Venture Capital Reinvented: Markt, Recht, Steuern. Группа авторов
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Herausgeber:
Dieter Gericke
Venture Capital Reinvented:
Markt, Recht, Steuern
7. Tagung Private Equity
Tagungsband 2020
Venture Capital Reinvented: Markt, Recht, Steuern von Dieter Gericke wird unter Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 4.0 International lizenziert, sofern nichts anderes angegeben ist.
© 2021 – CC BY-NC-ND (Werk), CC-BY-SA (Text)
Herausgeber: Dieter Gericke – Europa Institut an der Universität Zürich Verlag: EIZ Publishing Produktion & Vertrieb: buch & netz (https://buchundnetz.com) Cover: buch & netz ISBN: 978-3-03805-357-6 (Print – Softcover) 978-3-03805-386-6 (PDF) 978-3-03805-387-3 (ePub) 978-3-03805-388-0 (mobi/Kindle) DOI: https://doi.org/10.36862/eiz-357 Version: 0.87-20210322
Dieses Werk ist als buch & netz Online-Buch und als eBook in verschiedenen Formaten sowie als gedrucktes Buch verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter der URL: https://buchundnetz.com/werke/venture-capital-reinvented-markt-recht-steuern/.
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Vorwort
Nach einer blühenden Anfangsphase galt Venture Capital lange als langweilige, „kleine“ Form des PE-Investments. Zahlreiche „Unicorns“, auch in der Schweiz, technologische, rechtliche und steuerliche Entwicklungen sowie der globale Wettbewerb führten dazu, dass Venture Capital und die Förderung von Unternehmertum heute wieder «in» sind und auch politische Agenden prägen. Entsprechend haben sich auch die Themen und Instrumente gewandelt. Die aktuellsten Entwicklungen standen im Fokus der 7. Tagung des Europa Institut an der Universität Zürich.
Zu den behandelten und lebendig diskutierten Themen, welche auch diesen Tagungsband prägen, gehörten neue Investitionsformen wie Tokens oder KISS Loans, Technologietransfer von Universitäten, der Spagat zwischen Wachstum und Insolvenz, Corporate Governance Fragen wie auch neuste steuerliche Entwicklungen bei Incentive-Strukturen.
Die Tagung vom 30. Januar 2020 bleibt auch aus anderen Gründen in besonderer Erinnerung. Es war eine der allerletzten Veranstaltungen, die in voller Präsenz und ohne Einschränkungen durchgeführt werden konnten. Kurz danach fiel der Covid-19-Vorhang und die entspannten Gespräche und das kollegiale Zusammensein an der Tagung, beim Mittagessen, Apéro und Abendessen hallen bis heute freudig und tröstlich nach. Das waren noch Zeiten.
Leider führten die Covid-Wirren auch zu einer Verzögerung zwischen Tagung und dieser Publikation. Umso dringender ist jetzt zur Lektüre der spannenden, hochaktuellen Beiträge geraten.
Ich danke allen Referenten und Autoren und, einmal mehr, dem Team des Europa Instituts, allen voran Prof. Andreas Kellerhals als Direktor und Sue Osterwalder, für die jahrelange Unterstützung sowie die Organisation dieses wunderbaren Anlasses und dem Metropol für die Gastfreundschaft.
Zürich, im März 2021 Dieter Gericke
Von der Forschung zum Venture:
Technologietransfer durch
öffentliche Forschungseinrichtungen
Martin Frey, Fürsprecher, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner bei Baker & McKenzie, Zürich
Dr. iur. Julia Schieber, Rechtsanwältin, Baker & McKenzie, Zürich
Martin Frey und Julia Schieber
Inhalt
1 Technologietransfer – eine Standortbestimmung Akteure des Technologietransfers Rechtlicher Rahmen Arten des Technologietransfers
2 Technologietransfer durch Ausgründungen Rechte an Forschungsergebnissen Beteiligung der Hochschule
3 Technologietransfer durch Forschungs- und Entwicklungskooperation und Lizensierung Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit Rechtliche Einordnung Immaterialgüterrechte Publikationen Lizensierung von Forschungsergebnissen Gegenstand der Lizenz Vergütung Exklusivität und wettbewerbsbeschränkende Klauseln Gewährleistungen und Haftung
4 Fazit
Technologietransfer – eine Standortbestimmung
Eine allgemein anerkannte Definition des Technologietransfers existiert nicht. Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (United Nations Industrial Development Organization, UNIDO) definiert Technologietransfer als
„the mechanism by which the accumulated knowledge developed by a specific entity is transferred wholly or partially to another one to allow the receiver to benefit from such knowledge“.[1]
Mit anderen Worten bezeichnet Technologietransfer demnach die Weitergabe und Verwertung von technologischem Wissen an bzw. durch einen Dritten. Bei diesem technologischen Wissen kann es sich sowohl um Immaterialgüterrechte (insbesondere Patente und Urheberrechte) als auch um Know-how handeln.
Eine Studie der Konjunkturforschungsstelle aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die Relevanz des Technologietransfers für die Schweizer Wirtschaft im letzten Jahrzehnt erheblich zugenommen hat. Während im Jahr 2005 knapp die Hälfte der grossen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten angaben, an Technologietransferaktivitäten beteiligt zu sein, erhöhte sich dieser Anteil bis zum Jahr 2018 auf über zwei Drittel. Dabei verzeichneten sowohl die Unternehmen des Hightech-Sektors (z.B. Chemie, Pharma, Elektrotechnik, Medizinaltechnik, Uhren und Fahrzeuge) als auch des Lowtech-Sektors (z.B. Nahrungsmittel/Genussmittel, Textil/Bekleidung, Kunststoffe, Metallherstellung und Metallerzeugnisse) eine Zunahme der Technologietransferaktivitäten.[2]