidt


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       Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland

      Zuständigkeit | Verfahren | Besonderheiten

      Von Marcellus Schmidt

      Assessor iur.

      Mag. iur. (Heidelberg)

      © 2020 Marcellus Schmidt

      2., völlig neu bearbeitete Auflage

      Umschlagfoto: © by apops – Fotolia

      Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN
Paperback:978-3-347-00914-1
Hardcover:978-3-347-00915-8
e-Book:978-3-347-00916-5

      Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

       Inhaltsverzeichnis

      Vorwort zur 2. Auflage

      Das Angebot

      A. Besondere Verbraucherschlichtungsstellen

       I. Privatrechtlich organisierte Stellen

       Versicherungsombudsmann

      Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

      Schlichtungsstelle beim deutschen Sparkassen- und Giroverband

      Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg

      Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

      Ombudsmann der privaten Banken

      Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB)

      Schlichtungsstelle Bausparen

      Ombudsstelle Sachwerte und Investmentvermögen

      Ombudsstelle für Investmentfonds

      Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

      VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.

      Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung

      söp Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr

      SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle

      Schlichtungsstelle Nahverkehr

      Schlichtungsstelle Energie

      Verbraucherschlichtungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen

      II. Behördliche Stellen

       Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

      Verbraucherschlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur

      Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

      Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

      Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

      Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

      B. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen

       Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V.

      Universalschlichtungsstelle des Bundes

      Anwaltliche Verbraucherschlichtungsstelle NRW e. V.

      C. Weitere Einigungs- und Schlichtungsstellen

       Kfz-Schiedsstellen

      SCHUFA Ombudsmann

      Andere Einigungs- und Schlichtungsstellen

      D. Das Europäische Netzwerk Schlichtungsstellen Finanzdienstleistungen (FIN-NET)

      Anhang

       Vorwort zur 2. Auflage

      Dieses Buch stellt alle Verbraucherschlichtungsstellen vor. Es dient allgemein der Orientierung und unterstützt den Leser dabei, in einer Verbraucherstreitigkeit außergerichtlich seine Rechte zu wahren.

      Schlichtungsstellen bilden das Rückgrat der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie wurden und werden zwangsweise oder freiwillig für bestimmte Streitigkeiten eingerichtet. Ihr Zweck ist es, durch Einsatz eines neutralen Dritten, eines Streitmittlers, eine sachgerechte Einigung zwischen Konfliktparteien herbeizuführen.

      Die Streitbeilegungsverfahren führen zumeist mit der Materie vertraute Fachleute, die aber in der Regel über keine Entscheidungsgewalt verfügen. Die zugehörigen Verfahrensordnungen sehen allerdings in einigen Fällen vor, dass Schlichtungssprüche verbindlich sind. Ein Beispiel sind private Banken, die dem Ombudsverfahren der privaten Banken angeschlossen sind – sie akzeptieren Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro.

      Verbrauchern steht – auch nach einem Spruch der Schlichtungsstelle – immer der Rechtsweg offen. Für sie sind die Verfahren auch stets gebührenfrei.

      Alle Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung kann der Verbraucher eigenständig betreiben, keine Stelle schreibt juristische Vertretung vor. Bei einem Konflikt um Finanzdienstleistung und bei höherem Streitwert kann es hingegen sehr sinnvoll sein, schon für das Schlichtungsverfahren Rechtsrat einzuholen und einen Rechtsanwalt als Beistand bzw. Interessenvertreter zu beauftragen. Die Schlichtungsstellen selbst erbringen ausnahmslos keine Rechtsberatung.

      Eine Variante der außergerichtlichen Streitbeilegung soll nicht unerwähnt bleiben: die Mediation.1 Dieses Verfahren bietet die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer aktiv zusätzlich an und setzt hierfür Zertifizierte Mediatoren ein.

      1 Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein eigenständiges Verfahren, das für sehr viele Konfliktbereiche geeignet ist. In einem vertraulichen und strukturierten Verfahren streben die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an.

       Das Angebot

      Gibt es Streit aus einem Vertrag zwischen einem Unternehmer2 und einem Verbraucher3 (oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses) und soll dieser Streit bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle beigelegt werden, eröffnen sich mehrere Varianten.

       Empfehlungen zum richtigen Vorgehen:

      Es sind Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen (Abschnitt B) und solche mit einer eingeschränkten Zuständigkeit eingerichtet, die das Buch als Besondere Schlichtungsstellen (Abschnitt A) vorstellt. Bei Letzteren handelt es sich um branchenspezifische Einrichtungen. Eine weitere Unterscheidung sind privatrechtlich organisierte und behördliche (staatliche) Verbraucherschlichtungsstellen. Das System der Verbraucherschlichtung hat den privatrechtlich organisierten Verbraucherschlichtungsstellen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt.

      Dabei ist zu beachten: Nicht jede Schlichtungs-, Vermittlungs-, Einigungs-, Beschwerde-, Schieds-, Ombudsstelle ist eine Verbraucherschlichtungsstelle. „Verbraucherschlichtungsstelle“ ist vielmehr ein geschützter Begriff. Nach gesetzlicher


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