Tagebücher der Henker von Paris. Henry Sanson
von Amblise und von Vaterseite der Neffe des vorgenannten Grafen Ambrosius von Horn ist;
dass er selbst unter einer Krankheit gelitten hat, welche sowohl die brabantischen Ärzte als auch das richterliche Personal der österreichischen Niederlande dahin beurteilt haben, dass sie ganz den Charakter einer Verstandesschwächung besitze, wie die beigefügten Belege besagen;
5. dass, wenn die Unterzeichneten sich nicht auf eine Diskussion über den Grund und die Formen des gegen besagten Grafen Anton von Horn erlassenen Urteils einlassen, dies einzig und allein der Gebühr wegen unterbleibt und keineswegs aus Achtung und Respekt vor dem richterlichen Ausspruche, wobei sie sich alle vernünftigen Mittel, zugunsten ihres besagten Verwandten Gerechtigkeit zu erhalten, vorbehalten.
Aus diesen Gründen möge es Eurer Königlichen Hoheit gefallen, von dem Könige, unserem erhabenen Herrn, Aufhebung der gegen ihn durch das Urteil des Gerichtshofes ausgesprochenen Strafe zu erlangen.
Wir sind in Ehrfurcht Eurer Königlichen Hoheit sehr ergebene und gehorsame Diener und Dienerinnen:
Claude, Prinz von Ligne; Jean de Croy, Herzog von Havré; Anne Léon de Montmorency; Joseph de Mailly, Marquis von Harcourt; Louis, Sire und Marquis von Créquy; Procope, Graf von Egmont und Herzog von Geldern und Cleve; Erzbischof Prinz von Embrun; Joseph von Lothringen, Prinz von Guise; Carl Herzog von Tremouille und Prinz von Tarent; Carl von Lothringen, Prinz von Montlaur; Erzbischof Herzog von Reims; Carl von Lothringen, Sire von Pons; Guy Chabot, Graf von Jarnac; Charles Roger, Prinz von Courtenay; Anne von Tremouille, Graf von Taillebourg; René von Froullay, Marschall und Graf von Tessé; Kardinal von Gesvres-Luxemburg; Anton von Tremoille, Herzog von Noirmontier, sowohl in seinem wie im Namen von Franz, Kardinal von Tremoille, Erzbischof und Herzog von Cambray; Louis von Rohan, Prinz von Soubise und Espinoy; Anton Nompar von Caumont, Herzog von Lauzun; Louis von Bauffremont, Marquis und Graf von Listenois; Emanuel Theodor Latour d'Auvergne, Herzog von Bouillon, Albret und Château-Thierry; Hugo von Créquy, Stiftsamtmann von Tournay; Armand Gaston, Kardinal von Rohan; Heinrich de la Tour-d'Auvergne, General-Abt von Cisteaux; Louis von Mailly, Marquis von Neste; Heinrich Nompar von Caumont, Herzog von La Force; Louis von Rougé, Marquis von Plessis-Bellière; Franz von Lothringen, Bischof und Graf von Bayeux; H. von Gontaut-Biron für seinen kranken Vater; Carl von Rohan, Prinz von Guémènée; Louis von Bourbon, Graf von Busset; Emanuel von Bayern; Louis, Herzog von Rohan-Chabot; Paul von Montmorency, Herzog von Chastillon; Just von Wassenaer, Burggraf von Leyden; Clara Eugenie von Horn von Montmorency-Logny; Maria von Créquy, Prinzessin von Croy; Charlotte von Savoyen; Henriette von Durfort-Duras, Gräfin von Egmont; Victoria von Froullay, Marquise von Créquy; Charlotte von Lothringen-Armagnac; Genoveva von Bretagne, Prinzessin von Courtenay; Maria Therese von Montmorency, Gräfin von Dreux-de Nancré; Helene von Courtenay, Marquise von Bauffremont; Maria von Gouffier, Gräfin von Bourbon-Busset; Blanca von Lusignan, Äbtissin von Saint-Pierre; Charlotte von Mailly, Prinzessin von Nassau Maria Sobieska, Herzogin von Bouillon-d'Albret; Franziska von Noailles, Prinzessin von Lothringen; Maria von Créquy, Gräfin von Tarnac; Margarethe von Ligne und Aremberg, Marquise Staatswitwe von Bergen-op-Zoom; Elisabeth von Gonzaga, Herzogin von Mirande; Prinzessin Olympia Gonzaga; Maria von Champagne, Gräfin von Choiseul; Anna du Guesclin, Staatswitwe von Goyon.«
Alle Unterzeichner des Gesuches hatten sich nach dem Palais Royal begeben, aber der Regent wollte nur eine Deputation von ihnen empfangen. In bezug auf eine vollständige Begnadigung zeigte er sich unbeugsam, und nur mit viel Schwierigkeiten kam man dahin, ihm das Versprechen einer Strafumwandlung zu entreißen, d. h. der Enthauptung statt der Strafe des Rades.
Man verlor sich in Vermutungen über die Gründe dieser Unerbittlichkeit des Regenten; man wollte darin einen persönlichen Hass dieses Prinzen gegen den jungen Grafen sehen. Sogleich verbreitete sich eine Geschichte, die vielen Glauben fand, durch die ganze Stadt.
