Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie. Andreas Kislinger

Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie - Andreas Kislinger


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Phänomene konnten sich erst nach den Agrargesellschaften herausbilden: Durch die Ständehierarchie in den Agrargesellschaften war die kulturelle Übereinstimmung der Mitglieder des politischen Verbandes und somit Nationalismus unmöglich (vgl. Ionescu 2011, S. 49).

      Prozesse der Staatsbildung und des Staatszerfalls

      Wenn man den frühen Beginn der Moderne auf 1800 datiert, umfasst die Vormoderne gemäß WIKIPEDIA ('Vormoderne') die Zeit vor der Moderne, also zum Beispiel auch schon die Antike, das Mittelalter und die Neuzeit.

      Die Anfänge der Entwicklung des modernen Staates und zum modernen Staat sind in einzelnen Entwicklungsschritten und -komponenten identifizierbar und verortbar.

      "An der Schwelle von Vormoderne zu Moderne kumulierten zahlreiche Entwicklungsstränge in einem Prozess, in dem der moderne Nationalstaat entstand, den Jellinek...als Einheit aus Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk charakterisiert hat.. Mit dieser juristisch etablierten Dreidimensionalität des Staatsbegriffs (Drei-Elemente-Lehre) ergibt sich die Variationsbreite der Legitimitätsfrage...

      Sind Territorialität, Gewalt und Staatsvolk die konstitutiven Kriterien eines Staates, stellen sie zugleich auch Modi dar, die nicht nur als Legitimation, sondern auch als Delegitimation dienen können, sind also ihrem Wesen nach ambivalent und nur als funktionale Kategorien konstitutiv für den abstrakten Staat, während sie als substantielle Kategorien konkrete Staaten auch desavouieren können...(SALZBORN 2011, S. 480)."

      Einerseits sind die drei Kategorien Territorium, Gewalt und Staatsvolk die Bedingungen für den Aufbau des Staates, auf welchem dieser sich gründet und fußt, andererseits ist es die Bedingung der Unterjochung und Zerstörung von Volksgut und -anteilen, die nach innen und außen ihre Zerstörungskraft entfalten muss, um wirksam sein zu können.

      Besonders in den Entstehungsphasen von Staaten werden Kriege geführt, REINHARD (2007, S. 77) bezeichnet sie in Bezugnahme auf Johannes Burkhardt als Staatsbildungskriege, bei denen sich die werdenden Staaten mit überstaatlichen Ordnungsvorstellungen auseinandersetzten, wie diese "etwa unter dem Schlagwort der spanischen und französischen 'Universalmonarchie' gehandelt wurden" (s.o. S. 78).

      In Zeiten der Monarchie kristallisierte sich gewaltsam heraus, wie sich nach innen die Gewichte zwischen der Krone und den Ständen zu organisieren hatten (s.o.).

      Staatsbildungskriege und die dafür nötige Rekrutierung von Kampftruppen gehören zu den ersten allgemeinen, kollektiven und arbeitsteiligen Organisationsleistungen der bis dahin lose gekoppelten Bevölkerungseinheiten. Diese Organisationsleistung kann ohne kollektiv-nationale Willensbildung nur schwer gedacht werden.

      Indem Kriege geführt werden, bilden sich Staaten heraus, das heißt das Prozesshafte steht immer schon im Vordergrund bei der Erklärung der Bildung und des Zustandekommens von Staaten.

      Dieser (Entwicklungs-)Prozess des Zustandekommens eines Staates lässt sich in mehrere sozialpsychologische Variablen zerlegen: Die Verdinglichung des Staatsvolkes – die Entfremdung des Staatsvolkes, die da sind die psychologischen Auswirkungen von staatlicher Gewaltanwendung – die kognitiven Rechtfertigungsfiguren der Staatsherrschaft und die Verteilungsorganisation der herrschaftseigenen Legitimitätsüberzeugungen.

      Als zentrale psychologische Variable lässt sich in diesem Staatsbildungsprozess die Entfremdung durch und in Form von Verdinglichung anführen, die die primäre Funktion der Gewalt und Herrschaft bei den Beherrschten erzeugt.

      Die Entfremdung ist deren Reaktion auf die meisten der Ergebnisse der Nutzungs- und Rechtfertigungsanstrengungen der herrschenden Elite großteils als widerrechtlich zu kennzeichnenden ursprüngliche Tendenz, die Macht an sich zu reißen und diese für längere Zeit erfolgreich zu beanspruchen; unter dem nur sehr eingeschränkt gültigen Vorwand und der nur sehr eingeschränkt gegebenen Legitimation, das allgemeine Interesse zu vertreten und sicher zu stellen.

