Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat, Band 1. Augustinus von Hippo
den Senat gerade zum Gegenteil, weil er der Ansicht war, daß ein Tausch der Gefangenen dem römischen Staat nicht fromme. Und nachdem er den Senat davon überzeugt hatte, wurde er von den Seinigen nicht genötigt, zu den Feinden zurückzukehren, sondern er tat dies freiwillig, weil er seinen Schwur halten wollte. Die Feinde aber töteten ihn unter ausgesuchten und schauerlichen Martern; sie schlossen ihn in aufrechter Stellung in einen engen hölzernen Behälter ein, der rings mit sehr spitzigen Nägeln gespickt war, so daß er sich nach keiner Seite hin ohne die furchtbarsten Schmerzen anlehnen konnte, und quälten ihn so durch Entziehung des Schlafes zu Tode. Gewiß, mit Recht rühmt man eine Tugend, die sich stärker erwies als ein so schreckliches Unheil. Und zwar hatte er bei den Göttern geschworen; und das Verbot ihres Kultus soll nun dieses Unglück über das Menschengeschlecht gebracht haben! Ja, wenn sie, die doch verehrt wurden, um das zeitliche Leben glücklich zu gestalten, über einen schwurtreuen Mann solche Strafen verhängten oder kommen ließen, was konnten sie denn da einem Meineidigen in ihrem Zorn noch schlimmeres antun? Doch warum ziehe ich nicht nach beiden Seiten meinen Schluß? Zweifellos verehrte Regulus die Götter und zwar so, daß er aus Treue gegen seinen Eid weder in seinem Vaterland blieb noch sich von dort irgend anderswohin begab, sondern keinen Augenblick Bedenken trug, zu seinen heftigsten Feinden zurückzukehren. Wenn er das als ersprießlich für das zeitliche Leben erachtete, das für ihn einen so entsetzlichen Ausgang nehmen sollte, so täuschte er sich ohne Zweifel. Denn gerade sein Beispiel lehrt, daß die Götter ihren Verehrern zur irdischen Glückseligkeit nichts nütze sind, da er ja, obgleich ihrem Kult ergeben, besiegt und gefangen genommen und schließlich, weil er genau so handeln wollte, wie er bei ihnen geschworen hatte, mit einer neuen, ganz unerhörten und schauderhaften Strafart gepeinigt und getötet wurde. Wenn aber die Verehrung der Götter die Glückseligkeit nach diesem Leben als Lohn verleiht, warum verleumdet man dann die christlichen Zeiten, als wäre der Stadt jenes Unheil widerfahren, weil sie die Götter nicht mehr verehrt, da sie doch bei der eifrigsten Verehrung der Götter ebenso unglücklich werden konnte wie Regulus war? Man müßte sich nur eben gegen die sonnenklare Wahrheit in staunenswerter Blindheit so töricht sperren, daß man behaupten wollte, es könne wohl ein einzelner Mensch, nicht aber ein ganzer Staat, der die Götter verehre, unglücklich sein, weil nämlich die Macht ihrer Götter viele zu Schutzen eher imstande sei als einzelne, während doch die Vielheit eben aus einzelnen besteht.
Wendet man nun ein, daß Regulus auch in der Gefangenschaft und in den leiblichen Martern durch seelische Tugend habe glücklich sein können, gut, dann soll man eben die wahre Tugend anstreben, damit durch sie auch der Staat glücklich sein könne. Denn der Staat schöpft sein Glück aus derselben Quelle wie der Mensch, da er ja weiter nichts ist als eine einträchtige Vielheit von Menschen. Ich rede daher vorerst noch nicht darüber, welcher Art bei Regulus die Tugend war; für jetzt genügt es, daß die Gegner durch dieses berühmte Beispiel zu dem Eingeständnis gedrängt werden, daß man die Götter nicht um leiblicher Güter noch um dessen willen, was äußerlich an den Menschen herantritt, zu verehren brauche, da ja auch er lieber alles dessen entbehren als die Götter beleidigen wollte, bei denen er geschworen hatte. Was machen wir doch mit Leuten, die sich rühmen, einen solchen Bürger gehabt zu haben, und schaudern bei dem Gedanken, einen solchen Staat zu haben? Schaudern sie aber dabei nicht, dann sollten sie doch zugeben, daß ähnliches wie dem Regulus auch einem ebenso gewissenhaft die Götter verehrenden Staate zustoßen konnte, und sollten aufhören, auf die christlichen Zeiten zu schmähen. Indes da die Erörterung von den ebenfalls mitgefangenen Christen ausgegangen ist, so mögen sie, die unverschämten und unüberlegten Spötter gegen die segensreichste Religion, sich dieses Beispiel vor Augen halten und verstummen; denn wenn es ihren Göttern nicht zur Schmach gereichte, daß ihr so eifriger Verehrer über der Wahrung der Eidestreue des Vaterlandes verlustig ging, da er doch kein anderes kannte, und als Gefangener bei den Feinden in langsamem Tode durch eine Hinrichtung von unerhörter Grausamkeit ums Leben gebracht wurde, so darf man umso weniger wider das Christentum Anklage erheben ob der Gefangennahme seiner Geweihten, die mit untrüglichem Glauben ein überirdisches Vaterland erwarben und sich daher selbst in ihrer Heimat als Pilgrime[49] fühlten.