Herr von Horn, jung, schön und wohlgestaltet, hatte durch seine galanten Abenteuer etwas Aufsehen gemacht.
Wie man weiß, waren die Sitten am Hofe Philipps von Orléans mehr als leicht, und viele Schönheiten, die sehr an der Mode waren, sollen sich gegen den jungen fremden Herrn nicht sehr grausam gezeigt haben. Man nannte darunter sogar den Namen der Frau von Parabere und erzählte, dass der Regent eines Tages Herrn von Horn in verdächtiger Unterhaltung mit der schönen Marquise überrascht, in seiner Wut ihm mit einer drohenden Gebärde die Tür gezeigt und nur gesagt habe: »Gehen Sie!« worauf der Graf in nicht weniger stolzem Tone und mit großer Geistesgegenwart erwidert haben sollte:
»Monseigneur, unsere Vorfahren würden gesagt haben: Gehen wir!«
An diese, gleichviel ob wahre oder falsche Anekdote wollte man den Ursprung einer tiefen Feindschaft knüpfen, welche der Regent gegen einen Nebenbuhler empfand, dem er seitdem den Tod geschworen.
Gewiss ist dagegen, dass die erbittertsten Feinde des Grafen von Horn, der Generalkontrolleur der Finanzen, Law, und Dubois, der erste Minister, waren, die damals alles über den Geist des Regenten vermochten. Der Kredit der Aktien der königlichen Bank und der Mississippi-Gesellschaft begann zu wanken; sie glaubten das Blendwerk wieder herzustellen, indem sie unerhörte Strenge für die Bestrafung eines Mordes und Diebstahls anwandten, deren Beweggrund die Begierde nach diesen Wertpapieren gewesen zu sein schien.
Der Besuch der Frau von Parabere war nicht der einzige, den Charles Sanson des Grafen von Horn wegen erhielt. Am zweitnächsten Tage kam auch der Marquis von Créquy, der der Anstifter und Organisator aller zur Rettung des Jünglings versuchten Schritte gewesen war, zu meinem Vorfahren. Er sprach zu ihm gar nicht von der Möglichkeit einer Flucht, mochte er nun die Hoffnungen der Marquise in dieser Beziehung gar nicht kennen oder kannte er sie, ohne sie zu teilen; aber er schien keineswegs an dem Worte des Regenten zu zweifeln und glaubte fest, dass der Graf enthauptet werden würde.
Er zeigte Charles Sanson sogar einen Brief, den der Herzog von Saint-Simon an den Herzog von Havré geschrieben hatte und in dem seine Versicherungen aus guter Quelle bestätigt zu werden schienen, denn der Herzog von Saint-Simon galt dafür, dass er das ganze Vertrauen des Regenten besitze.
So deutlich die Ausdrücke dieses Briefes Herrn von Créquy erschienen, erweckten sie in Charles Sanson doch unbestimmte und traurige Ahnungen.
Herr von Créquy wollte nun das Schwert sehen, welches zur Hinrichtung dienen würde. Er erbleichte, als mein Ahne ihm diese große, glänzende und spitzige Stahlklinge mit zwei Schneiden zeigte, die man kaum mit dem Namen Waffe beehren konnte. Auf der einen Seite des Schwertes findet sich das Wort »Justitia« eingraviert, auf der anderen ein Rad, das Emblem der Hinrichtung. Es war dasselbe Schwert, das zur Hinrichtung des Chevaliers von Rohan gedient hatte.
Herr von Créquy, der nur mit Mühe die Tränen zurückhalten konnte, bat Charles Sanson, bei der Erfüllung seiner schrecklichen Pflicht so viel Schonung, als ihm erlaubt sei, anzuwenden, nur den Hals des Delinquenten zu entblößen und, bevor er den entsetzlichen Streich führe, abzuwarten, bis jener sein letztes Gebet vollendet und die Absolution von dem Priester, der ihn begleitete, empfangen haben würde.
Als Herr von Créquy aufbrach, wollte er, wie Frau von Parabere, meinem Ahnen eine Summe als Belohnung für die beanspruchten Dienste anbieten; er überreichte ihm eine Rolle mit hundert Louisdor und bat dringend, sie anzunehmen.
Mein Ahne blieb, ebenso wie bei der Marquise, unerschütterlich in seiner Weigerung.
Herr von Créquy schien gerührt und ging, ohne weiter in meinen Ahnen zu dringen.
Der Marquis hatte sich kaum seit einigen Stunden entfernt, als Charles Sanson den Befehl erhielt, am anderen Morgen um sechs Uhr den Grafen Anton von Horn aus der Conciergerie abzuholen, um ihn, sobald er aus der Torturkammer gekommen sein würde, auf den Grèveplatz zu führen und das Urteil des Parlaments seinem ganzen grausamen Inhalte nach zu vollstrecken. Die Ahnungen meines Vorfahren hatten sich also vollkommen bestätigt: der Regent hatte sein gegebenes Wort gebrochen; Law und Dubois hatten über den Herzog von Saint-Simon und den ganzen Adel, die sich dieser Sache so warm angenommen hatten, gesiegt.
Mein Ahne fühlte sich ganz vernichtet; der Befehl enthielt nicht einmal jene geheime Klausel, die dem Verurteilten die schrecklichsten Qualen ersparte, indem sie dem Scharfrichter befahl, ihn zu erdrosseln, bevor er ihm