      Die staatliche Funktion der Gewalt ist schwerer messbar als die Form von Gewalt, die in kleineren Strukturen stattfindet, wie zum Beispiel in Unternehmen oder Familien. Oft ist der zeitliche und räumliche Abstand zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Einsatz staatlich-regulativer Maßnahmen langatmiger als bei den direkt beobachtbaren Formen von Gewalt.

      Der Zusammenhang und das Nachvollziehen von Kontingenzen ist im Allgemeinen zeitlich weitgespannter und abstrakter, da diese sich nur sehr vermittelt in Form bürokratischer Regeln in späteren, scheinbar unzusammenhängenden Handlungen, vollziehen und darstellen.

      Den Prozess, bei dem eine erste Form des Staates hervorgeht, bestimmt BASSO (1975, S. 16f) mit den Kategorien Arbeitsteilung, Entäußerung, Usurpation und Klassenunterdrückung. Aus einer unspezifisch gedachten gesellschaftlichen Situation geht in einem Prozessverlauf, der durch die Kategorien eingegrenzt ist, eine Form von Staat hervor:

      "Die Arbeitsteilung entspricht der Tendenz oder dem Zwang, bestimmte gesellschaftliche, militärische oder religiöse Aufgaben von allgemeinem Interesse bestimmten Personen zu übertragen, die dazu qualifiziert sind oder es zu sein scheinen. Zur Entäußerung kommt es, weil sich die Träger dieser Funktionen als besonderes Organ konstituieren, das mit spezifischen Vollmachten ausgestattet ist...

      Natürlich ziehen sie weiterhin die ganze Gemeinschaft dazu heran, ihre Aufgaben wahrzunehmen (Kriege, öffentliche Arbeiten...), sowohl in Form persönlicher Leistung als auch in Abpressung von Mehrarbeit durch Steuern, Abgaben, Wegegeld, Frondienste, usw.."

      Der von Hegel eingebrachte Begriff der Entäußerung wird von Marx im Sinne von Verdinglichung und Entfremdung verwendet (WIKIPEDIA, 'Entäußerung, Marx'). Zur Verdinglichung und Entfremdung kommt es bereits im Verlauf und auch als Folge erster Spezialisierung und betriebswirtschaftlicher Organisation von Staatsfunktionen.

      "Der Prozeß der Usurpation [in Besitz nehmen, widerrechtlich die Macht an sich reißen] ergibt sich daraus, daß die Träger der politischen Macht sich als Vertreter des allgemeinen Interesses darzustellen und damit ihre Herrschaft und ihre Macht zu rechtfertigen suchen...(BASSO 1975, S. 17)"

      Bezüglich des Prozesses der Klassenunterdrückung, der bereits in den Anfangsstadien des Territorialstaates, der scheinbar naturgesetzlich und ganz zwangläufig auftritt, kann man von folgendem Schema von Marx ausgehen, der auf den elementaren Umstand hinweist, dass die Klassengesellschaft im Wesentlichen dichotom ist und heute seit jeher aus den oppositionellen Interessengemeinschaften Herrschern und Beherrschten besteht (vgl. WIKIPEDIA, 'Soziale Klasse').

      Ob die für die Entstehungsphasen von Staaten charakteristischen Kriege geführt werden, entscheidet in Staaten mit deren hierarchisch aufgebauten Gesellschaften eine herrschende, häufig transnationale Klasse, und stellt die dafür nötigen Mittel bereit, die sie durch monetäre und substanzielle Abschöpfung aus dem Volkseigentum und dem psychischen Apparat des Volkes generiert. – Den mittelalterlichen Adel führt MANN (1998, S. 47) als Beispiel einer herrschenden, transnationalen Klasse an:

      "Beispiel für eine transnationale Klasse ist der mittelalterliche Adel, dessen Verwandtschaftsverbände sich über ganz Europa erstreckten und der nicht nur seine eigene Klassendiplomatie betrieb, sondern auch viele Kriege führte."

      REINHARD (2007, S. 78) beschreibt die abendländische Kriegskultur, ausgehend von der Antike, und unterscheidet dabei vier Punkte:

      "[E]rstens die Disziplin geschlossener Infanterieformationen, zweitens der Wille zur Vernichtung der gegnerischen Kampfkraft (was nicht unbedingt auf die Tötung der Feinde hinauslaufen musste), drittens das Streben nach technischer Überlegenheit..., viertens die wirtschaftliche und politische Fähigkeit, dafür die nötigen Ressourcen zu mobilisieren."

      Spätestens ab dem Mittelalter, in dem es nur den Begüterten möglich war, die persönlichen Rüstungen zu finanzieren, kämpft später in den Fürstentümern, Reichen und Staaten das gemeine Fußvolk, allen voran die Männer, zum Beispiel in den ersten Reihen der Infanterie. Davon abgehoben, die Ritter und später allgemein die Kommandierenden, entstammen nicht dem Fußvolk (vgl. WIKIPEDIA, 'Geschichte


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