16. Konnte durch Vergewaltigung, wie sie vielleicht selbst geweihte Jungfrauen in der Gefangenschaft erduldeten, die seelische Tugend ohne Zustimmung des Willens befleckt werden?
Einen schweren Vorwurf meinen sie gegen die Christen schleudern zu können, indem sie, um deren Gefangennahme im schlimmsten Licht erscheinen zu lassen, noch auf die Vergewaltigungen hinweisen, die nicht nur gegen Ehefrauen und Bräute, sondern selbst auch gegen manche Nonnen verübt wurden. Hier kommt jedoch nicht der Glaube, noch die Frömmigkeit, noch selbst die Tugend der Keuschheit, sondern lediglich unsere Erörterung ins Gedränge zwischen Schamgefühl und Vernunft. Auch liegt uns dabei mehr am Herzen, unsern eigenen Leuten Trost zu spenden als den andern Rede zu stehen. Zunächst also müssen wir hier ein für allemal feststellen, daß die Tugend, sofern sie die Grundlage des guten Lebens ist, vom Sitze der Seele aus über die Glieder des Leibes gebietet und daß der Leib heilig werde durch den Besitz eines heiligen Willens und daß, wenn dieser Wille unerschütterlich und standhaft bleibt, all das, was ein anderer mit oder an dem Leibe macht, wenn man dem, ohne selbst zu sündigen nicht entgehen kann, eine Schuld bei dem leidenden Teil nicht nach sich zieht. Da man aber an einem fremden Leibe nicht nur schmerzerregende, sondern auch lusterregende Handlungen verüben kann, so ruft allerdings jedes derartige Vorkommnis, wenn es auch die mit aller Standhaftigkeit der Gesinnung festgehaltene Keuschheit nicht aufhebt, doch die Scham hervor, es möchte den Anschein haben, als sei das, was vielleicht nicht ohne fleischliche Lust vor sich gehen konnte, mit Einwilligung des Geistes geschehen.
17. Freiwilliger Tod aus Furcht vor Strafe oder Schande.
Wer möchte demnach nicht in menschlicher Teilnahme selbst jenen Frauen verziehen wissen, die Selbstmord begangen haben, nur um nicht derartiges erdulden zu müssen? Und wenn man hinwieder denen, die nicht Selbstmord üben wollten, um nicht durch eigene Untat der Untat eines andern zu entgehen, ein solches Verhalten zum Vorwurf macht, dann setzt man sich dem Vorwurf des Unverstandes aus. Allerdings nämlich ist, wenn es nicht einmal gestattet ist, aus eigener Vollmacht einen Übeltäter zu töten, es sei denn, daß ein Gesetz die Befugnis gibt, ihn zu töten, natürlich auch der Selbstmörder ein Mörder, und er lädt durch den Selbstmord umso größere Schuld auf sich, je weniger er schuld ist an der Ursache, die ihn zum Selbstmord treibt. Denn wenn wir schon die Tat des Judas mit Recht verabscheuen und die Wahrheit über ihn urteilt, daß er durch seinen Tod am Stricke das Verbrechen des frevelhaften Verrates eher gesteigert als gesühnt hat, weil er an der Barmherzigkeit Gottes verzweifelnd, sich einer unheilvollen Reue überließ und sich so die Möglichkeit einer heilsamen Reue versperrte, um wieviel mehr muß man sich vor dem Selbstmord hüten, wenn man keinen Anlaß hat, irgend etwas durch eine solche selbst vollzogene Strafe zu sühnen! Judas nämlich hat, da er Selbstmord beging, zwar einen verbrecherischen Menschen getötet, aber er hat dadurch gleichwohl sein Leben geendet, schuldbeladen nicht nur mit Christi Tod, sondern auch mit dem eigenen Tod, weil er dem Tode anheimfiel zwar wegen seines Verbrechens, aber eben durch ein neues Verbrechen von seiner Seite. Warum aber sollte jemand, der nichts Schlimmes getan, sich selbst Schlimmes antun und durch Selbstmord einen schuldlosen Menschen morden, nur um nicht die Schuld eines andern an sich zuzulassen, und warum soll er gegen sich eine Sünde begehen, nur damit an ihm keine fremde begangen werde?
18. Was hat es für eine Bewandtnis mit fremder, gewaltsam erzwungener Lust, die der Geist wider seinen Willen an dem vergewaltigten Leibe erduldet?
Aber freilich man fürchtet, auch durch fremde Lust befleckt zu werden. Sie befleckt aber nicht, wenn sie wirklich nur eine fremde ist; wenn sie aber befleckt, so handelt es sich eben nicht um nur fremde Lust. Da jedoch die Keuschheit eine Tugend der Seele ist und zur Begleiterin die Starkmut hat, durch sie sich dahin entscheidet, lieber alles Schlimme zu ertragen, als in Schlimmes einzuwilligen, da ferner kein noch so starkmütiger und keuscher Mensch darüber frei verfügen kann, was an seinem